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Auf den Punkt

 
  • Durch einen Vergleich vor Gericht soll eine gütliche Einigung beider Streitparteien erzielt werden. Das angestrebte Ergebnis ist ein akzeptabler und fairer Kompromiss.
  • Auch außergerichtlich kann ein Vergleich ausgehandelt werden. In diesem Fall ist meist trotzdem die Beteiligung eines Außenstehenden nötig, beispielsweise durch einen Mediator oder Rechtsanwalt.
  • Falls Sie einen Vergleich anstreben, werden die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung in der Höhe des Obsiegens übernommen. Die Kosten für Anwalt, Gericht und Mediation müssen Sie also nicht selbst tragen.
 

Gütliche Einigung: Was ist ein Vergleich vor Gericht?

Nachdem Klage erhoben wurde, beginnt das gerichtliche Verfahren. Ein Prozess kann allerdings für alle Beteiligten sehr belastend sein und hohe Kosten verursachen. Aus diesem Grund wird vor einer gerichtlichen Hauptverhandlung eine Güteverhandlung durchgeführt. Dabei schätzt das Gericht die Rechtslage ein und gibt den Prozessparteien die Möglichkeit einer gütlichen Einigung. Diese kann durch einen Vergleich vor Gericht erzielt werden. Voraussetzung dafür ist es, dass sich beide Parteien verpflichten, ihre Ansprüche und Forderungen außergerichtlich zu regeln und auf ein Urteil des Gerichts zu verzichten. Oftmals kann bereits in diesem Schritt der Streit beigelegt und der Gerichtsprozess verhindert werden, wenn eine für beide Seiten akzeptable Lösung ausgehandelt wird. Der Vergleich vor Gericht ist somit die schnelle und kostengünstige Alternative zum Prozess, denn bei einer gütlichen Einigung verringern sich auch die Gerichtskosten.

 

Wie hoch ist die Einigungsgebühr bei einem gerichtlichen Vergleich?

Bei einem Vergleich vor Gericht können verschiedene Kosten entstehen, die je nach Rechtsfall individuell hoch ausfallen. In der Regel müssen die Parteien bzw. die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten tragen.

Eine besondere Rolle bei einem Vergleich spielt die Einigungsgebühr. Dabei handelt es sich um eine Zahlung, die ein Anwalt für die gerichtliche Einigung mit der gegnerischen Partei erhält. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Anlage 1 fallen hierbei unterschiedliche Gebührensätze an:

Gebührensatz
Beispiel
1,5 Einigung bei außergerichtlicher Tätigkeit oder im Beweisverfahren
1,3 Einigung in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren
1,0 Einigung in 1. Instanz

Hintergrund: Für Anwälte ist die Einigung im außergerichtlichen Vergleich durch den höheren Gebührensatz deutlich attraktiver. So wird die außergerichtliche Streitbeilegung gefördert, weil hierdurch die Gerichte entlastet werden können.

 

Was muss ich während des Prozesses beachten?

Wenn Sie einen Vergleich vor Gericht anstreben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Einigungsbereitschaft:
    Zeigen Sie Ihrem Gegner oder dessen Anwalt, dass Sie offen für einen Vergleich sind.
  2. Vergleichsverhandlung:
    Das Gericht legt einen Termin fest, in dem die Parteien versuchen, eine Einigung zu erzielen.
  3. Vergleichsvereinbarung:
    Falls eine Einigung erzielt wurde, werden alle diesbezüglichen Details in einem Prozessvergleich protokolliert.
  4. Wirksamkeit:
    Im letzten Schritt prüft das Gericht, ob die Einigung wirksam ist. Ein Prozessvergleich ist bereits mit Protokollierung wirksam.
 

Sollte man einen gerichtlichen Vergleich annehmen?

Ob Sie einen gerichtlichen Vergleich annehmen, hängt von den individuellen Umständen des Rechtsstreits ab. Am Ende liegt die Entscheidung ganz bei Ihnen. Sie sollten sie aber nicht zu voreilig oder ohne anwaltliche Beratung treffen. Bei einem Vergleich ist nicht immer der erste Lösungsvorschlag auch der beste. In einigen Situationen macht der Vergleich sogar generell keinen Sinn – zum Beispiel, wenn nicht das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt werden kann. Womöglich könnten Sie in einem Gerichtsverfahren mehr erreichen, insbesondere wenn Ihre eigene Positionen stark ist. Nehmen Sie einen Vergleich niemals aus Unsicherheit oder Unwissenheit an. Lassen Sie sich auch nicht zu einem Vergleich drängen, wenn Sie noch nicht alle Informationen haben oder Unklarheiten bestehen.

Gut zu wissen: Wenn Sie einen Prozessvergleich ablehnen, führt das zu einer Fortsetzung des Gerichtsverfahrens mit einem entsprechenden Urteil. Das wiederum kann zu höheren Kosten und einer längeren Prozessdauer führen. Lassen Sie sich lieber vor der Annahme des Prozessvergleichs von einem qualifizierten Rechtsanwalt beraten.

 

Was passiert, wenn ein gerichtlicher Vergleich nicht eingehalten wird?

Der gerichtliche Vergleich ist ein rechtskräftiger Vertrag zwischen den Streitenden, der von beiden Seiten eingehalten werden muss. Genauer, ein Prozessvergleich hat eine sogenannte Doppelnatur. Er ist zum einen ein Vollstreckungstitel nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und in materieller Hinsicht ein Vertrag im Sinne des § 779 BGB. Wird die Vereinbarung, die durch den Vergleich zustande gekommen ist, nicht eingehalten, kann sofort die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Es kann auch zu einer Vertragsstrafe kommen. In der Regel wird die Partei, die den Vergleich nicht eingehalten hat, aufgefordert, die Vereinbarung innerhalb einer bestimmten Frist zu erfüllen.

 

Einigung durch gerichtlichen Vergleich – diese Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bekanntlich Kosten für Anwalt und Verfahren – je nach Tarif und Selbstbeteiligung. Aber was zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Vergleich? Meist werden bei Aushandlung eines Vergleichs die jeweils entstandenen Kosten gegeneinander aufgehoben. Jede Partei trägt ihre Rechtsanwaltskosten also selbst. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt auch die Kosten bei einem Vergleich. Dazu zählen also sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit dem Vergleich entstehen.

Ein ARAG Rechtsschutz-Beispiel:
Wenn Sie Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro fordern und in einem Vergleich mit Ihrem Gegner einen Betrag von 8.000 Euro erzielen, übernehmen wir in diesem Fall die Gerichts- und Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 8.000 EUR (Quote des Obsiegens).

Vergleich: Zwei Wege zur Einigung
 
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Außergerichtlicher Vergleich: Was ist das?

Eine gütliche Einigung bzw. ein Prozessvergleich findet vor Gericht statt. Der außergerichtliche Vergleich hingegen ist zwar auch eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, um einen Streit beizulegen, jedoch ist dafür kein Gerichtsverfahren oder die Entscheidung eines Richters nötig. Die Streitenden können sich selbst oder mithilfe einer Mediation oder eines Rechtsanwalts auf verschiedene Lösungen einigen, wie eine Ausgleichszahlung oder die Erfüllung bestimmter Forderungen.

Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Vergleich, der von einem Richter oder Schiedsrichter protokolliert wird, handeln die beteiligten Parteien einen außergerichtlichen Vergleich freiwillig untereinander aus. Der außergerichtliche Vergleich kann in sämtlichen Rechtsbereichen angewendet werden, also im Arbeitsrecht, im Mietrecht oder im Vertragsrecht. Er kann auch die Beziehung zwischen den Parteien verbessern, indem er die Möglichkeit bietet, einen Kompromiss auf neutralem Boden zu finden. Das ist besonders bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Familienproblemen oder Konflikten mit dem Arbeitgeber sinnvoll.

 

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Falle einer außergerichtlichen Einigung?

Bei einer außergerichtlichen Einigung trägt jede Partei die Kosten selbst. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt auch hier die Kosten für Beratung, Anwalt und Mediation, die über die Selbstbeteiligung hinaus gehen.

 

Vergleich im Rechtsfall: mit dem Mediationsangebot der ARAG Rechtsschutzversicherung

Die ARAG bietet ein umfangreiches Mediationsangebot an, das eine effektive und gern genutzte Alternative zur gerichtlichen Streitbeilegung darstellt. Während einer Mediation versuchen Sie gemeinsam mit einem neutralen Mediator eine faire Lösung zu finden. In einem professionellen und sicheren Umfeld können Sie Ihre Interessen im Vertrauen offenlegen. Gemeinsam finden wir eine Lösung und vermitteln Ihnen einen geeigneten Mediator.

 

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