Prozesskosten: Was kostet ein Gerichtsverfahren?
Vielen ist nicht bewusst, wie teuer ein Gerichtsverfahren ist. Wir sagen Ihnen, mit welchen Kosten Sie für Anwälte und Gerichte rechnen müssen, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.
Auf den Punkt
- Die Höhe der Prozesskosten ergibt sich aus dem Streitwert oder der Verfahrensart, der Anzahl der Instanzen und dem tatsächlichen Ablauf des Prozesses.
- Im Zivilprozess trägt die unterliegende Partei auch die Anwalts- und Gerichtsgebühren der Gegenseite.
- Im Strafprozess gibt es keinen Streitwert: Anwaltskosten entstehen nach Verfahrensumfang und Terminanzahl, Gerichtsgebühren nach Art und Höhe der Strafe.
- Zu den Prozesskosten zählen neben Anwalts- und Gerichtsgebühren auch Auslagen, etwa für Zeugen oder Sachverständige.
Was kostet ein Prozess?
Ein Gerichtsverfahren kann auch bei vergleichsweise niedrigen Streitwerten hohe finanzielle Folgen haben.
Geraten Sie in einen Rechtsstreit, zahlen Sie (wenn Sie den Prozess verlieren) für Gericht und Anwalt, für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht bestellt. Dazu kommen die Kosten der Gegenseite. Auch wenn kein Richter bemüht werden muss, weil Ihnen beispielsweise ein Mediator als neutraler Dritter hilft oder ein Anwalt sich außergerichtlich für Sie einsetzt, gibt’s das nicht zum Nulltarif.
Wir sagen Ihnen, womit Sie rechnen müssen, wenn Sie keinen Privatrechtsschutz haben.
Kosten eines Zivilprozesses
Laut dem neusten Statistischen Bericht Zivilgerichte vom 8. August 2025 wurden 2024 insgesamt 806.250 neue Zivilverfahren verzeichnet. Auch an den Landgerichten gehen jedes Jahr mehrere hunderttausend neue Fälle ein – Tendenz seit einigen Jahren wieder leicht steigend.
Zuständigkeiten der Zivilgerichte
Im Zivilprozess werden alle privatrechtlichen Auseinandersetzungen verhandelt, zum Beispiel Streit um Mieterhöhung, Garantieleistungen oder Schadensersatz. Zuständig sind die „ordentlichen“ Gerichte.
Seit dem 1.1.2026 sind die Amtsgerichte bis zu einem Streitwert von 10.000 € (zuvor 5.000 €) zuständig, weshalb man für Klagen bis zu dieser Grenze auch keinen Anwalt braucht. Diese Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes beinhaltet auch, dass weitere Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- oder Landgerichten zugewiesen werden.
- Amtsgericht
Streitwert bis zu 10.000 €, Mietprozesse und nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten - Landgericht
Streit um mehr als 10.000 €, Veröffentlichungsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen und Vergabesachen - Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof
Berufungs- bzw. Revisionsinstanzen
Die Kosten für anwaltliche Beratung
Vor einem eventuellen Prozess steht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Für diese soll grundsätzlich eine Gebührenvereinbarung geschlossen werden. Die Höhe ist frei verhandelbar. Wird keine Vereinbarung getroffen, gelten gesetzliche Obergrenzen. Der Anwalt kann für eine Beratung maximal 250 € (beim Erstgespräch maximal 190 €) abrechnen. Bleibt es nicht beim anwaltlichen Erstgespräch oder einer außergerichtlichen Tätigkeit, sondern kommt es zu einem Gerichtsverfahren, rechnet der Anwalt zusätzlich Verfahrens- und Terminsgebühren ab.
Gerichtskosten im Zivilprozess
Zivilgerichte verlangen die Gerichtskosten, bestehend aus Gerichtsgebühren und Gerichtsauslagen, sobald das Verfahren beginnt.
Gerichtsauslagen
Zu den Gerichtsauslagen gehören unter anderem Schreibauslagen sowie Kosten für Post- und Telekommunikation. Diese Positionen werden in der Regel pauschal oder in geringer Höhe angesetzt und bleiben meist überschaubar.
Deutlich ins Gewicht fallen dagegen Auslagen für Zeugen, Ortsbesichtigungen oder Dolmetscher. Besonders Sachverständigengutachten treiben die Kosten eines Verfahrens häufig erheblich in die Höhe, da sie je nach Umfang und Fachgebiet mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro kosten können.
Gerichtsgebühren
Im Zivilgerichtsverfahren werden für das Gericht Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert richten. Grundlage ist die Gebührentabelle im Gerichtskostengesetz (GKG), in der für jeden Streitwert eine sogenannte einfache Gebühr festgeschrieben ist. Für einen Streitwert von beispielsweise 2.500 € beträgt die 1-fache Gebühr 125,50 €. Die 1-fache Gebühr ist eine reine Rechengröße, die sich je nach Instanz vervielfacht. So wird in der 1. Instanz bereits die 3-fache, in der Berufung die 4-fache und bei der Revision die 5-fache Gebühr berechnet.
Gerichtskostentabelle
Rechtsanwaltskosten im Zivilprozess
Auch die Rechtsanwaltskosten im Zivilprozess richten sich nach dem Streitwert. Maßgeblich ist die gesetzliche Grundgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für jeden Gegenstandswert ist dort eine entsprechende Gebühr festgelegt. Bei einem Gegenstandswert von 2.500 € beträgt die einfache Gebühr beispielsweise 235,50 €, bei 20.000 € sind es 817 €.
Diese Grundgebühr ist aber lediglich eine verbindliche Berechnungsbasis, kein Endpreis. Je nachdem, was der Anwalt macht, wird die Grundgebühr laut Gesetz um einen bestimmten Faktor vervielfacht.
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Welche Kosten fallen an? |
Außergerichtlich |
1. Instanz |
Berufung |
|---|---|---|---|
|
Geschäftsgebühr Außergerichtlicher Schriftverkehr, Besprechungen mit dem Gegner |
0,5-fache bis 2,5-fache Gebühr |
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Verfahrensgebühr Fertigung von Klageschrift und Berufung |
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1,3-fache Gebühr |
1,6-fache Gebühr |
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Terminsgebühr Teilnahme an Terminen vor Gericht oder außergerichtlich mit dem Gegner |
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1,2-fache Gebühr |
1,2-fache Gebühr |
|
Einigungsgebühr Mitwirkung beim Abschluss von Vergleich oder Einigung |
1,5-fache Gebühr |
1,0-fache Gebühr |
1,3-fache Gebühr |
In der Praxis ergibt sich die Anwaltsrechnung aus der Kombination mehrerer dieser Gebühren. Neben den Gebühren fallen außerdem Auslagen, etwa für Kopien oder Schriftverkehr, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer an.
Anwalt und Mandant können auch eine höhere Vergütung vereinbaren, etwa bei besonders aufwendigen oder komplexen Fällen.
Vergleich statt Urteil – wie sich das auf die Kosten auswirkt
Ein Vergleich oder eine Einigung mit dem Prozessgegner lohnt, wenn die Rechtslage unklar und der Ausgang des Zivilprozesses ungewiss ist. Wer vor Prozessbeginn einen Vergleich schließt, spart die Gerichtskosten. Der Anwalt berechnet dann das 1,5-fache einer Gebühr als Einigungsgebühr und das 0,5- bis 2,5-fache einer Gebühr als Geschäftsgebühr.
Vergleicht man sich vor Gericht, fällt nur eine 1-fache Einigungsgebühr an. Der Rechtsanwalt erhält zusätzlich eine 1,3-fache Verfahrens- und eine 1,2-fache Terminsgebühr. Die beteiligten Anwälte können darüber hinaus auch Auslagen und Mehrwertsteuer fordern.
Die Kosten für einen Strafprozess
Im Strafprozess wird entschieden, ob eine Straftat vorliegt und welche Folgen sie für den Beschuldigten hat. Ankläger ist immer der Staat. Er wird vertreten durch die Staatsanwaltschaft. Für den Beschuldigten ist ein guter Anwalt Gold wert – nur kostet er auch entsprechend viel. Zu den Rechtsanwaltskosten kommen Gerichts- und Nebenkosten, sowie eventuell Nebenklagekosten hinzu. Auch hier gilt: Wer rechtskräftig verurteilt wird, muss die Kosten tragen.
Gerichtskosten im Strafprozess
In einem Strafprozess hängen die Gerichtskosten nicht vom Streitwert ab, sondern von der Art des Verfahrens und dem Ausgang des Prozesses.
Gerichtsgebühren
Die Gebühren in gerichtlichen Verfahren staffeln sich nach der Höhe der Strafe. Bei einer Verurteilung in der 1. Instanz gelten folgende Gebührensätze:
|
Strafe |
Gerichtsgebühr (in €) |
|---|---|
|
Bei Freiheitsstrafen |
|
|
bis zu 6 Monaten |
169 |
|
bis zu einem Jahr |
338 |
|
bis zu 2 Jahren |
507 |
|
bis zu 4 Jahren |
676 |
|
bis zu 10 Jahren |
845 |
|
von mehr als 10 Jahren |
1.200 |
|
Bei Geldstrafen |
|
|
bis zu 180 Tagessätzen |
169 |
|
von mehr als 180 Tagessätzen |
338 |
Gerichtsauslagen
Im Strafprozess entstehen zusätzliche Kosten nicht durch Anträge der Beteiligten, sondern durch das Vorgehen des Gerichts selbst. Dazu gehören etwa die Ladung von Zeugen oder die Einholung von Gutachten.
Zu den Gerichtsauslagen zählen insbesondere Entschädigungen für Zeugen, Kosten für Dolmetscher sowie Honorare für Sachverständige. Gerade Gutachten können den finanziellen Umfang eines Verfahrens spürbar erhöhen. Diese Auslagen fallen neben den Gerichtsgebühren an und werden bei einer Verurteilung vom Verurteilten getragen.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Im Strafprozess entstehen Anwaltskosten pro Verfahrensschritt und pro Termin. Je länger und komplexer das Verfahren, desto höher der Betrag. Anwaltskosten im Strafprozess richten sich in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zusätzlich kann eine höhere Vergütung vereinbart werden, sofern vor Mandatsbeginn eine schriftliche Honorarvereinbarung nach § 3a RVG geschlossen wird. Üblich sind pauschale Stundensätze zwischen 180 € und 400 € netto.
Gesetzliche Gebühren nach RVG
Das Vergütungsverzeichnis des RVG (Anlage 1), wurde am 1.6.2025 durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) angepasst und legt u. a. folgende Gebührentatbestände fest:
- Grundgebühr (Nr. 4100) für die Übernahme des Mandats 48–432 € (Mittelgebühr 240 €)
- Gebühr zum vorbereitenden Verfahren (Nr. 4104) 48–348 €
- Verfahrensgebühr vor dem Amtsgericht (Nr. 4106) 48–348 €
- Terminsgebühr für jeden Hauptverhandlungstag vor dem Amtsgericht (Nr. 4106) 84–576 € (Mittelgebühr 336 €)
Sie bilden die verbindliche Abrechnungsbasis und werden je nach Verfahrensverlauf kombiniert und addiert.
Kostenbeispiel (Amtsgericht, 1. Instanz)
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Falltyp |
Geschätzte Anwaltskosten (netto) |
Beispiele |
|---|---|---|
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Einfach (Bagatelle) |
500–1.500 € |
Akteneinsicht, Einstellung |
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Mittel (Diebstahl) |
1.500–5.000 € |
Ermittlung + Termin |
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Schwer (Landgericht) |
3.000–10.000 €+ |
Mehr Termine, Revision |
Wer zahlt den Strafverteidiger?
Bei einer Verurteilung trägt die betroffene Person die Gerichts- und Anwaltskosten. Endet das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung, übernimmt die Staatskasse die notwendigen Auslagen.
Wird ein Pflichtverteidiger bestellt, erfolgt die Vergütung ebenfalls nach dem RVG und zunächst über die Staatskasse. Kommt es zu einer Verurteilung, muss der Verurteilte die Kosten erstatten.
Nebenklagekosten im Strafprozess
Als Nebenkläger können Verletzte oder Hinterbliebene im Strafprozess gegen den Angeklagten auftreten. Sie können sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Wird der Angeklagte rechtskräftig verurteilt, zahlt er auch die Auslagen und die Kosten für den Anwalt des Nebenklägers. Sie entsprechen denen des eigenen Verteidigers.