Private Krankenversicherung für Selbstständige
Upgrade für Ihre Gesundheit
Sichern Sie sich eine erstklassige Behandlung und modernste Möglichkeiten der Medizin. Wir wünschen Ihnen beste Gesundheit!
Das leisten unsere Tarife |
KomfortKlasse Krankenschutz zum attraktiven Tarif |
MedExtra Krankenschutz mit exzellentem Preis-Leistungs-Verhältnis |
MedBest Krankenschutz für höchste Ansprüche |
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Erstattungsfähige Gebührensätze | bis Höchstsatz der GOÄ* / GOZ** (ambulant und Zahn) über Höchstsatz der GOÄ* (stationär) | bis Höchstsatz der GOÄ* / GOZ** (ambulant und Zahn) über Höchstsatz der GOÄ* (stationär) | über Höchstsatz der GOÄ* / GOZ** |
Ambulante Heilbehandlung beim Hausarzt | 100 % | 100 % | 100 % |
Ambulante Heilbehandlung beim Facharzt | 100 %, falls eine Überweisung vom Hausarzt vorliegt, sonst 80 % (Primärarztprinzip) | 100 % | 100% |
Behandlung durch Heilpraktiker
(Behandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Laboruntersuchungen)
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80 %, bis 500 € pro Kalenderjahr, bis Mindestsatz der GebüH*** | 100 %, bis 1.000 € pro Kalenderjahr, bis Höchstsatz der GebüH*** | 100 %, bis 2.000 € pro Kalenderjahr, bis Höchstsatz der GebüH*** |
Sehhilfen
(Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen)
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100 %, bis 150 € alle 3 Jahre | 100 %, bis 300 € alle 2 Jahre oder bei Änderung um mindestens 0,5 Dioptrien | 100 %, bis 600 € alle 2 Jahre oder bei Änderung um mindestens 0,5 Dioptrien |
Augenoperation zur Korrektur optischer Fehlsichtigkeit
(brechkraftverändernde Operation), z. B. LASIK
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--- | bis 2.000 € alle 5 Jahre für beide Augen zusammen | bis 4.000 € alle 5 Jahre für beide Augen zusammen |
Vorsorgeuntersuchungen
(z. B. für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebsvorsorge)
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100 % | 100 % | 100 % |
Schutzimpfungen
(z. B. Impfungen gegen Diphterie, Hepatitis A und B, Zeckenschutz)
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100 %, ausgenommen sind Reiseimpfungen | 100 %, auch Reiseimpfungen | 100 %, auch Reiseimpfungen |
Medikamente und Verbandmittel | 80 % für verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Heilmittel (gemäß Verzeichnis), Verband- und Hilfsmittel (ab 1.000 € Zusage erforderlich), insgesamt bis 2.500 € pro Kalenderjahr, darüber hinaus: 100 % | 100 %, auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente | 100 %, auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente |
Heilmittel (z. B. Ergotherapie und Krankengymnastik)
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s.o. | 80 % für Heilmittel bis 2.500 € pro Kalenderjahr, darüber hinaus: 100 % | 100 % |
Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte)
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s.o. |
100 % (ab 1.000 € Zusage erforderlich) |
100 % (ab 1.000 € Zusage erforderlich) |
Ambulante Psychotherapie | 80 %, bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr | 100 % ab 31. Sitzung pro Kalenderjahr, davor 80 % | 100 % |
Kur/Reha (erstmalig nach 2 Jahren, danach alle 3 Jahre)
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– ambulante Kur/Reha: 80 % – stationäre Kur/Reha: 100 % bis 30 € pro Tag, maximal 28 Tage |
– ambulante Kur/Reha: 100 % – stationäre Kur/Reha: 100 % bis 50 € pro Tag, maximal 28 Tage |
Stationäre Behandlung im Krankenhaus | |||
Chefarztbehandlung | |||
Ein- oder Zweibettzimmer | |||
Zahnärztliche Versorgung
(Begrenzung der Erstattung in den ersten Vertragsjahren)
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1. Versicherungsjahr 1.000 € 2. Versicherungsjahr 2.000 € 3. Versicherungsjahr 3.000 € 4. Versicherungsjahr 4.000 € 5. Versicherungsjahr 5.000 € Keine Begrenzung ab dem 6. Versicherungsjahr oder nach einem Unfall. |
1. Kalenderjahr 1.000 € 2. Kalenderjahr 2.000 € 3. Kalenderjahr 3.000 € Keine Begrenzung ab dem 4. Kalenderjahr oder nach einem Unfall. |
1. Kalenderjahr 1.000 € 2. Kalenderjahr 2.000 € 3. Kalenderjahr 3.000 € Keine Begrenzung ab dem 4. Kalenderjahr oder nach einem Unfall. |
Zahnbehandlung
(Zahnprophylaxe, Füllungen und Inlays)
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100 % | 100 % | 100 % |
Zahnersatz
(Brücken, Kronen, Onlays, Implantate, Prothesen)
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80 % maximal 4 Implantate je Kiefer |
80 % unbegrenzte Anzahl der Implantate |
90 % unbegrenzte Anzahl der Implantate |
Kieferorthopädie | 80 % | 80 % | 90 % |
Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug
(bis zu 6 Monate)
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Pauschalerstattung
(je nach gewählter Selbstbeteiligung)
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bei 0 € und 300 € Selbstbeteiligung | bei 0 € und 300 € Selbstbeteiligung | bei 0 €, 300 € und 600 € Selbstbeteiligung |
Präventionskurse | --- | --- |
* Gebührenordnung für Ärzte | ** Gebührenordnung für Zahnärzte | *** Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
ARAG Krankenversicherung |
Gesetzliche Krankenkasse |
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Kostenübernahme privatärztlicher Behandlung |
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Heilpraktikerleistungen |
Eingeschränkt |
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Brillengläser und Kontaktlinsen |
Eingeschränkt |
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Vorsorgeuntersuchungen |
In MedBest inklusive Präventionskurse |
Eingeschränkt und altersabhängig |
Schutzimpfungen |
Inklusive Reiseimpfungen |
Eingeschränkt |
Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente |
(In MedExtra und MedBest) |
Eingeschränkt |
Kur/Reha |
Eingeschränkt |
|
Chefarztbehandlung im Krankenhaus | --- | |
1- oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus | --- | |
Zahnbehandlung |
Hochwertige Versorgung |
Einfache Versorgung |
Zahnersatz |
Hohe Erstattungen auch bei hochwertiger Versorgung |
Nur Festzuschüsse zur Grundversorgung |
Kieferorthopädie |
I.d.R. nur bei Kindern und mit Einschränkungen |
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Schutz im Ausland und Rücktransport |
Eingeschränkt |
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Beitragsrückerstattung
Wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen, können Sie Geld zurückbekommen.
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Eingeschränkt |
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Leistungen lebenslang garantiert
In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden Leistungen in vielen Bereichen immer wieder gekürzt. Unsere Leistungen sind garantiert, solange Sie bei uns versichert sind.
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Maßgeblich für den Leistungsumfang sind unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Unsere Experten sind für Sie da – digital per Videochat oder persönlich vor Ort.
oder telefonisch unter 089 4124-9566
Dieses Angebot gilt bis auf Widerruf: Die genannten Services beruhen auf Kooperationen mit externen Partnern, die nicht für die Dauer Ihres Versicherungsschutzes garantiert sind.
Sie sind bereits Kunde? Hier geht es zu den Services im Überblick
Persönlichen Tarif gestalten: Sie haben es in der Hand
Einfach Leistungsvariante wechseln
Sie möchten Ihren Krankenversicherungsschutz verbessern, zum Beispiel von MedExtra zu MedBest? Das ist nach fünf Jahren problemlos möglich – ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeit. Mit unserem Optionstarif FlexiPro steht Ihnen diese Möglichkeit zum Wechsel ohne Gesundheitsprüfung sogar schon früher und bis zu 10 Jahre lang offen.
Beitragsentlastung – weniger zahlen im Ruhestand
Sie möchten später mal genug Geld für die schönen Dinge des Lebens haben? Wählen Sie bei Abschluss unserer privaten Krankenversicherung einfach die Option Beitragsentlastung hinzu. Damit stellen Sie sicher, dass Sie ab dem 63. oder 67. Lebensjahr einen reduzierten Beitrag zahlen – den Zeitpunkt und die Höhe dieser Entlastung bestimmen Sie.
Krankentagegeld – solange wie Sie es brauchen
Mit unserem zusätzlichen Krankentagegeld (Tarif KTV) kompensieren wir Ihre krankheitsbedingten Verdienstausfälle und sichern so Ihre Existenz –
solange bis Sie wieder fit sind. Natürlich erhalten Sie unser Krankentagegeld auch an Sonn- und Feiertagen.
Extrageld für Krankenhaustage
Ein Aufenthalt im Krankenhaus kann mit zusätzlichen finanziellen Belastungen einhergehen. Zum Beispiel wenn Sie kurzfristig eine Betreuung für Ihr Kind organisieren müssen. Schützen Sie sich mit unserem Krankenhaustagegeld vor den finanziellen Risiken!
Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Unsere Experten sind für Sie da – digital per Videochat oder persönlich vor Ort.
oder telefonisch unter 089 4124-9566
So bleiben Ihre Beiträge im Alter bezahlbar
In der Regel werden mit zunehmendem Alter mehr medizinische Leistungen in Anspruch genommen. Die Folge: Ihre Beiträge müssten steigen. Um dem entgegenzuwirken, legen wir einen Teil Ihrer Beiträge für später zurück. Im Alter wird das angesparte Geld dann eingesetzt, um die höheren Kosten zu decken. Ihr Beitrag erhöht sich durch das Älterwerden also nicht.
Versicherung nicht genutzt? Dann gibt’s Geld zurück!
Sie haben ein Kalenderjahr lang keine Leistungen von uns in Anspruch genommen? Dann erhalten Sie je nach gewählter Selbstbeteiligung von uns jährlich bis zu 900 Euro zurück (Pauschalerstattung). Zusätzlich gibt es bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung von aktuell 2,5 Monatsbeiträgen pro Jahr – über alle Selbstbeteiligungsstufen hinweg. (Die Höhe der Beitragsrückerstattung kann jedes Jahr variieren.)
Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Unsere Experten sind für Sie da – digital per Videochat oder persönlich vor Ort.
oder telefonisch unter 089 4124-9566
Hi, ich bin Anna.
Sie möchten den passenden Tarif für Ihre private Krankenversicherung finden? Dabei helfe ich Ihnen gerne!
Verraten Sie mir Ihren Vornamen? Dann kann ich Sie persönlich ansprechen.
Hallo ! In welchem Jahr sind Sie geboren?
Ich benötige Ihr Geburtsjahr, um den passenden Beitrag berechnen zu können.
Leider kann ich Ihnen keinen Tarif empfehlen.
Aber ich vermittle Sie gerne an einen Experten in Ihrer Nähe, der Sie individuell berät.
Bitte prüfen Sie Ihr eingegebenes Geburtsjahr
Hi . Weiter geht´s!
Sind Sie angestellt oder selbstständig?
Liegt Ihr Bruttojahresgehalt über 66.000 Euro?
Der Gesetzgeber hat eine Einkommensgrenze in Höhe von aktuell 66.000 Euro festgelegt. So viel müssen Sie mindestens verdienen, um sich als Angestellter privat versichern zu können.
Prima, !
Ich empfehle Ihnen diesen Tarif:
MedExtra
mit 0 Euro Selbstbeteiligung
Highlights
Bis zu 50 % des Beitrags (bis max. 363,28 Euro monatlich) übernimmt Ihr Arbeitgeber. An der Pflegepflichtversicherung beteiligt sich ebenfalls der Arbeitgeber mit 50 % (bis max. 71,48 Euro im Monat).
Der Gesamtbeitrag beinhaltet den Beitrag für den Tarif MedExtra, den gesetzlichen Zuschlag von 10% und den Beitrag für die Pflegepflichtversicherung.
Mein Tipp
Damit sichern Sie bei längeren Verdienstausfällen auf Grund einer Krankheit Ihre Existenz.
Interessiert? Das freut uns!
Ich empfehle Ihnen, vor dem Abschluss unsere persönliche Beratung zu nutzen. Hierzu können Sie unsere Online Beratung via Chat verwenden oder über das Kontaktformular Ihre Daten direkt an einen Spezialisten vor Ort übermitteln. Alternativ steht Ihnen der Online-Tarifrechner zur Verfügung.
Als Selbstständiger können Sie in der Regel jederzeit aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Sie müssen nur die Kündigungsfrist Ihrer Krankenkasse berücksichtigen.
Nein. Die Beiträge unserer privaten Krankenversicherung sind abhängig von Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand. Das bedeutet: Wenn Ihr Einkommen zum Beispiel wegen einer Beförderung steigt, zahlen Sie deshalb nicht mehr Beitrag.
Nein. In der privaten Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied separat versichern. Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr sind die Beiträge relativ niedrig.
Wir setzen alles daran, dass Ihr Gesundheitsschutz für Sie bezahlbar bleibt – auch im Ruhestand, wenn in der Regel mehr medizinische Leistungen beansprucht werden. Damit Ihr Beitrag später nicht gravierend steigt, liegt er in jungen Jahren etwas höher. Diese sogenannten Alterungsrückstellungen sollen bewirken, dass sich Ihre finanziellen monatlichen Belastungen nicht durch das Älterwerden erhöhen. Zusätzlich sorgt der gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag in Höhe von 10 Prozent dafür, dass Beitragsanpassungen im Alter abgemildert werden können.
Unser Tipp: Sorgen Sie mit unserer Option Beitragsentlastung schon heute dafür, dass sich Ihre Beiträge im Ruhestand deutlich reduzieren. So funktioniert’s: Neben Ihrem Beitrag zur Hauptversicherung zahlen Sie mit Versicherungsbeginn zusätzlich einen Beitrag für die Beitragsentlastung. Das lohnt sich: Ihr Gesamtbeitrag reduziert sich dann später.
Sie möchten in einen höherwertigen Tarif wechseln, zum Beispiel von MedExtra zu MedBest? Nach 5 Jahren ist das ganz unkompliziert möglich – ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeit. Unsere Empfehlung: Mit unserer Option FlexiPro haben Sie diese Möglichkeit zum Wechsel ohne Gesundheitsprüfung sogar bereits früher und bis zu 10 Jahre lang – einfach bei Vertragsabschluss hinzuwählen!
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Jedenfalls dann, wenn Sie nicht älter als 55 Jahre sind und eine Versicherungspflicht eintritt. Und falls Sie bereits ein höheres Lebensalter erreicht haben sollten oder wegen plötzlicher Hilfebedürftigkeit nicht mehr bezahlen können, als die gesetzliche Krankenversicherung kostet? Für solche Fälle hat der Gesetzgeber den sogenannten Basistarif eingeführt. Dessen Leistungen sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Kassen.