
Cybermobbing: Den Ernstfall erkennen und richtig reagieren
Opfer von Cybermobbing sind oft ratlos und verzweifelt. Wir erläutern, was Sie tun können.
22.08.2022
Der Begriff Cybermobbing beschreibt ein Phänomen, von dem immer mehr Menschen betroffen sind. Wir geben Ihnen nützliche Tipps, wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten und welche präventiven Maßnahmen Sie ergreifen können.
In Deutschland wird fast jeder sechste 15-Jährige Schüler regelmäßig Opfer von Mobbing. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle PISA-Studie der OECD.
Immer häufiger erleben Schüler, Jugendliche aber auch Erwachsene, dass sie im Internet gemobbt werden. Sie leiden Wochen oder gar viele Monate unter vermeintlich anonymen Beleidigungen und sozialer Ausgrenzung durch Cybermobbing. Erschwerend kommt hinzu, dass das Internet nicht vergisst:
Auch viele Jahre später können verletzende Einträge in Foren oder sozialen Netzwerken im Netz von jedem Internetnutzer gelesen werden.
Etwa 17 Prozent aller Schülerinnen und Schüler waren schon einmal von Cybermobbing betroffen. Das zeigt die von uns geförderte Studie „Studie Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr“ des Bündnisses gegen Cybermobbing.
Cybermobbing: kurz und knapp
Was ist Mobbing? Das Wort Mobbing stammt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt „jemanden anpöbeln“ oder „sich auf jemanden stürzen“. Mobbing gibt es schon lange; durch die sozialen Medien ist es aber viel öffentlicher geworden. So entstand der Begriff Cybermobbing für Mobbing in digitalen Medien.
Doch nicht jede Beleidigung per Whatsapp-Nachricht ist gleichzusetzen mit dem weitreichenden Begriff des Cybermobbings – oder auch Cyberbullying genannt. In allen Fällen wird der Betroffene über soziale Netzwerke, wie z. B. Facebook, Twitter oder Instagram, öffentliche Websites, Foren oder Videoportale beleidigt oder sogar körperlich bedroht. Geschieht dies gezielt und über einen längeren Zeitraum, spricht man von Cybermobbing. Neben schriftlichen Diffamierungen werden die Opfer immer häufiger auch mit Fotos und Videos im Netz an den Pranger gestellt. Die Täter fühlen sich im vermeintlich anonymen Raum des Internets oft sicher und agieren häufig anonym unter der Verwendung von Nicknames.

Körperliche Angriffe gegen unbekannte Passanten oder Mitschüler, die gefilmt und öffentlich im Internet zugänglich gemacht werden.
Identitätsraub oder -diebstahl, dem Aktionen folgen, die dem Opfer schaden. Auch das Auftreten im Netz unter einem fiktiven Namen oder dem Namen eines anderen.
Ausschluss eines Einzelnen oder einer Minderheit aus einer Gemeinschaft, z.B. aus den Kommunikationskanälen anderer wie einer Facebook-Gruppe.
Eine Auseinandersetzung im Chatroom, die meist von vulgärer Sprache geprägt ist sowie gegenseitige Provokation und Beschimpfungen.
Der wiederholte Versand von Beschimpfungen und Beleidigungen an eine Person über nicht öffentliche Kommunikationskanäle. Wird auch Denunziation genannt.
Bloßstellung durch öffentliches Posten von Kommentaren, Bildern und Videos, die rufschädigend sind. Trickery bezeichnet dabei das betrügerische in Erfahrung bringen von persönlichen Informationen. Dabei werden falsche Angaben über den wahren Empfängerkreis gemacht.
gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet, meist durch ältere Männer, die sich in Chats gegenüber Minderjährigen als gleichaltrig ausgeben.
hat Züge des Harassment, aber wirkt bedrohlicher für das Opfer, das durch systematische Drohungen in Angst versetzt wird. Auch fortwährende Belästigung und Verfolgung.
Verleumdung und Verbreitung von Gerüchten. Der Versand oder Posten falscher bzw. beleidigender Aussagen über eine Person an andere innerhalb eines meist begrenzten Öffentlichkeitsraumes.
Androhung von körperlicher Gewalt.
Es ist wichtig, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Kind über die eigenständige und verantwortungsvolle Nutzung des Internets sprechen und dabei auch auf mögliche Gefahren hinweisen. Eine gute Medienkompetenz ist hierfür sicherlich die notwendige Grundlage. Haben Sie jederzeit ein offenes Ohr. Vor allem wenn Sie bemerken, dass sich Ihr Kind anders als sonst verhält oder sogar den Mut hat, Ihnen von den Vorfällen zu erzählen.
Eltern sollten auch überprüfen können, welche Inhalte ihr Kind konsumiert und sich im Netz anschaut. Wie das geht, lesen Sie in unserem Artikel zur Kindersicherheit im Internet.
So ist die Rechtslage: Je nach Ausmaß der Vorkommnisse kann Cybermobbing unter anderem als Beleidigung, üble Nachrede, Nötigung oder Bedrohung strafbar sein. Auch zivilrechtliche Ansprüche etwa auf Unterlassung oder Schadensersatz sind denkbar.

Die Meinungsfreiheit ist nach Artikel 5 des Grundgesetzes ein wichtiges und verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht: Doch wenn die persönliche Ehre stark angegriffen wird oder ganz offensichtlich die geltenden Jugendschutzbestimmungen verletzt werden, kann eine Klage sinnvoll sein. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, müssen Sie jedoch schriftliche Beweise vorlegen, beispielsweise Chatprotokolle oder Screenshots. Bedenken Sie auch, dass ein Gerichtsprozess immer Kosten verursacht. Sie sollten sich diesen Schritt vorher gründlich überlegen und sich gut informieren: Denn Schüler sind bis 14 Jahre noch nicht strafmündig.
Gute Vorsorge hilft, Fälle von Cybermobbing schneller zu erkennen und bei den Betroffenen ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass sie etwas an ihrer Situation ändern können. Cybermobbing wird nach wie vor in der Gesellschaft vorkommen: Aber es gibt Mittel und Wege, wie Sie Missstände frühzeitig erkennen, Hilfe leisten und aktiv dazu beitragen, dass schädigende Verhalten des Täters zu beenden und das Mobbingopfer zu schützen.
"Ich habe das Gefühl, mein Kind wird bereits online gemobbt."
Hier finden Sie unsere Sofortmaßnahmen bei Cybermobbing. Jetzt lesen
"Ich möchte rechtlichen Rückhalt erhalten, um gegen Mobbing im Netz vorgehen zu können."
Profitieren Sie von den umfangreichen Leistungen unseres Internet-Rechtsschutzes ARAG web@ktiv. Wir vermitteln einen Anwalt, der Ihnen hilft, rufschädigende Inhalte löschen zu lassen. Und wir helfen Ihnen, die Verursacher von Mobbing und Rufschädigung zur Verantwortung zu ziehen und erstatten Ihnen die Kosten einer Strafanzeige. Jetzt informieren

Ein klassisches Umfeld, in dem Kinder Cybermobbing ausgesetzt sind, ist die Schule. Neben der Auseinandersetzung auf dem Schulhof, schüchtern Kinder andere Mitschüler zunehmend über das Internet, soziale Netzwerke und Instant Messaging Dienste ein. Dabei kann Cybermobbing schwere psychische und seelische Verletzungen bei den Opfern verursachen.
Das ist ein wichtiger Grund, dieses Problem sehr ernst zu nehmen. Wenn Sie sicher sind, dass Ihr Kind betroffen ist, sollten Sie das direkte Gespräch mit dem Täter und den Eltern suchen. Verbessert sich die Situation nicht, kann eine Anzeige bei der Polizei nötig werden und weiterhelfen.
Sofortmaßnahmen bei Cybermobbing
Gib im Internet möglichst wenige private Daten preis.
Schau Dir Deine Online-Freunde genau an und vertrauen niemandem voreilig. Im Internet kannst du dir nie zu 100 Prozent sicher sein, mit wem Du es zu tun hast.
Schreite ein, wenn Du siehst, dass andere Opfer von Cybermobbing oder Mobbing werden.
Beachte beim Anlegen eines Profils die Sicherheits- und Privatsphäre-Einstellungen. Es reicht, wenn deine Freunde und deine Familie deine Seite sehen können.
Google dich gelegentlich selbst, um zu prüfen, was im Netz über dich auftaucht.
Bringe möglichst keine privaten Bildmaterialien wie Fotos und Filme in Umlauf.
Erst nachdenken, dann schreiben. Überlege Dir sorgfältig, was du sagst bzw. schreibst, bevor du einen Kommentar oder eine Nachricht veröffentlichst. Persönliches sollte im Internet gar nicht zum Thema werden.
Behandle andere immer mit dem Respekt, mit dem du auch selbst behandelt werden möchtest.
