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Schreiben an Insolvenzverwalter: Muster einfach online anpassen

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, kommt der Insolvenzverwalter auf Sie zu und bittet Sie, sich zur Insolvenztabelle anzumelden. Jetzt haben Sie mindestens zwei Wochen, maximal aber drei Monate Zeit, Ihre Forderungen aufzulisten und einzureichen. Die Insolvenzordnung macht hierfür formelle Vorgaben. Damit Sie alles richtig machen und der Insolvenzverwalter Ihre Forderungen anerkennt, führen wir Sie in unserem interaktiven Formular Schritt für Schritt durch das Schreiben und füllen es zusammen mit Ihnen aus.

 

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Wie Sie das Formular richtig ausfüllen

  • Legen Sie sich den Brief des Insolvenzverwalters griffbereit, weil Sie Angaben daraus benötigen.
  • Beachten Sie Klein- und Großschreibung. Unser Assistent kann nicht korrigieren.
  • Noch können wir im Zuge des Ausfüllens keine Fragen beantworten.
  • Nutzen Sie einen Klick aufs Dokument, um Fehler zu korrigieren.
 

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Häufige gestellte Fragen zur Forderungsanmeldung

 

Was ist der Sinn und Zweck der Forderungsanmeldung?

 

Wenn über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, muss man seine Ansprüche durch eine Forderungsanmeldung geltend machen. Die Forderungen werden zur sogenannten Insolvenztabelle angemeldet. Wenn der Insolvenzverwalter sie dort festgestellt hat, hat man am Ende des Verfahrens eine Chance, sein Geld oder eine gewisse Quote davon zu bekommen. Ein Insolvenzverfahren kann allerdings mehrere Jahre dauern.

Wie fülle ich eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren aus?

 

Grundsätzlich muss man ein Schreiben mit dem Titel „Forderungsanmeldung“ an den Insolvenzverwalter schicken. Geben Sie den Grund der Forderung an wie Miete oder Darlehen. Sie können mehrere Forderungen aus einem Grund zusammenfassen. Forderungen aus unterschiedlichen Gründen müssen getrennt aufgelistet und nachher zu einer Gesamtsumme zusammengerechnet werden.

Wichtig: Handelt es sich um vorsätzlich nicht gezahlten Unterhalt oder Steuerschulden (Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder 374 der Abgabenordnung), muss dies unbedingt bei der Forderungsanmeldung angegeben werden, um die Forderung bei einer Restschuldenbefreiung nicht zu verlieren.

Geben Sie alle Forderungen und Zinsen in Euro an. Zinsen können nur für den Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden und müssen mit einem festen Wert beziffert werden. Fügen Sie Beweisurkunden und Schriftstücke in Kopie bei, vollstreckbare Titel aber im Original.

Ist eine nachträgliche Forderungsanmeldung nach Schlusstermin möglich?

 

Die Forderungsanmeldung muss innerhalb der gesetzten Anmeldefrist erfolgen. Zu spät angemeldete Forderungen können ein weiteres Prüfungsverfahren auslösen, dessen Kosten Sie dann tragen müssen.

Wie geht es nach der Forderungsanmeldung weiter?

 

Nach Ablauf der gesetzten Frist werden alle angemeldeten Forderungen in einem Prüfungstermin – manchmal auch in einem schriftlichen Verfahren – geprüft. Jeder Gläubiger kann, muss aber nicht teilnehmen. Beim Termin können die Forderungen ganz oder teilweise nach Betrag oder Rang vom Insolvenzverwalter, Schuldner oder Insolvenzgläubiger bestritten werden (sog. Widerspruch). Wird eine Forderung nicht oder nur vom Schuldner bestritten, so gilt sie für das weitere Insolvenzverfahren als festgestellt.

Bei einem wirksamen Widerspruch gegen eine angemeldete Forderung passiert folgendes: Liegt bereits ein vollstreckbarer Schuldtitel wie ein Urteil, ein notarielles Anerkenntnis oder ein Steuerbescheid vor, kann der Bestreitende den Widerspruch mit den allgemein zulässigen rechtlichen Mitteln weiterverfolgen. Liegt ein solcher Schuldtitel noch nicht vor, muss der vermeintliche Gläubiger die Feststellung der Forderung auf dem Rechtsweg betreiben. Der Bestreitende muss also damit rechnen, dass wegen des Widerspruchs Klage gegen ihn erhoben wird.
Das Gericht informiert nach dem Prüfungstermin diejenigen, deren Forderungen ganz oder teilweise bestritten wurden. Hören Sie nichts vom Gericht, wurde Ihre Forderung in der Insolvenztabelle festgestellt.

Wo kann ich Details über das laufende Insolvenzverfahren einsehen?

 

Informationen, die das Insolvenzverfahren betreffen, werden teilweise öffentlich bekannt gemacht. So kann man unter www.insolvenzbekanntmachungen.de z.B. den Eröffnungsbeschluss oder Termine einsehen.

 

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