Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

Auf den Punkt

 
  • Das Insolvenzgeld wird auf entsprechenden Antrag von der Agentur für Arbeit gezahlt und bietet einen Ersatz für fehlende Lohnzahlungen.
  • Das Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt werden.
  • In der Regel entspricht das Insolvenzgeld, das für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgezahlt wird, der Höhe des Nettolohns.
  • Ansprüche auf Urlaub und Urlaubsentgelt bleiben während des Insolvenzverfahrens komplett bestehen.

Was ist Insolvenzgeld?

Kann ein Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, dann führt dies zu der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dieses beginnt in dem Moment, in dem das Insolvenzgericht einen sogenannten Insolvenzeröffnungsbeschluss fasst, der dazu führt, dass der Schuldner die Handhabe über sein Vermögen verliert. Stattdessen geht die Verfügungsbefugnis auf einen Insolvenzverwalter über, der das schuldnerische Vermögen verwaltet.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Lohnfortzahlung durch die Insolvenz des Arbeitgebers gefährdet ist, entsteht in der Folge ein Anspruch auf das sogenannte Insolvenzgeld. Das Insolvenzgeld wird auf entsprechenden Antrag von der Agentur für Arbeit gezahlt und bietet einen Ersatz für das fehlende Entgelt. Es wird einmalig für die letzten drei Monate vor Eintreten des sogenannten Insolvenzereignisses gezahlt. Als Insolvenzereignis gilt nicht nur die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sondern auch die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse. Zudem ist qua Gesetz selbst das „Abtauchen“ eines zahlungsunfähigen Arbeitgebers ein Insolvenzereignis.

Übrigens: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch das zuständige Insolvenzgericht ist für die Zahlung des Insolvenzgelds nicht zwangsläufig notwendig. Dazu schreibt die Agentur für Arbeit: „Wurde vom Unternehmen selbst kein Insolvenzantrag gestellt, kann die Agentur für Arbeit ein Insolvenzereignis wegen vollständiger Betriebseinstellung bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit feststellen.“

Wer bekommt Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld kann nur von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie sogenannten Dritten in Anspruch genommen werden. Letztere können etwa wegen vorgeleistetem Bürgergeld oder Unterhaltsansprüchen ein Anrecht auf die Zahlung von Insolvenzgeld haben. Im Rahmen einer Pfändung können zudem auch juristische Personen, wie Vereine oder GmbHs einen Anspruch erheben.

Auch Familienangehörige, die Teil des insolventen Betriebs sind und geschäftsführende Gesellschafter sind möglicherweise dazu berechtigt, Insolvenzgeld zu beantragen. Hier prüft allerdings in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, ob wirklich ein Beschäftigungsverhältnis besteht.

 

Wie kann man Insolvenzgeld beantragen?

Das Insolvenzgeld kann innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt werden. Im Antrag unbedingt enthalten sein müssen die vom Arbeitgeber oder dem zuständigen Insolvenzverwalter ausgestellte Insolvenzbescheinigung, eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages, die letzten drei Verdienstabrechnungen und das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens.

Sie können Ihren Antrag entweder zusammen mit allen Nachweisdokumenten elektronisch über die eServices der Agentur für Arbeit übermitteln oder auf der Webseite der Agentur die Formulare „Antrag auf Insolvenzgeld (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)“ und „Antrag auf Insolvenzgeld (Dritte)“ herunterladen. Diese können Sie ausdrucken, von Hand ausfüllen und dann an die zuständige Agentur für Arbeit schicken. Ansonsten können Sie die Formulare auch persönlich in jeder Arbeitsagentur abholen.

Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter müssen zudem die Zusatzblätter „Familienangehörige“ und „Gesellschafter(in)/Geschäftsführer(in)“ ausfüllen.

 

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

In der Regel entspricht das Insolvenzgeld, das für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgezahlt wird, der Höhe des Nettolohns. Es umfasst „das Festgehalt und gegebenenfalls auch weitere Gehalts- oder Lohnanteile (Provisionen, Überstundenvergütungen, Weihnachtsgeld)“. Zudem gibt es für Besserverdienende Obergrenzen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, und auch Überstundenvergütungen und Provisionen können berücksichtigt werden. Wie hoch das Insolvenzgeld im Einzelfall ausfällt, berechnet die Arbeitsagentur.

Sollten Sie beispielsweise mehr als drei Gehälter vor Eröffnung der Insolvenz nicht erhalten oder noch andere Forderungen haben, die vor der Eröffnung nicht bezahlt worden sind, können Sie diese Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Häufig erhalten Sie vom Insolvenzverwalter hierzu ein Schreiben, mit dem Sie zur Anmeldung Ihrer Forderungen aufgefordert werden. Wenn Sie ein solches Schreiben bereits erhalten haben, können wir Ihnen mit der Forderungsanmeldung helfen.

Gibt es bei Insolvenzgeld Urlaubsabgeltung und Überstundenauszahlung?

Ihre Ansprüche auf Urlaub und Urlaubsentgelt bleiben während des Insolvenzverfahrens komplett bestehen. Auch nicht genommene Urlaubstage können abgegolten werden. Hier kommt es jedoch maßgeblich darauf an, wann der Urlaub beantragt wurde. Haben Sie Ihren Urlaub bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt und wurde der Antrag bewilligt, dann gilt dieser als Insolvenzforderung und wird nach Quote bezahlt. Ist der Urlaub erst danach beantragt worden, dann werden sie vollständig entlohnt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Sie auch weiterhin Urlaub nehmen. Dieser muss allerdings beim Insolvenzverwalter beantragt werden.

Auch in Hinblick auf die Überstunden gilt, dass alle Überstunden, die vor der Insolvenz angesammelt und noch nicht ausgezahlt oder durch einen Freizeitausgleich abgegolten wurden, eine Insolvenzforderung darstellen und deshalb nach Quote ausgezahlt werden. Anspruch auf eine vollständige Auszahlung gegenüber dem Arbeitsamt haben Sie als Arbeitnehmer wiederum für Überstunden, die Sie während des Bezugs des Insolvenzgeldes angesammelt haben.

Offene Forderungen aus Urlaub oder Überstunden können Sie zur Insolvenztabelle anmelden. Häufig erhalten Sie vom Insolvenzverwalter hierzu ein Schreiben, mit dem Sie zur Anmeldung Ihrer Forderungen aufgefordert werden. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, können wir Ihnen mit der Forderungsanmeldung helfen.

 

Wie wird das Insolvenzgeld steuerlich erfasst?

Das Insolvenzgeld wird ohne steuerlichen Abzug ausgezahlt. Trotzdem muss das Insolvenzgeld bei der Steuererklärung angegeben werden und wirkt sich somit auch auf die Steuerlast aus, die vom Gesamteinkommen im Kalenderjahr abhängt.

Übrigens: Die Agentur für Arbeit übermittelt die Belege über die Zahlungen des Insolvenzgeldes elektronisch an die Finanzämter. Wer dem Fiskus den Bezug des Insolvenzgelds verheimlicht, muss also mit Konsequenzen rechnen.

 

Kann für das Insolvenzgeld ein Vorschuss beantragt werden?

Ein Vorschuss von Insolvenzgeld kann nur unter besonderen Umständen geleistet werden. Laut der Arbeitsagentur ist ein Vorschuss nur dann möglich, wenn das Insolvenzverfahren beantragt und das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers beendet wurde sowie die Voraussetzungen für den Bezug von Insolvenzgeld „wahrscheinlich erfüllt werden“. Wann dies der Fall ist, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Selbst in diesem Fall wird jedoch nicht das gesamte Insolvenzgeld ausgezahlt, sondern für gewöhnlich nur ein Anteil von 50 bis 80 Prozent des voraussichtlichen Anspruchs.

 

ARAG Arbeitsrechtsschutz

Wir halten Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten den Rücken frei und tragen das finanzielle Risiko.

 

Hajo Brumund

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, rbo-Rechtsanwälte und Notarin GbR
  • ARAG Partneranwalt & Arbeitsrechts-Experte
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2008

Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht in Oldenburg und unterstütze Arbeitnehmende in unserer Kanzlei bei allen rechtlichen Angelegenheiten. Mein Ziel ist es, die oft komplizierte Rechtsprechung im Arbeitsrecht verständlich für jeden aufzubereiten. Ich beantworte gerne Fragen und bin unter folgender Nummer erreichbar:

hb@rbo-rechtsanwaelte.de

Könnte Sie auch interessieren

Kündigungsschutzgesetz – Sicherheit für Ihre Existenz

Kündigungsschutzgesetz

Ihr Chef kann Ihnen als Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtswirksam kündigen.

Kündigung während Kurzarbeit

Kündigungsschutz in Kurzarbeit – was ist rechtens und was nicht? Wir haben die wichtigsten Fakten und Tipps für Sie zusammengestellt.

Setzen Sie auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

das-arbeitszeugnis-karrierechancen-teaser

Turbo oder Bremsstein für Ihre Karriere: Als Eignungsnachweis in der Bewerbung beeinflusst das Arbeitszeugnis Ihre berufliche Entwicklung.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services