Privathaftpflichtversicherung
Missgeschicke passieren, bleiben Sie entspannt.
Ein Fehler passiert jedem mal und sollte kein Grund zur Sorge werden. Behalten Sie mit der Privathaftpflichtversicherung auch in heiklen Situationen einen kühlen Kopf.
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Privathaftpflichtversicherung als Alltagsretter
Manchmal reicht ein kleiner Moment und schon wird’s teuer. Sei es der Rotwein auf dem Teppich des Gastgebers oder das Handy, das Ihnen aus der Hand rutscht.
Die ARAG Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte konsequent ab. So bleibt der Ärger klein, egal wie groß der Schaden ist.
Vorteile der ARAG Privathaftpflichtversicherung
Was deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Eine Alltagspanne kann schnell zu hohen Forderungen führen und die kann kaum jemand aus eigener Tasche zahlen.
Privathaftpflichtversicherung: 3 Tarife im Vergleich
Der Vergleich zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Leistungen in welchem Tarif drin sind. Ganz ohne Kleingedruckt-Versteckspiel.
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Versicherte Bereiche |
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Personen-/Sach- und Vermögensschäden |
15 Mio. € |
30 Mio. € |
60 Mio. € |
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Bei Versicherungsfällen in USA, USA-Territorien und Kanada |
5 Mio. € |
7,5 Mio. € |
10 Mio. € |
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Schadensersatzansprüche durch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren) und mitversicherte Personen |
bis 50.000 € |
bis 100.000 € |
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Verantwortliche ehrenamtliche Tätigkeit |
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bis 10.000 € |
bis 100.000 € |
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Ansprüche von Arbeitgebern, Dienstherrn, Arbeitskollegen aus Sachschäden |
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bis 10.000 €, |
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Berufliche Betreuung als Tageseltern von fremden minderjährigen Kindern |
bis zu |
auch mehr als 6 Kinder bis zur gesetzlichen Vorgabe |
auch mehr als 6 Kinder bis zur gesetzlichen Vorgabe |
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Vermietung einer Eigentumswohnung und eines Einfamilienhauses |
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bis zu 2 eigene Wohneinheiten |
bis zu 2 eigene Wohneinheiten |
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Bauherren-Schutz mit einer Bausumme von Neu-, An- oder Umbauten an versicherten Immobilien |
bis 50.000 € |
bis 500.000 € |
unbegrenzt einschließlich Grundstückssenkung, Erdrutsch, Gebrauch von Be- und Entladevorrichtungen bei Dritten |
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Schäden an gemieteten, privaten Räumlichkeiten nicht Inventar |
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Schäden an Inventar in Ferienunterkünften Hotelzimmer, Ferienwohnung, Schiffskabinen etc |
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Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen fremden, beweglichen Sachen |
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bis 100.000 € |
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Verlust gemieteter oder geliehener fremder, beweglicher Sachen |
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bis 20.000 € |
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Schäden aufgrund einer Falschbetankung eines geliehenen/fremden Kraftfahrzeugs |
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Schäden aufgrund einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse infolge eines Be- oder Entladeschadens bei Gebrauch eines geliehenen fremden Fahrzeugs |
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bis 5 Jahre, |
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Verlust privater und beruflicher fremder Schlüssel/Codekarten |
bis 50.000 € |
bis 100.000 € |
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Schäden aufgrund von Gefälligkeitshandlungen |
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Mehrleistung für nachhaltige Ersatzbeschaffungen |
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zusätzlich bis 5 % |
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Erstattung von eigenen Schäden durch deliktunfähige Enkelkinder |
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bis 1.000 € |
Premium heißt: Mehr drin für besondere Fälle
Hilfreiche Services
Schaden melden war noch nie so einfach.
Mit der Wallet-Card haben Sie alle Nummern zur Schadensmeldung und die Kontaktdaten Ihres persönlichen ARAG Beraters stets griffbereit.
Zugang zum Dokumenten-Center
Hier finden Sie Musterschreiben und -verträge zu den wichtigsten grundlegenden Rechtsfragen, die Sie kostenlos nutzen können.
Anwaltstelefon ARAG JuraTel
Auf Wunsch verbinden wir Sie mit einem Anwalt, der Sie bei rechtlichen Fragen direkt am Telefon berät.
Noch Fragen zur Privathaftpflichtversicherung?
Für diejenigen, die es genau wissen wollen. Detaillierte Antworten sowie die Versicherungsbedingungen finden Sie hier.
In allen Tarifen sind natürlich Sie als Versicherungsnehmer abgesichert. Dazu kommen im Haushalt beschäftigte und vorübergehend im Haushalt lebende Personen (z. B. Au-pair) und minderjährige Besuchskinder (wenn für diese eine Aufsichtspflicht besteht). Auch betreute Personen (sofern eine mitversicherte Person als Betreuer/Vormund bestellt wurde) und Hilfe leistende Personen sind inkludiert.
Zusätzlich sind in den unterschiedlichen Tarifen auch mitversichert:
- Single mit Kind(ern)
Hier sind auch Ihre unverheirateten Kinder abgesichert – egal ob leiblich, Stief-, Adoptiv-, Pflege- oder Enkelkinder. Das gilt für Kinder in Ihrem Haushalt ebenso wie für Minderjährige oder Auszubildende und Studierende, die bereits woanders wohnen. - Partner
In diesem Tarif sind zusätzlich zu den Leistungen für Singles Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner mitversichert, auch wenn Sie nicht im selben Haushalt leben. Ebenfalls eingeschlossen sind Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, sofern Sie im gleichen Haushalt wohnen. - Familie
Der Familientarif deckt alle Leistungen der anderen Varianten ab und geht darüber hinaus: Mitversichert sind weitere Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft wie Eltern, Großeltern oder Geschwister sowie pflegebedürftige Personen. Auch, wenn diese in einer Betreuungseinrichtung leben, sofern sie zuvor Teil Ihres Haushalts waren.
Kurz gesagt: Fast alle. Denn wer aus Versehen einem anderen einen Schaden zufügt (egal ob an Personen, Sachen oder Finanzen) haftet in voller Höhe. Und das kann schnell teuer werden.
Es gibt Fälle, in denen Sie auf eine eigene Haftpflichtversicherung verzichten können. Wenn Sie zum Beispiel noch im Elternhaus leben und der Familientarif abgeschlossen wurde, sind Sie durch die elterliche Haftpflichtversicherung abgesichert.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine private Haftpflichtversicherung benötigen oder vielleicht sogar schon versichert sind, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ja. Bei der ARAG können Sie Ihre Privathaftpflicht um einen speziellen Erzieher- und Lehrerhaftpflicht-Schutz erweitern. Damit sind Sie auch bei Schäden abgesichert, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst (z. B. Schulen, Kindergärten, Horte) oder in kirchlichen Einrichtungen resultieren.
Versichert sind dann unter anderem:
- Schäden aus Unterricht, Erziehung und Aufsichtsführung (auch bei Experimenten)
- Vorfälle bei Schul- und Kindergartenveranstaltungen, Ausflügen oder Klassenfahrten (inkl. Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr)
- Schäden während der Leitung oder Beaufsichtigung von Reisen, in Herbergen oder Heimen
- Tätigkeiten als Leiter einer Schule, eines Kindergartens oder Horts
- Schlüsselverlust für Schul- oder Einrichtungsschlüssel
Nicht versichert sind z. B. Schäden an Schuleigentum (außer Schlüsselverlust), Personenschäden, die unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen, sowie Haftpflicht aus Forschungs- oder Gutachtertätigkeiten.
Nein, eine private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland keineswegs gesetzlich vorgeschrieben.
Aber: Sie gehört zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt. Denn wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, haftet laut Gesetz unbegrenzt mit dem gesamten Vermögen. Deshalb ist sie immer sinnvoll.
Ja. Mit der ARAG Privathaftpflichtversicherung sind Sie weltweit geschützt. Ganz egal, ob Sie im Urlaub sind, ein Auslandssemester machen oder beruflich unterwegs sind.
Der Schutz gilt rund um den Globus, damit Sie sich auch fern von Zuhause keine Sorgen um Missgeschicke machen müssen.
0211 9890-1405 – Wir sind rund um die Uhr für Sie da!
Haben Sie einen Haftpflichtschaden verursacht, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden. Am schnellsten geht das telefonisch. Unsere Kollegen vom ARAG Schaden-Service helfen Ihnen schnell und unkompliziert.
Natürlich können Sie den Haftpflicht-Schaden auch online melden. Nutzen Sie dafür unser Schaden-Formular.
Überzeugt von unserer Privathaftpflichtversicherung?
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Für Ihren umfangreichen Versicherungsschutz
Ausgezeichneter Haftpflicht-Schutz: Unsere Auszeichnungen

TÜV Saarland „Sehr gut“
6/2025
Das Ergebnis unserer Befragung spricht für sich: 87 Prozent unserer Kunden sind mit den ARAG Service-Leistungen zufrieden. Für diese hohe Gesamtzufriedenheit wurde der ARAG Schaden-Service vom TÜV Saarland mit der Note „Sehr gut“ ausgezeichnet.


