
Einschulung – Von der Anmeldung bis zum ersten Schultag
Wir gratulieren Ihrem Erstklässler zum ersten Schultag! Lesen Sie, was Sie auf dem Weg zu diesem ganz besonderen Tag wissen sollten.
23.08.2016
Ihr Kind freut sich schon darauf, bald endlich wie die Großen in die Schule zu gehen und zu pauken? Doch wann wird es Zeit, die kleinen Entdecker zur Schule anzumelden und welche Anforderungen werden an Ihr Kind gestellt? Diese Fragen stellen sich viele Eltern beim ersten Kind – wir beantworten Sie.
Machen Sie sich keine Sorgen, Ihr Kind nicht rechtzeitig zur Schule anzumelden – Vater Staat mit seinen ausführenden Schulverwaltungsämtern passt auf, dass kein Kind ohne Schulplatz bleibt.
Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, erhalten Sie zehn bis 18 Monate, bevor Ihr Sohn oder Ihre Tochter schulpflichtig wird, die Information, dass es Zeit wird, ihn oder sie an einer Grundschule anzumelden. Gleichzeitig bekommen Sie einen Hinweis auf die für Sie und Ihr Kind zuständige Schule.
Welche das ist, wird zumeist über Schuleinzugsbereiche geregelt. Den genauen Termin, wann Sie Ihren Sprössling direkt an der Grundschule anmelden können, erfahren Sie über die örtliche Presse oder können ihn an der Grundschule erfragen.
Vergessen Sie nicht, Ihre eigenen Personalpapiere und die Geburtsurkunde sowie die sonstigen Personalpapiere Ihres Kindes zur Anmeldung mitzunehmen.

Wunschschule?
Sie möchten, dass Ihr Kind eine andere Schule besucht als die Ihnen zugewiesene? Das ist möglich, wenn z. B.
An der Wunschschule sollten Sie Ihr Kind frühzeitig anmelden und die Aufnahme Ihrer ursprünglich zugewiesenen Schule mit einem sogenannten Gestattungsantrag nachweisen. Anspruch auf einen Platz haben Sie aber grundsätzlich nur in der Ihnen zugewiesenen Grundschule – dieser wird Ihr Kind auch zugeteilt, sollten Sie es nicht selbst anmelden.
Das passende Gerichtsurteil
Ein Schulanfänger hat auch dann keinen Anspruch auf Einschulung an einer schulbezirksfremden Grundschule, wenn seine Freunde aus der Kita diese besuchen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Eilverfahren das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der dem Jungen ausnahmsweise einen Anspruch auf Zuordnung zu der außerhalb seines Schulbezirks liegenden Grundschule vermitteln könnte, verneint (Az.: 4 L 819/22.KO).
Früher oder später einschulen?
Wie wir in unserem Beitrag zur Schulpflicht erläutern, regeln die Bundesländer den Beginn der Schulpflicht mithilfe eines Stichtags. Dieser ist jedoch nicht unverrückbar.
Möchten Sie Ihr Kind einschulen, obwohl es erst nach diesem gesetzlich geregelten Stichtag seinen sechsten Geburtstag feiert, können Sie einen Antrag an die Grundschule stellen. Die Schulleitung wird sich mit Ihnen beraten und danach über die Aufnahme Ihres Kindes entscheiden. Dazu kann die Schulleitung ein schulärztliches oder auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen.
Aufgenommen wird Ihr Kind grundsätzlich dann, wenn erwartet werden kann, dass es erfolgreich in der Schule mitarbeitet – also über den nötigen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand verfügt.
Genauso wie Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen können, haben Sie auch die Möglichkeit, es aus gesundheitlichen Gründen ein Jahr für die Einschulung zurückstellen zu lassen oder sonderpädagogische Förderung zu beantragen. Das Gute dabei ist, dass immer mehr Schulen die Inklusion von Schülern mit besonderem Förderbedarf anstreben, also entsprechende Sonderpädagogen beschäftigen und das Schulgebäude barrierefrei gestalten.
Ob Sie Ihr Kind zum regulären Stichtag einschulen lassen möchten oder ob Sie beantragen, es früher oder später einschulen zu lassen – der Schulleiter entscheidet dies nach Abschluss des Anmeldeverfahrens auf Grundlage des schulärztlichen und gegebenenfalls schulpsychologischen Gutachtens.
Bei nicht hinreichender geistiger oder körperlicher Entwicklung kann die Schulleitung Ihrem Antrag zur vorzeitigen Einschulung widersprechen beziehungsweise Ihr Kind – wenn Sie es zum regulären Stichtag anmelden – zurückstellen lassen. In diesem Fall besucht es dann zunächst eine Vorschulklasse, Förderklasse, einen Schulkindergarten oder ähnliches.
Sprache und Bildung
Neben der ärztlichen Untersuchung durch einen Schul- oder Amtsarzt spielt die Sprachentwicklung Ihres Kindes bei der Einschulung eine große Rolle: Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache werden als wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und damit für Erfolg in der Schule und später im Beruf betrachtet.
In vielen Bundesländern gehört es daher zum Aufnahmeverfahren, den sogenannten Sprachstand Ihres Kindes mittels eines wissenschaftlich erprobten Verfahrens festzustellen. Damit soll sichergestellt werden, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter die deutsche Sprache hinreichend beherrscht, um am Unterricht teilnehmen zu können.
In manchen Bundesländern wird der Sprachstand Ihres Kindes bereits weit im Voraus geprüft, sodass noch genügend Zeit bleibt, um entsprechende Sprachfördermaßnahmen einzuleiten. In anderen gehört das Feststellen des Sprachstandes auch zeitlich mit zum Anmeldeverfahren.
In dem einen wie in den anderen Fällen kann Ihr Sohn oder Ihre Tochter bei Bedarf verpflichtet werden, an Fördermaßnahmen zur Sprachentwicklung teilzunehmen. In der Kindertagesstätte, im Familienzentrum, in Form einer Vorschulklasse oder auch in einer Lerngruppe parallel zum üblichen Unterricht, in der es auf den Übergang in die Regelklasse vorbereitet wird.
In einigen wenigen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird kein gesondertes Verfahren zur Ermittlung des Sprachentwicklung Ihres Kindes angewandt. Dennoch wird Ihr Nachwuchs umfassend untersucht und eingeschätzt, um ihn entsprechend in der Schule zu fördern.
In diesem Fall gibt das Gespräch während der Anmeldung mit den Eltern und dem Kind der Schulleitung die erste Gelegenheit, Eindrücke von der sprachlichen Kompetenz Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter zu gewinnen. In der Regel müssen Sie ihn oder sie deshalb gleich zur Anmeldung mitnehmen. So lernt Ihr Kind „seine“ Schule auch wieder ein wenig näher kennen, denn ob mit oder ohne Sprach- oder Sonderförderung – Ihr Kind macht mit der Einschulung wieder einen großen Schritt in der Entwicklung zu einem mündigen Bürger der Gesellschaft und dieser ist für jedes Kind eine neue Erfahrung und Herausforderung.
Unser Rat
Fragen Sie in Ihrer Kita und Grundschule nach. Um die Kinder mit ihrer neuen Lernumgebung vertraut zu machen und ihnen den Schulanfang zu erleichtern, besuchen viele Erzieher mit ihnen die neue Schule, lassen sie dort am Unterricht teilnehmen, lernen gemeinsam das Schulgebäude kennen und die kleinen Kinder können mit den Schulkindern zusammen auf dem Pausenhof spielen.
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