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Auf den Punkt

 
  • Musterfeststellungsklage und Sammelklage erweitern den Handlungsspielraum geschädigter Verbraucher. Oft wird bei einer Musterfeststellungsklage zwar auch umgangssprachlich von Sammelklage gesprochen, da beide Klageformen „gesammelt“ vorgehen, jedoch ist das Ziel ein anderes.
  • Verbraucher können sich über beide Klagearten einem klagenden Verband anschließen und ihre Ansprüche gemeinsam gegenüber Unternehmen geltend machen. Es besteht somit kein Prozessrisiko für den Einzelnen.
  • Das Ziel einer Musterfeststellungsklage ist das Erwirken eines Grundsatzurteils. Verbraucher müssen dann allerdings Ihre Ansprüche individuell geltend machen. Die Sammelklage zielt hingegen darauf ab, Leistungsansprüche direkt zu erfüllen. Das gesprochene Urteil gilt immer für alle an der Klage beteiligten Verbraucher.
  • Bevor Sie sich einer Klage anschließen: Fragen Sie sich, welches genaue Ziel der Klageantrag verfolgt und ob dieser Ihren Wünschen entspricht.
 

Was ist eine Musterfeststellungsklage?

Die Musterfeststellungsklage stärkt die Rechte von Verbrauchern und erleichtert deren Durchsetzung gegenüber Unternehmen. Regelmäßig kommt es vor, dass viele Verbraucher auf gleiche Weise Schaden erleiden und gleiche Ansprüche gegen ein und dasselbe Unternehmen geltend machen könnten. Da es sich hierbei im Einzelnen oft um geringe Schäden handelt, ist ein einzelner Rechtsstreit viel zu aufwendig, kostenintensiv und riskant. Dadurch, dass mit dem Modell der Musterfeststellungsklage geltendes Recht leichter wahrgenommen werden kann, steigt der Druck auf Unternehmen. Mehr Einzelpersonen sind somit gewillt, doch Klage einzureichen.

Verbraucher können sich bereits seit 2018 im Zuge der Musterfeststellungsklage einer sogenannten „qualifizierten Einrichtung“, beispielsweise einem Verbraucherverband, anschließen. Damit können sie die Verjährung eines Rechtsfalls hemmen und gemeinsam vom – bestenfalls erfolgreichen – Ausgang des Prozesses profitieren. Durch den Zusammenschluss muss das gesamte Prozesskostenrisiko nicht von Einzelpersonen getragen werden. Gleichzeitig besteht für Unternehmen mehr Rechtssicherheit. Schließlich muss nur ein Prozess geführt werden und ein einmal gesprochenes Urteil besitzt entsprechende Bindungswirkung für die Ansprüche aller Betroffenen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Mit dem Musterfeststellungsurteil müssen Verbraucher dann allerdings Ihre Rechte auf Basis des Urteils nochmals geltend machen.

 

Die Sammelklage in Deutschland – das gibt es zum ersten Mal!

Neu in Deutschland ist die Abhilfeklage, auch Sammelklage genannt. Sie ist neben die Musterfeststellungsklage getreten – ersetzt diese also nicht. Beide Klagen sind jetzt in einem Gesetz geregelt. Die Sammelklage ist eine auf Leistung ausgerichtete Verbandsklage. Verbraucher können demnach beispielsweise Ansprüche wegen Produktmängeln oder unzulässigen Preisklauseln einfacher geltend machen. Ähnlich wie man es bereits aus den USA kennt, soll hierbei die Verurteilung des beklagten Unternehmens in einem einzigen Verfahren direkt zur Befriedigung von Verbraucheransprüchen bzw. Schadensersatz führen. Aus Sicht der Kläger können individuelle Ansprüche im Kollektiv leichter und effizienter durchgesetzt werden. Eine Folgegerichtsverhandlung für jeden einzelnen Kläger ist nach Urteilsverkündung nicht mehr notwendig. Die Sammelklage kann ebenfalls nur von qualifizierten Verbänden und staatlich finanzierten Verbraucherzentralen durchgesetzt werden. Anders als bei der Musterfeststellungsklage ist das Ergebnis eines Sammelverfahrens für jeden Kläger bindend.

 

Der rechtliche Hintergrund der Sammelklage ist die Europäische Verbandsklagerichtlinie

Die Möglichkeit einer Abhilfeklage ist im deutschen Recht neu. Rechtlicher Hintergrund der Sammelklage ist die Europäische Verbandsklagerichtlinie, welche die Verbraucherrechte weiter stärken soll und die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. Entsprechend mussten passende Regelungen in Deutschland geschaffen werden.

Grundlage für die Sammelklage ist nun das am 13. Oktober 2023 in Kraft getretene Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Die bestehenden Regelungen über die Musterfeststellungsklage sind im neuen VDuG integriert worden. Ziel des Gesetzes ist es, den Rechtszugang für Verbraucher zu erleichtern und gleichzeitig die Gerichte zu entlasten.

Grundlegendes aus dem neuen Gesetz

  • Größerer Kreis der Kläger: Mindestens müssen 50 Verbraucher betroffen sein. Sowohl an der neuen Sammelklage als neuerdings auch an der Musterfeststellungsklage dürfen sich allerdings nicht nur Privatpersonen, sondern auch kleinere Unternehmen beteiligen. Als kleine Unternehmen gelten nach dem VDuG solche, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz zwei Millionen Euro nicht übersteigt.
  • Drittfinanzierung: Die Finanzierung der Abhilfeklage durch Dritte ist erlaubt. Dabei darf sich aber niemand beteiligen, der im Wettbewerb zum beklagten Unternehmen steht, der vom verklagten Unternehmer abhängig ist, dem ein wirtschaftlicher Anteil an der vom verklagten Unternehmer zu erbringenden Leistung von mehr als zehn Prozent versprochen ist oder von dem zu erwarten ist, dass er die Prozessführung des klagenden Verbandes zu Lasten der Verbraucher beeinflussen wird.
  • Begrenzte Anmeldung: Verbraucher können sich einer Sammelklage oder Musterfeststellungsklage bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung durch Eintragung in das Verbandsklageregister anschließen. Das ermöglicht den Beklagten eine bessere Einschätzung der Tragweite des Prozesses.
 

Was ist der Unterschied der Sammelklage zur Musterfeststellungsklage?

Beide Klageformen sind Verbandsklagen. Das heißt, ein Zusammenschluss aus Verbrauchern mit demselben Rechtsschaden klagt gemeinsam im Verband gegen ein Unternehmen. Ziel der Musterfeststellungsklage ist der Erlass eines Feststellungsurteils für den jeweiligen Sachverhalt – nicht die Geltendmachung von Ansprüchen. Nach der Musterfeststellung haben Kläger die Möglichkeit, selbst auf Schadensersatz oder Unterlassung zu klagen. Anders als bei der Feststellungsklage wird bei der Sammelklage direkt auf Leistung geklagt. Durch den Prozess ergeben sich bei einem positiven Urteil rechtskräftige und vollstreckbare Ansprüche für die Kläger.

Kläger bei Musterfeststellungsklage und Verbandsklage

Ist das deutsche Modell mit den Sammelklagen aus den USA vergleichbar?

Nein. Die Musterfeststellungsklage und die Abhilfeklage unterscheiden sich sehr von amerikanischen Muster- bzw. Sammelklagen, die man aus Hollywood-Filmen kennt. Wir sehen dort viel Missbrauch, indem Sammelklagen massiv medial inszeniert und benutzt werden, um Unternehmen unter Druck zu setzen. Nutznießer sind dann in erster Linie bestimmte Anwaltskanzleien. Eine solche Klageindustrie wollte der Gesetzgeber in Deutschland gerade nicht. Daher verlangt das neue Gesetz, dass beide Klageformen gegen ein schädigendes Unternehmen nur von qualifizierten Einrichtungen wie Verbraucherschutzverbänden für eine größere Zahl von gleichermaßen Betroffenen geführt werden. Dass einzelne Verbraucher eine solche Klage wie in den USA anführen können, ist hierzulande nicht möglich.

 
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Wer darf klagen?

Bei einer Musterfeststellungsklage oder einer Sammelklage dürfen keine Einzelpersonen klagen. Klageberechtigt sind nur bestimmte qualifizierte Einrichtungen. Dazu zählen:

  • in Deutschland registrierte Verbraucherschutzvereine nach § 4 UKlaG und
  • ausländische qualifizierte Einrichtungen, die in einer Liste der EU-Kommission aufgeführt werden.

Zusätzlich dürfen diese qualifizierten Einrichtungen nicht mehr als fünf Prozent der finanziellen Mittel von Unternehmen beziehen. Bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass diese Voraussetzung vorliegt, kann das Gericht vom Kläger die Offenlegung seiner finanziellen Mittel verlangen. Weitere strenge Voraussetzungen an die klagenden Einrichtungen, die im Rahmen der früheren Regelung zur Musterfeststellungsklage galten, wie etwa eine Mindestanzahl von Mitgliedern oder Mitgliedsverbänden, sind in das neue Gesetz nicht mehr aufgenommen worden.

 

Welche Vorteile bietet eine gemeinsame Klage für mich als Verbraucher?

Die Musterfeststellungs- und Sammelklage erweitern den Handlungsspielraum eines geschädigten Verbrauchers. Jeder kann entscheiden, ob er nach einer zivilrechtlichen Rechtsverletzung eine Individualklage gegen ein Unternehmen erheben will – oder ob er sich der gemeinsamen Klage anschließt, um gemeinsam mit anderen Betroffenen wichtige Anspruchsgrundlagen klären zu lassen oder direkt geltend gemachte Ansprüche einzufordern.

Besonders in Fällen mit hohen Kosten kann dies sinnvoll sein. Ein Beispiel: Ein Hüftimplantat-Modell wurde fehlerhaft hergestellt und vielen Patienten eingesetzt. Die dadurch Geschädigten könnten nun in einer Musterfeststellungsklage die Verantwortung der Hersteller-Firma klären lassen. Sie müssten dann nicht einzeln klagen und hohe Gerichtskosten oder teure Gutachterkosten vorschießen. Würde das Fehlverhalten des Herstellers durch den Gutachter nicht bestätigt, müssten sie auch nicht die Kosten der Gegenseite tragen.

Schließen sich viele zusammen, lohnt sich jedoch auch bei geringen Summen eine Klage. Beispiel: Ein Energieunternehmen hat die Gas- oder Strompreise erhöht. Sie haben das Gefühl, dies ist nicht rechtens – es geht jedoch nur um kleine Summen, eine Klage wäre für den einzelnen Betroffenen zu aufwendig. Handelt es sich jedoch um eine generell fehlerhafte Abrechnungspraxis, die eine größere Anzahl von Kunden betrifft, wäre trotz des jeweils geringen Streitwertes eine Sammelklage sinnvoll. Sie würde Ihnen genauso wie allen anderen Geschädigten nutzen und zudem das Unternehmen zu einer rechtmäßigen Abrechnung verpflichten.

 

Was ist der generelle Ablauf bei einer Musterfeststellungsklage?

Voraussetzung für Sammel- und Musterfeststellungsklage ist immer, dass eine qualifizierte Einrichtung nachvollziehbar darlegen kann, dass mindestens 50 Verbraucher betroffen sind.

Ist die Klage erst einmal erhoben, kann gegen das Unternehmen keine weitere Musterfeststellungsklage aus dem gleichen Sachverhalt erhoben werden, die dieselben Feststellungsziele oder Ansprüche betrifft. Daher ist es mitunter entscheidend, welcher Verbraucherverband zuerst agiert und welcher Klageantrag gestellt wird. Denn nur dieser erste Fall kann als Musterverfahren entschieden werden und hat dann zu diesem Sachverhalt bindende Wirkung für alle daran Beteiligten. Das Gericht führt schließlich das Verfahren, erhebt Beweise und informiert durch Veröffentlichung im Klageregister über den Ausgang des Falls.

Innerhalb des Verfahrens hat der einzelne Betroffene, der an einer Musterfeststellungsklage teilnimmt, relativ geringe Mitwirkungsrechte. Er wird über die Klageschrift und über den Ausgang des Verfahrens informiert. Kommt es zu einem Vergleich, kann er innerhalb eines Monats entscheiden, ob er diesem zustimmt. Ansonsten muss er seinen Austritt aus dem Vergleich gegenüber dem Bundesamt der Justiz erklären.

Was passiert am Ende des Gerichtsverfahrens?
Das Gerichtsverfahren endet durch Urteil oder Vergleich. Beides wird öffentlich bekannt gemacht. Kommt es zu einem negativen Urteil für die Kläger, wird eine Einzelklage in der Folge sehr schwierig und wenig erfolgversprechend sein. Gibt das Gericht der klagenden Organisation hingegen Recht, hat dies Bindungswirkung für alle Verbraucher im Folgeverfahren, die an der Klage beteiligt sind. Sie können auf dieser Basis ihre Ansprüche geltend machen. Es ist davon auszugehen, dass das Unternehmen dann auch entsprechend zahlen wird. Ist dies nicht der Fall, würde ein Folgeprozess deutlich vereinfacht, da der Haftungsgrund ja durch die Musterfeststellungsklage bereits geklärt ist. Kommt es zu einem Vergleich, hat dieser ebenfalls Bindungswirkung für alle an der Musterfeststellungsklage Beteiligten. Nimmt der Beteiligte den Vergleich an, ist alles erledigt. Ein Folgeverfahren wäre damit ausgeschlossen.

 

Wie läuft eine Sammelklage in Deutschland ab?

Die neue Sammelklage ist ein mehrstufiges Verfahren. Verbraucher, die glauben, einen Anspruch zu haben, müssen sich der Klage eigenständig anschließen. Genau wie bei der Musterfeststellungsklage erfolgt die Eintragung in ein Verbandsklageregister und ist für jeden öffentlich einsehbar. Das weitere Verfahren läuft in drei Phasen ab:

  1. Das zuständige Oberlandesgericht bestimmt ein sogenanntes Abhilfegrundurteil. Wurde ein kollektiver Gesamtbetrag gefordert, nennt es darin den Betrag, der jedem beteiligten Verbraucher zusteht. Zudem entscheidet das Gericht über die konkreten Voraussetzungen, nach denen die Beteiligten anspruchsberechtigt sind, und welche Nachweise sie hierfür erbringen müssen.
  2. Vergleichsgespräche zwischen den Parteien sollen anschließend zur Einigung führen. Kommt es zum Vergleich, haben Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb einer Frist zu entscheiden, ob sie den Vergleich annehmen oder nicht. Kommt es zu keiner Einigung, erlässt das Gericht ein Abhilfeendurteil.
  3. In der letzten Stufe erfolgt die Urteilserfüllung. Ein vom Gericht bestimmter Sachverwalter regelt die weitere Organisation und veranlasst die Zahlungen an die einzelnen Kläger. Hierzu wird vom Sachverwalter ein Umsetzungsfonds eingerichtet.
 

Das gilt es bei der Einreichung einer gemeinsamen Klage zu beachten

Aus Verbrauchersicht muss sorgfältig geprüft werden, ob der Klageantrag zur eigenen Situation passt und ob die Gruppe der Geschädigten gleichartige Interessen verfolgt. Jeder sollte sich fragen, welches genaue Ziel er mit dem Klageantrag verfolgt und ob dieser seinen Wünschen entspricht.

Ein Beispiel: Die Verbraucherzentrale will mit einer Klage feststellen, ob eine Bank für den Abschluss von Darlehensverträgen Bearbeitungsentgelte erheben durfte. Dazu beantragt sie festzustellen, ob die Verbraucher das Bearbeitungsentgelt zurückerhalten müssen. Einige Verbraucher sind jedoch nicht an der Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts interessiert. Sie wollen vielmehr wissen, ob sie aufgrund des Fehlverhaltens der Bank ein Sonderkündigungsrecht für ihren Darlehensvertrag haben. Ihr Ziel wird mit der beabsichtigten Klage also gar nicht erreicht. Für sie würde sich deshalb eine Teilnahme an einer gesammelten Klage eher nicht empfehlen, ein individuelles Vorgehen wäre hier gegebenenfalls der passendere Weg.

 

Kann man die Anmeldung im Laufe des Verfahrens zurücknehmen?

Ja, grundsätzlich ist dies möglich, jedoch nur bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Gerichtsverhandlung. Nach dieser Frist können Sie weder von einer Musterfeststellungsklage noch von einer Abhilfeklage zurücktreten.

Die Entscheidung, von einer Klage zurückzutreten, sollte man allerdings sorgfältig überdenken, schließlich würde man dann nicht mehr von der Bindungswirkung des Urteils oder des Vergleichs profitieren.

Ablauf einer Verbandsklage und Musterfeststellungsklage

Klage gegen Stromanbieter

Zum Ende des Jahres 2021 hatte ein Stromanbieter die Belieferung seiner Kunden eingestellt und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen waren die Kündigungen jedoch rechtswidrig – weshalb dies eine Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigen soll.

Betroffene aus ganz Deutschland erhalten damit eine rechtliche Grundlage, um die finanziellen Schäden, die durch die teurere Grundversorgung entstanden sind, geltend zu machen. Sie können ihre Ansprüche über das Antragsformular des Bundesamts für Justiz noch im Klageregister anmelden. Die Klage wurde von Verbraucherschützern eingereicht, die argumentieren, dass die Kündigungen ungerechtfertigt und zu spät bei den entsprechenden Verbrauchern eingegangen sind – zum Teil nämlich erst, nachdem die Belieferung bereits eingestellt war. Die Forderungen lauten deshalb: Feststellen der Unwirksamkeit der Kündigung, des Bestehens von Schadensersatzansprüchen und keine Berücksichtigung von Einwendungen. Letzteres bedeutet, dass festgestellt werden soll, dass die „fortlaufenden Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten“ keine schwerwiegende Störung der Geschäftsgrundlage darstellen.

Zur Durchsetzung ihrer Forderungen nutzen die Verbraucherschützer die Musterfeststellungsklage. Obwohl diese im genannten Rechtsfall zum Einsatz kommt, ist es auch möglich, dass in Zukunft eine Sammelklage eingereicht wird. Wäre die Sammelklage in Deutschland zum Zeitpunkt des Rechtsstreits bereits möglich gewesen, hätten betroffene Kläger einen schnelleren Weg, Ansprüche geltend zu machen.

 

Wie hilft mir die ARAG im Rahmen der Musterfeststellungsklage?

Rechtsfälle sind sehr individuell. Sie sind sich unsicher, ob eine Musterfeststellungsklage oder eine Sammelklage der bessere Weg ist, Ihre Ansprüche durchzusetzen? Entscheidend ist immer eine Einzelfall-Betrachtung. Damit Sie die passende Lösung finden, bieten wir Ihnen eine individuelle anwaltliche Beratung an.

 

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