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Ja-Sagen an Ihrem Traumurlaubsort – eine wunderbare Vorstellung. Bevor Sie aber rechtmäßig am Strand von Malibu getraut werden können, haben Sie noch ein wenig Papierkram zu bewältigen. Damit Sie ohne Umwege an Ihr Traumziel kommen, haben wir Ihnen einen Leitfaden für eine „deutsche“ Hochzeit im Ausland erstellt.

Dies vorab: Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie es nicht eilig haben. Je nach Land, in dem Sie Ihre Ehe schließen wollen, benötigen Sie unterschiedliche Unterlagen und Dokumente, auf die Sie unter Umständen einige Wochen warten müssen.

Obligatorisch für Ihre Hochzeit im Ausland sind: Personalausweis und Reisepass, internationale Geburtsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis und bei vorheriger Ehe Dokumente über Eheauflösung oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners.

Teilweise wird auch ein Nachweis über den ausgeübten oder erlernten Beruf gefordert. Zudem sollte man sich noch mit dem Standesamt im auserwählten Heirats-Paradies in Verbindung setzen, um Themen wie Visum, Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten abzuklären.

Welche Dokumente für welches Land?

Wie gesagt, stellt jedes Land unterschiedliche Anforderungen an die Dokumentenauswahl des Brautpaares.

In Italien beispielsweise sieht man das Prozedere „locker“ – Sie benötigen verhältnismäßig wenig Dokumente für die Antragsstellung. So beispielsweise die beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises, eine Abstammungsurkunde und eine Ehefähigkeitsbescheinigung. Dagegen wird in Malta auch eine eidesstattliche Versicherung über den Familienstand, beglaubigt durch einen in Malta ansässigen Notar, und in Schottland ebenso wie in Dänemark eine Meldebescheinigung verlangt.

Welche Regeln in welchem Land im Detail gelten, finden Sie auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes . Nutzen Sie den Suchbegriff "Deutsche heiraten in" und schon erhalten Sie die gebündelten Informationen zum jeweiligen Land.

Wenn Ihnen der organisatorische Aufwand zu hoch ist, können Sie auch eine Hochzeitsagentur beauftragen, welche sich um alle notwendigen Dokumente, Erklärungen und Details und kümmert.

Zurück in Deutschland: Was ist zu tun?

Haben Sie sich den Weg durch den bürokratischen Dschungel gebahnt und Ihre Traumhochzeit im Ausland genossen, fehlt nicht mehr viel zum endgültigen Eheglück.

Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe gibt es in Deutschland kein bestimmtes Anerkennungsverfahren. Die Ehe wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn die im Ausland, d. h. am Ehe­schließungsort geltenden Formvorschriften eingehalten wurden und nach deutschem Recht kein Eheverbot (z. B. bei einer Verwandtschaftsehe) bzw. Ehehindernis (z. B. bei Minderjährigen) besteht.

Die Ehe muss also nicht in ein Eheregister eingetragen werden, um auch in Deutschland gültig zu sein. Auch ohne Eintrag würde bei einer weiteren Heirat daher Bigamie vorliegen, welche nach § 1306 BGB in Deutschland verboten ist.

Es empfiehlt sich dennoch, sich auch im heimischen Eheregister eintragen zu lassen. So können jederzeit benötigte Dokumente zur Hochzeit ausgestellt werden, die beispielsweise als Nachweis für den Wechsel der Lohnsteuerklasse notwendig sind. Ausländische Heiratsurkunden werden in Deutschland häufig nur anerkannt, wenn durch ein besonderes Verfahren ihre Echtheit oder die Beweiskraft ermittelt wurden.

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