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Das Angebot im Netz, auch für die Kleinsten, ist inzwischen riesig. Für erste Entdeckungsreisen eignen sich besonders kindgerechte Seiten, die intuitiv aufgebaut und werbefrei sind. So können Kinder spielend den Umgang mit dem Web lernen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Angebote gemeinsam mit Ihrem Kind zu erforschen. Wir haben hier einige wichtige Tipps und Empfehlungen zusammengetragen, die Ihnen und Ihren Kids den Umgang mit dem Internet erleichtern werden.

Wann soll es losgehen?

Eigentlich gibt es keinen idealen Zeitpunkt, Kinder an das Internet heranzuführen. Wenn Ihr Kind also noch kein Interesse dafür zeigt, ist das ganz normal. Die Neugier kommt ganz von allein, spätestens wenn Kindergarten­freunde oder Mitschüler darüber reden. Doch zuerst sollten Kleinkinder ihre Umwelt mit ihren fünf Sinnen entdecken.

 

Auch im Grundschulalter, wenn Kinder lesen und schreiben können, ist es noch früh genug. Wenn es dann soweit ist, sollten Sie sich die Zeit nehmen, mit Ihrem Kind gemeinsam diese bunte neue Welt zu betreten.

Das Web gemeinsam entdecken

Gerade Kinder, die noch nicht richtig lesen und schreiben können, sollten im Netz nicht alleine gelassen werden. Zeigen und erklären Sie ihnen wie z.B. die Maus funktioniert und was passiert, wenn es auf die Tastatur drückt.

Schauen Sie sich gemeinsam Fotos oder Bildergeschichten an oder hören Musik. Erklären Sie Ihrem Kind, was es im Internet alles entdecken kann, aber auch auf welche Dinge es besser nicht klickt.

Technisch unterstützen lassen können Sie sich mit einem Jugendschutzfilter, mit dessen Hilfe für Kinder ungeeignete Inhalte von vorn herein blockiert werden. Es gibt eine ganze Reihe guter Programme und Filter, teils sogar kostenlos.

Stellen Sie Ihrem Nachwuchs Suchmaschinen vor, die extra auf die Bedürfnisse von Kindern abgestimmt sind. Drei sehr schöne Umsetzungen sind „FragFinn", "Blinde-Kuh" und „Helles-Koepfchen“.

Kinder und das Internet

Sich rechtlich absichern mit einem Eltern-Kind-Internetvertrag

Welche Seiten und Inhalte erlaubt sind und welche nicht, legen nur Sie allein fest. Ganz wichtig ist dabei, dass Sie mit Ihren Kindern reden, sie über problematische Inhalte aufklären und gemeinsame Vereinbarungen treffen. Am besten schriftlich!

Beispielsweise könnten Sie gemeinsam einen Internetvertrag entwerfen und unterzeichnen. Sie legen fest, wann und wie lange Ihr Nachwuchs surfen darf.

Bei den älteren Kindern hat es sich bewährt, Medienzeiten zu vereinbaren, die sie dann selbst verwalten können. Dabei sollten beide Seiten die Absprachen auch unbedingt einhalten.

Auch was tabu ist, können Sie in einem solchen Vertrag regeln. Zum Beispiel, dass Ihr Kind keine Tauschbörsen nutzen darf. Oder Sie verbieten ihm explizit Bilder, Videos, Musik oder Filme herunterzuladen.

Damit sind Sie sogar rechtlich gut abgesichert. Sie können beweisen, dass Sie Ihre Kinder gründlich belehrt haben. Käme es zu einem Prozess, würden Sie nämlich genau danach gefragt werden.

Bei volljährigen Kindern sieht das anders aus. Ihnen können Sie Ihren Internetanschluss überlassen, ohne sie belehren oder überwachen zu müssen. Für ein illegales Filesharing von diesem Anschluss aus haften Sie nur, wenn Sie Anhaltspunkte für deren Tun haben.

Betreiben Sie ein offenes WLAN, kommt Ihnen zudem die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung zugute.

Das passende Gerichtsurteil

Eltern müssen die Internetaktivitäten ihrer Kinder nicht lückenlos überwachen. Im konkreten Fall wurden vom PC eines 13-Jährigen 1.147 Audiodateien in einer Internettauschbörse zum kostenlosen Herunterladen angeboten. Plattenfirmen verlangten Schadensersatz von den Eltern – weil diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollten.

Der Bundesgerichtshof sah das anders. Allgemeine Belehrungen über die Gefahr von Rechtsverletzungen bei der Nutzung des Internets und Verbote genügen, solange die Eltern davon ausgehen können, dass das Kind die Verbote beachtet (BGH, Az.: I ZR 74/12).

Mehr Sicherheit durch den Medienstaatsvertrag

Seit Anfang November 2020 ist er gültig und ersetzt den aus analoger Zeit stammenden Rundfunkstaatsvertrag zwischen den Bundesländern. Hierin wird die Medienaufsicht geregelt, für die die Bundesländer zuständig sind. Neu ist, dass auch Plattformen, die keine eigenen Inhalte anbieten – also beispielsweise WhatsApp, Facebook & Co. – künftig alle Inhalte auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen und kontrollieren müssen, ob sie den geltenden journalistischen Grundsätzen entsprechen. Und auch wer im Netz etwas publiziert, wie etwa Blogger, muss sich jetzt an journalistische Grundsätze und Sorgfaltspflichten halten. Darüber hinaus sind alle Plattformen auf ihrer Website verpflichtet, eine inhaltlich verantwortliche Person zu benennen mit dessen Namen, Vornamen und Anschrift. Damit dieser Verantwortliche strafrechtlich belangt werden kann, muss er seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland haben.

Kinder im Internet - Daten schützen

Nutzungsdauer

Kinder sollten nicht zu viel Zeit vor dem Tablet verbringen – es gilt ein gesundes Maß zu finden, Dauerberieselung zu vermeiden und für einen Ausgleich in der Offlinewelt zu sorgen. Als allgemeine Empfehlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für die Bildschirmzeit gilt: Kinder im Alter von Null bis drei Jahren sollten keine Bildschirmmedien nutzen, Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren höchstens 30 Minuten täglich und Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren höchstens 45 bis 60 Minuten täglich. Zudem kann mit dem Kind ein Wochenkontingent vereinbart werden.

Persönliche Daten? Ganz klar Geheimsache!

Erklären Sie ihren Kindern, dass sie unbedingt darauf verzichten, persönliche Daten einzugeben. Das heißt weder den echten Namen, noch Telefonnummern und Adressen - auch nicht die E-Mail-Adresse. So bleibt die Privatsphäre geschützt und das Postfach von ungewollter Werbung verschont.

In Chatrooms und Foren sollten sich die Kids nur mit einem Fantasienamen anmelden, der keine Rückschlüsse auf den echten Namen, das Alter oder Geschlecht zulässt. Machen Sie Ihr Kind von Anfang an damit vertraut und klicken Sie mit gutem Beispiel voran.

Wenn Kinder Verträge abschließen

Immer wieder versuchen Firmen Eltern zu zwingen, Rechnungen für Gegenstände, Dienstleistungen oder Abos zu bezahlen, die ihre Kinder bestellt haben – meist ohne deren wissen. Hat Ihr Kind etwas bestellt, was es nicht durfte, schicken Sie die Sachen einfach zurück.

Schreiben Sie, dass der Vertrag nicht wirksam ist und sie auch nicht nachträglich einwilligen. Außerdem sollten sie den Vertrag sicherheitshalber auch widerrufen – mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass dies nur „hilfsweise“ geschieht! Kommt trotzdem ein Mahnbescheid, wenden Sie sich an einen Anwalt.

Kinder im Internet

Hat Ihr Kind ein Internet-Abo abgeschlossen, bleibt der Vertrag so lange „schwebend unwirksam“, bis Sie als Eltern eingewilligt haben. Tun Sie dies nicht, hat auch ein Anbieter von Internet-Abos kein Recht, eine Bezahlung zu fordern.

Übrigens: Machen sich Minderjährige älter als sie sind, ändert das nichts an der Unwirksamkeit von online geschlossenen Verträgen. Die Eltern müssten in diesem Fall nachweisen, dass ihr Sprössling tatsächlich noch keine 18 Jahre alt ist.

Zahlen und Fakten zum Cybermobbing bei Kindern und Jugendlichen

Welche Auswirkungen hat die zunehmende Nutzung digitaler Medien auf unser Miteinander? Und welche Rolle spielt dabei das Thema Mobbing im Netz für Kinder und Jugendliche? Was ist überhaupt Cybermobbing? Um das herauszufinden, haben wir das Bündnis gegen Cybermobbing e.V . bei Deutschlands größter Studie zur Erfassung von Cyberlife unterstützt. Über 10.000 Eltern, Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen wurden befragt, um die Phänomene Cybermobbing und Gewalt im Netz genauer zu erfassen.

Das haben wir herausgefunden

Bereits 66 Prozent der elfjährigen Schüler verfügt über einen eigenen Computer
Schüler verbringen durchschnittlich 2,4 Stunden im Internet
60 Prozent der Eltern wissen nicht, was ihre Kinder im Internet tun.
Nur 17 % der Eltern überprüfen die Online-Aktivitäten ihrer Kinder
7,3 % der Eltern wissen über Cybermobbing bei ihren eigenen Kindern Bescheid
Rund 49 Prozent der Eltern wünscht sich strengere Gesetze und schärfere Strafen.
 
Cybermobbing - Studie

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