Alles zur elektronischen Patientenakte und dem eRezept
Was ePA und eRezept sind, welche Vorteile sie haben und worauf sich besonders unsere Kunden jetzt einstellen können.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein sicherer digitaler Speicher für persönliche Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Berichte und die Medikationsliste. Sie bietet Ihnen sowie an Ihrer Behandlung beteiligten Personen wie z. B. Ärzten und medizinischem Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren einen Überblick über Ihre Gesundheitsgeschichte. So stehen Informationen genau dann zur Verfügung, wenn sie gebraucht werden. Per App können Versicherte jederzeit bequem auf ihre ePA zugreifen, die enthaltenen Daten organisieren und steuern, wer außer ihnen selbst noch Zugriff haben darf.
Ein besseres Verständnis für die Erkrankung
Die ePA hat Vorteile sowohl für die behandelnden Ärzte als auch die Patienten. Sie unterstützt die Ärzte bei der Diagnostik und Behandlung. Patienten ermöglicht sie eine bessere und vollständigere Übersicht der eigenen Gesundheitsdaten. Das trägt dazu bei, die Erkrankung und deren Behandlung besser zu verstehen.
Patienten profitieren von diesen vier Vorteilen
- Daten sicher speichern: In der ePA können Sie Gesundheitsdokumente sicher digital ablegen und jederzeit per App abrufen.
- Die Behandlung unterstützen: Stellen Sie Ärztinnen und Ärzten mit der ePA Ihre Gesundheitsdokumente einfach und schnell zur Verfügung, damit sie diese bei Ihrer Behandlung berücksichtigen können.
- Dokumente direkt digital erhalten: Lassen Sie sich Behandlungsberichte und weitere Dokumente direkt in die ePA einstellen.
- Medikamente sicher einnehmen: In der Medikationsliste können Sie und berechtigte Leistungserbringer (zum Bespiel Ärzte oder Therapeuten) nachvollziehen, welche Medikamente Ihnen als E-Rezepte verordnet wurden. In Zukunft kommen weitere Anwendungen hinzu, die es Ihren Ärzten erlaubt, einen Medikationsplan erstellen und diesen um Hinweise für eine sichere Verordnung ergänzen, z. B. Medikamentenunverträglichkeiten oder eine Schwangerschaft.
Allgemeine Fragen
Sie sind bei der ARAG privat krankenversichert? Dann haben wir hier die Antworten auf die am meisten gestellten Fragen rund um die elektronische Patientenakte und das eRezept:
Gibt es die ePA auch für Privatversicherte der ARAG Krankenversicherung?
Private Krankenversicherungen sind im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet, eine ePA anzubieten. Wir haben uns jedoch entschieden, die ePA allen unseren Kunden mit einer privaten Krankenversicherung auf freiwilliger Basis anzubieten, damit diese von den Vorteilen profitieren können. Sie ist aktuell noch in Arbeit. Die Bereitstellung von ePA und eRezept im Bereich der privaten Krankenversicherungen unterliegt einigen besonderen Herausforderungen Wir werden die ePA so zeitnah wie möglich bereitstellen.
Ist die ePA kostenlos?
Ja, wir stellen die ePA allen Kunden mit einer Krankenvollversicherung kostenlos zur Verfügung.
Ich bin gesetzlich versichert, habe aber eine Krankenzusatzversicherung bei der ARAG. Bekomme ich eine zusätzliche ePA von der ARAG?
Nein, jeder Versicherte in Deutschland kann nur eine ePA führen. Bei gesetzlich Versicherten ist das immer die ePA der gesetzlichen Krankenkasse. Diese ePA kann allerdings auch für Behandlungen genutzt werden, die von ihrer Zusatzversicherung abgedeckt sind (z. B. stationäre Leistungen oder Zahnbehandlungen.
Welche Daten können in der ePA gespeichert werden?
- Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichte und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen
- Daten des elektronischen Medikationsplans
- Daten der elektronischen Patientenkurzakte (enthält einen schnellen Überblick über die wichtigsten Notfalldaten)
- Elektronische Arztbriefe
- Elektronisches Zahn-Bonusheft
- Elektronisches Untersuchungsheft für Kinder
- Elektronischer Mutterpass sowie Daten, die sich aus der Versorgung durch eine Hebamme ergeben
- Elektronische Impfdokumentation
- Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen
- Daten zur pflegerischen Versorgung des Versicherten, der Haus- oder Heimpflege
- Daten aus eRezepten
- Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit
- Daten der Heilbehandlung und Rehabilitation
- Elektronische Abschriften der Patientenakte
- Sonstige von den Leistungserbringern für den Versicherten bereitgestellte Daten
Können Privatpraxen auch auf die ePA zugreifen und diese befüllen?
Ja, auch privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung können mit elektronischen Patientenakten arbeiten, sofern sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Fragen Sie im Zweifel bei der Privatpraxis nach.
Können Praxen für Heilberufe, Osteopathen etc. auf die ePA zugreifen und diese befüllen?
Ja, Praxen für Heilberufe können mit elektronischen Patientenakten arbeiten, sofern sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Fragen Sie im Zweifel bei der jeweiligen Praxis nach.
Wo finde ich weitere Informationen zur ePA für Privatversicherte?
Weiterführende Informationen zur ePA für Privatversicherte finden Sie z. B. hier.
Kann ich die ePA über die ARAG GesundheitsApp nutzen?
Nein, für das eRezept und die ePA stellen wir eine separate App bereit. Die GesundheitsApp können Sie selbstverständlich weiterhin benutzen.
Widerspruch
Ich möchte keine ePA nutzen. Was muss ich tun?
Die Nutzung der ePA ist freiwillig und Sie können der Nutzung der ePA widersprechen. Aktuell bietet die ARAG noch keine ePA an. Somit ist derzeit kein Widerspruch notwendig. Übrigens, Sie können der ePA in Zukunft auch dann widersprechen, wenn Sie bereits eine ePA haben und diese nicht mehr weiter nutzen möchten.
Ist die ePA verpflichtend?
Nein, die ePA ist nicht verpflichtend. Sobald möglich, wird für alle Krankenvollversicherten eine ePA angeboten. Wir werden Sie rechtzeitig dazu informieren und Ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Bis dahin müssen Sie nichts unternehmen.
Datenschutz
Wer kann die Dokumente in der ePA einsehen?
Sie können selber bestimmen und einstellen, welche Einrichtungen auf die ePA zugreifen dürfen. Sie können die Zugriffe und Berechtigungen jederzeit nachvollziehen und anpassen.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung für den Zugriff auf meine ePA durch Leistungserbringer?
Bei der Erteilung einer Zugriffsberechtigung in der ePA-App stellen Sie selbst ein, wie lange sie möglich sein soll. Nach dem Ablauf der Berechtigung kann der Leistungserbringer nicht mehr auf Ihre ePA zugreifen. In der App können Sie auch bereits erteilte Berechtigungen jederzeit anpassen, indem Sie diese vorzeitig beenden oder verlängern.
Sind die Daten in der ePA sicher aufgehoben?
Die Daten werden auf sicheren Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) nach europäischen Datenschutzbestimmungen gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt. Die Kommunikation zwischen den Komponenten der ePA ist Ende-zu-Ende verschlüsselt. Nur von Ihnen Berechtigte können die Inhalte lesen.
Kann die ARAG meine hinterlegten Dokumente innerhalb der ePA einsehen?
Nein, wir stellen zwar die ePA-App zur Verfügung, haben aber selber keinen Zugriff auf Ihre Dokumente in der ePA.
Was ist das eRezept und wie funktioniert es?
Das elektronische Rezept (eRezept) ersetzt den Papierausdruck für die meisten Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Bei gesetzlich Versicherten ist das eRezept bereits im Einsatz. Auch privat Krankenversicherte der ARAG können bald das eRezept über eine App nutzen.
Ist das eRezept für Privatversicherte verpflichtend?
Nein, das eRezept ist für Privatversicherte nicht verpflichtend. Private Krankenversicherer, die das eRezept ihren Versicherten auf freiwilliger Basis zur Verfügung stellen möchten, stehen beim eRezept vor einigen besonderen Herausforderungen. Daher können die meisten privaten Krankenversicherungen aktuell noch kein eRezept anbieten. Wir arbeiten daran, diesen Service unseren Krankenvollversicherten zeitnah für bereitzustellen – selbstverständlich kostenfrei.
Benötige ich als privat Krankenversicherter der ARAG eine Gesundheitskarte (wie gesetzlich Versicherte) zur Nutzung des eRezeptes?
Nein, wir werden unseren Versicherten eine digitale Lösung anbieten. Diese ist aktuell noch in Arbeit.
Welche Praxen können E-Rezepte für Privatversicherte ausstellen?
Die Haus- und Facharztpraxen sind aktuell dabei, die technischen Voraussetzungen für das eRezept für Privatversicherte zu schaffen. Fragen Sie gegebenenfalls direkt in der behandelnden Praxis nach.
Kann ich das eRezept über die ARAG Gesundheitsapp nutzen?
Nein, für das eRezept (und die ePA) stellen wir eine separate App bereit. Die Gesundheitsapp können Sie selbstverständlich weiterhin nutzen.
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