
Schadensersatz: Ihr gutes Recht
Wenn Ihnen durch den Fehler Dritter ein Schaden entstanden ist, haben Sie fast immer mindestens anteilig das Recht auf Schadensersatz. Wir klären, wie Sie es durchsetzen.
20.01.2021
Ein Anspruch entsteht, wenn Ihre Rechte, Ihr Leben oder Ihre Gesundheit schuldhaft verletzt wurden und daraus ein Schaden entsteht. Allerdings kann die Berechnung und Durchsetzung des Schadensersatzes schwierig sein. Hier hilft ein Anwalt. Vor hohen Anwaltkosten schützt Sie unser Privatrechtsschutz.
Schadensersatz berechnen
Damit Sie Schadensersatz bekommen, muss der Ihnen entstandene Schaden grundsätzlich ersatzfähig sein. Art und Umfang des Schadensersatzes ergeben sich aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 249 ff. BGB). Der tatsächliche Anspruch kann allerdings nicht anhand einer Formel errechnet werden. Ein Anwalt muss anhand der vorgeliegenden Unterlagen prüfen, welche Forderungen Sie aufstellen können.
BGB § 249 (1):
"Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."
Der gegnerische Anwalt wird natürlich versuchen, den geforderten Betrag wenigstens zu reduzieren. Die Endsumme steht erst fest, wenn sich beide Parteien im Rahmen eines Vergleichs geeinigt haben oder vor Gericht ein Urteil ergangen ist.
Als Berechnungsgrundlagen stehen folgende Methoden zur Verfügung:
- Die Differenzmethode ist die meist angewandte Methode. Die Höhe des Schadensersatzes errechnet sich dann aus der Differenz zwischen dem Vermögen, wie es ohne den eingetretenen Schaden anzunehmen wäre und dem Vermögen nach Eintritt des Schadens.
- Die konkrete Schadensberechnung wird angewendet, wenn sich der Schaden in Zahlen konkret benennen lässt. Dazu benötigen Sie Nachweise in Form von Rechnungen.
- Die abstrakte Schadensberechnung ist eine fiktive Berechnung. Das kann z.B. ein Kostenvoranschlag sein.
Entschädigung bei Nutzungsausfall: Mietwagen oder Alternativen
Die Nutzungsausfallentschädigung gehört zu den Zahlungen, die oft vernachlässigt werden. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden und Ihr Fahrzeug deshalb ausfällt, haben Sie Anspruch auf die Kostenübernahme für einen Mietwagen. Sie können sich aber auch eine günstigere Alternative suchen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen und sich eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen. Wofür Sie diese Zahlung verwenden, ist dann allein Ihre Sache. Für die Berechnungsgrundlage spielt die Art des Fahrzeuges eine Rolle, dass Sie für gewöhnlich fahren. Ein Auto der Oberklasse wird folglich mit einem höheren Wert beziffert als ein Kleinwagen. Die Einteilung erfolgt in Gruppen. Die Entschädigung beginnt bei 23 Euro pro Tag und reicht bis 175 Euro pro Tag.
Unter Umständen sparen Sie mit einer Nutzungsausfallentschädigung viel Geld. Die Vorgehensweise ist allerdings nur möglich, wenn Sie das Auto in dem fraglichen Zeitraum wirklich gebraucht hätten. Daraus folgt, dass Sie keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung haben, wenn Sie bei dem Unfall so verletzt wurden, dass Sie beispielsweise nicht arbeiten können. Nutzt hingegen ein Familienangehöriger regelmäßig den Wagen, können Sie dennoch eine Auszahlung der Entschädigung verlangen.
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche können fällig werden, wenn ein Schaden an rechtlich geschützten Gütern entsteht. Die rechtliche Grundlage findet sich im Vertragsrecht, aber auch im Sachenrecht, dem Deliktsrecht, Familien- und Erbrecht. Außerdem wird zwischen Vermögensschaden und Nichtvermögensschaden unterschieden.
Ziel ist, dass er nach der Entschädigung weder besser noch schlechter gestellt ist als vorher. Der Schadensersatz soll also den entstandenen Nachteil ausgleichen. Der Geschädigte soll sich aus den Ansprüchen nicht bereichern.
Schadensersatz von Arbeitnehmern: Arbeitnehmerhaftung
Entsteht dem Arbeitgeber durch Fehlverhalten seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz ein Schaden, kann er daraus Schadensersatzansprüche gegen diese ableiten. Allerdings gilt das nicht in allen Fällen, denn das würde bedeuten, dass schon der kleinste Fehler Schadensersatzansprüche nach sich ziehen könnte. Die Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Es spielt dabei keine Rolle, welcher Art der entstandene Schaden ist. So kann es sich um einen Sachschaden handeln, um entgangenen Gewinn, Verdienstausfall, zusätzliche Aufwendungen, Schmerzensgeld und weitere.
Im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung wird von der Rechtsprechung zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitgeber, bei mittlerer Fahrlässigkeit sind Arbeitnehmer teilweise in der Haftung. Handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit, muss der Arbeitnehmer den Schaden voll übernehmen. Bei sehr hohen Schäden begrenzen die Gerichte die Haftung in der Regel auf eine Höhe von drei Bruttomonatsgehältern. Bei Vorsatz sind Arbeitnehmer grundsätzlich in der Haftung.
Verjährt der Schadensersatz?
Ja, Schadensatz verjährt. Der genaue Zeitpunkt ist dabei abhängig vom Haftungsanspruch. Ist der Schadenersatzanspruch vertraglich geregelt, tritt die Verjährung in der Regel nach drei Jahren ein. Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen seinen Mieter verjähren aber zum Beispiel schon sechs Monate nach Mietende. In anderen Fällen sind auch längere Fristen von bis zu 30 Jahren möglich.
Schadensersatzforderung richtig formulieren
Der Inhalt der Schadensersatzforderung ist abhängig vom entstandenen Schaden und der Rechtsgrundlage. Es ist ein Unterschied, ob ein Angestellter den Schlüssel des Geschäfts verliert, sodass eine neue Schließanlage eingebaut werden muss oder ob Nachbars Hund Sie gebissen hat.
Lassen Sie die Schadensersatzforderung bei höheren Schäden von einem Anwalt formulieren, damit Ihnen nicht etwa ein erheblicher Schaden entsteht, falls Sie etwas übersehen.
Bei kleineren Schäden ist es durchaus üblich, Schadensersatzforderungen selbst aufzustellen. Typisch ist der Bagatellschaden durch einen kleineren Autounfall. Das muss Ihre Schadensersatzforderung beinhalten:
- Ihre Adresse und die des Gegners
- Ort und Datum
- Sachverhalt
- Schadenstag, Zeugen und die Polizeidienststelle (Aktenzeichen) und mögliche Zeugen
- Erklären Sie, dass die Schuld nicht bei Ihnen liegt
- Beziffern Sie den entstandenen Schaden
- Beziffern Sie weitere Kosten, die Ihnen entstanden sind
- Führen Sie die Gesamtsumme aus den Einzelschäden auf
- Geben Sie Ihre Kontoverbindung an
- Setzen Sie eine angemessene Frist
- Legen Sie Nachweise über die entstandenen Kosten in Kopie bei
Als Antragsteller liegt die Beweislast bei Ihnen. Behauptungen oder Vermutungen reichen nicht als Anspruchsgrundlage für Schadensersatz.
Schadenssatzklage: Im Extremfall notwendig
Wenn der Verursacher des Schadens seine Schuld nicht anerkennt oder sich aus anderen Gründen weigert, die Kosten zu übernehmen, kommen Sie um eine Schadensersatzklage nicht herum. Schadensersatzklagen fallen meist unter das Zivilrecht. Sollten Sie sich hingegen in einem Strafrechtsprozess befinden, müssen Sie Ihre Schadensersatzansprüche selbst einklagen. In erster Instanz wird Ihr Verfahren in Abhängigkeit von der Höhe des geltend gemachten Schadens und der Anspruchsgrundlage vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt.
Anwälte für Schadensersatz
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