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Auf den Punkt

 
  • Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung zur Geburt einer neuen Person – Ihrem Nachwuchs.
  • Nachdem Ihr Kind gemeldet ist, können Sie Eltern- und Kindergeld beantragen.
  • Durch Ihr Neugeborenes können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren.
 

Formalitäten nach der Geburt – Behalten Sie den Überblick

Kaum hat ein Baby das Licht der Welt erblickt, sehen seine Eltern oftmals kein Land mehr. Auch wenn der Familienzuwachs viel Leben und Freude mit sich bringt, müssen so einige Formalitäten nach der Geburt geklärt werden. Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Elterngeld? Welche Unterlagen brauche ich wofür? Damit Sie sich nicht unvorbereitet einen Weg durch den Behördendschungel bahnen müssen, folgen Sie einfach den sieben Schritten, die wir für Sie zusammengestellt haben.

Schritte nach der Geburt mobil
 

1. Schritt

Die Geburtsurkunde fürs Baby beantragen

Kaum geboren, bekommt Ihr neues Familienmitglied auch schon die erste Urkunde – die Geburtsurkunde. Aber wo bekommt man die Geburtsurkunde her und was kostet eine Geburtsurkunde?

Eine Geburtsurkunde erhält Ihr Neugeborenes nicht automatisch. Diese muss beim zuständigen Standesamt beantragt werden. In den meisten Krankenhäusern können Sie die ausgefüllten Unterlagen direkt einreichen. Denn die Krankenhäuser müssen Geburten innerhalb einer Woche beim Standesamt anzeigen. Bei einer Hausgeburt sind Sie selbst dazu verpflichtet. Das Standesamt wird Ihnen dann Bescheid geben, sobald die Urkunde ausgestellt ist und abgeholt werden kann. Auf Wunsch wird sie Ihnen auch nach Hause geschickt. Die Kosten für eine Geburtsurkunde variieren je nach Bundesland und Kommune. Meist beläuft sich der Betrag auf 10 - 15 Euro.

 

Benötigte Unterlagen

 
  • Geburtsbescheinigung des Krankenhauses oder Bescheinigung der Hebamme
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Mutter und des Vaters
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Bei Ledigen: Abstammungs- bzw. Geburtsurkunden der Eltern und ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
 

Internationale Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde beantragen Sie in Ihrem zuständigen Melde- bzw. Standesamt. Sie fragen sich, wozu man eine Internationale Urkunde braucht? Diese wird meist verlangt, wenn Sie ins Ausland ziehen oder sich dort vorübergehend melden wollen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein auf der ganzen Welt gültiges Dokument. Vielmehr ist dies eine mehrsprachige Urkunde, welche in über 25 Ländern – weitestgehend EU-Staaten, aber zum Beispiel auch die Türkei oder die Schweiz – als Geburtennachweis anerkannt ist. Die Kosten unterscheiden sich nicht von denen einer „normalen“ Geburtsurkunde.

Gut zu wissen: Die Internationale Geburtsurkunde ist beispielsweise nicht in den USA oder einigen europäischen Ländern wie etwa Dänemark oder Schweden gültig.

Wenn Sie eine Apostille einer Geburtsurkunde benötigen, also eine offizielle Beglaubigung, etwa für einen ausländischen Pass Ihres Babys, können Sie diese beim jeweiligen Melde- oder Standesamt beantragen. Die Apostille zählt als vereinfachte Form einer Beglaubigung im internationalen Urkundenverkehr.

 

Geburtsurkunde übersetzen lassen

Sie können Ihre deutsche oder ausländische Geburtsurkunde problemlos übersetzen lassen. Da es sich bei der Urkunde um ein behördliches Dokument handelt, muss die Übersetzung von einem allgemein beeidigten Übersetzer vorgenommen werden. Sonst wird die Übersetzung vom jeweiligen Amt nicht anerkannt.

Wichtig: Basiert die Ausgangssprache nicht auf lateinischen Schriftzeichen, muss die Übersetzung der Geburtsurkunde nach ISO-Norm erfolgen. Jedes fremde Schriftzeichen muss daher in ein gleichwertiges lateinisches Schriftzeichen übertragen werden, beispielsweise bei Vor- und Familiennamen.

 

2. Schritt

Neugeborenes anmelden beim Einwohnermeldeamt

In der Regel gibt das Standesamt die Info über die Geburt Ihres Kindes automatisch an das Einwohnermeldeamt weiter – je nachdem, in welcher Stadt Sie wohnen. Wenn Sie sichergehen wollen, sollten Sie dort direkt anrufen und nachfragen, ob der zusätzliche Weg erforderlich ist.

Beim Einwohnermeldeamt erhalten Sie beispielsweise den Personalausweis für Kinder. Er ist inzwischen bei Reisen ins EU-Ausland Pflicht. Sie können auch einen elektronischen Reisepass für Ihren Nachwuchs beantragen. Kinderreisepässe werden seit 2024 nicht mehr ausgestellt.

Für manche Länder außerhalb der EU – etwa für die USA – ist ohnehin auch für Kinder ein regulärer Reisepass erforderlich. Bei der Antragstellung muss Ihr Kind dabei sein und Sie benötigen ein biometrisches Passbild und die Geburtsurkunde des Kindes. Meist dürfen kleine Kinder auf den Fotos aber auch noch lachen, da das Fotografieren sonst schwierig werden kann.

 

Benötigte Unterlagen für die Anmeldung Ihres Babys

 
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (ggf. Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils)
  • Geburtsurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung (falls vorhanden)
  • Foto Ihres Kindes (für ein Ausweisdokument)
Familienrechtsschutz
 

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3. Schritt

Baby bei Krankenkasse anmelden

Um Ihr Kind von Geburt an bestmöglich abzusichern, sollten Sie schnell dafür sorgen, dass es krankenversichert ist. Wenn Sie selbst gesetzlich versichert sind, wird Ihr Nachwuchs über die Familienversicherung kostenlos mitversichert. Hier reicht erst einmal ein kurzer Anruf bei Ihrer Krankenkasse, um das entsprechende Formular anzufordern. Einfach den Antrag ausfüllen und zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde zurückschicken. Innerhalb weniger Tage wird die Kasse Ihnen die erste Versichertenkarte Ihres Kindes zusenden. Es ist eine reine Formalität ohne Mehrkosten für Sie.

Bei privaten Krankenversicherungen gibt es keine Familienversicherung. Hier müssen Sie für Ihr Kind einen eigenen Vertrag abschließen. Tun Sie das innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt, findet keine Gesundheitsprüfung durch die Versicherung statt. Voraussetzung dafür ist, dass der besserverdienende Elternteil selbst auch in der entsprechenden privaten Krankenversicherung versichert ist. Die genauen Bedingungen sollten Sie am besten schon vor der Geburt mit Ihrer Versicherung abklären. Ist nur ein Elternteil privat versichert, richtet sich die Zugehörigkeit des Kindes nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners.

Kinder Krankenversicherung
 

4. Schritt

Das Kindergeld

Kindergeld bekommen alle deutschen Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Auch in Deutschland wohnende Ausländer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Kindergeldanspruch. Ebenso können Sie Kindergeld bekommen, wenn Sie als Deutscher im Ausland leben, hier aber steuerpflichtig sind. Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie online bei der Familienkasse Kindergeld beantragen. Wenn Sie es lieber schriftlich beantragen wollen, senden Sie das Antragsformular direkt zusammen mit der Geburtsbescheinigung an die Familienkasse.

Kindergeld gibt es maximal bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Der Anspruch auf Kindergeld verjährt sechs Monate nach der Geburt. Warten Sie deshalb nicht zu lange mit dem Antrag.

 

Benötigte Unterlagen

 
  • Ausgefüllter Antrag der Familienkasse
  • Geburtsbescheinigung
 

5. Schritt

Elterngeld und ElterngeldPlus

Nach der Geburt eines Kindes steht allen Eltern Elterngeld zu. Es wird zwölf Monate gezahlt, wenn ein Elternteil für die Erziehung des Neugeborenen pausiert. Bleibt auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate zu Hause, erhöht sich der Zeitraum der Zahlung auf 14 Monate. Alleinerziehende erhalten direkt 14 Monate Elterngeld. Diejenigen, die nach der Geburt schnell wieder in Teilzeit in ihren Job einsteigen wollen, können auch das ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Dabei verdoppelt sich die Bezugsdauer des Elterngeldes.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettolohn des pausierenden Elternteils, ist allerdings bei maximal 1.800 Euro monatlich gedeckelt. In die Berechnung fließen übrigens auch vom Arbeitgeber als laufender Arbeitslohn gezahlte Provisionen ein.

Elterngeld können Sie innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt Ihres Kindes beantragen. Den Antrag bekommen Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle. Je nach Bundesland kann der Antrag auch online gestellt werden. Mehr Infos und Neuerungen finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zum Elterngeld.

 

Benötigte Unterlagen

 
  • Ausgefüllter Antrag der Elterngeldstelle
  • Geburtsurkunde
  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeldzahlung (Krankenkasse)
  • Bescheinigung über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung (Arbeitgeber)
  • Gehaltsnachweise
Familienrechtsschutz
 

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6. Schritt

Vaterschaftsanerkennung

Väter müssen eine Vaterschaftsanerkennung abgeben, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht mit der Mutter verheiratet sind. Wenn Sie verheiratet sind, gelten Sie automatisch als Vater, werden in die Geburtsurkunde eingetragen und erhalten gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht.

Eine Vaterschaftsanerkennung können Väter bereits vor der Geburt beim Jugendamt abgeben. In diesem Fall werden sie sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Wird die Vaterschaftsanerkennung erst nach der Geburt abgegeben, muss eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

 

Vaterschaftsanerkennung Unterlagen

 
  • Ausweise oder Reisepässe
  • Geburtsurkunde des Kindes, wenn schon vorhanden
  • Geburtsurkunden bzw. Abstammungsurkunden der Elternteile
 

Muss der leibliche Vater in der Geburtsurkunde stehen?

Nein, der leibliche Vater muss nicht in der Geburtsurkunde stehen. Denn: Sind die Eltern unverheiratet und wurde die Vaterschaft nicht anerkannt, wird nur der Name der Mutter im Geburtsregister eingetragen. Der Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann, der bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkennt. Diese Person wird ebenfalls namentlich in der Geburtsurkunde genannt – es sei denn, die Mutter stimmt der Vaterschaftsanerkennung nicht zu. Sollte der rechtliche Vater des Kindes nicht der leibliche Vater sein, muss dieser die Vaterschaft vor Gericht anfechten.

 

7. Schritt

Der Kinderfreibetrag

Sie haben die Möglichkeit, beim Finanzamt einen steuerlichen Vorteil zu beantragen, den sogenannten Kinderfreibetrag. Ab Januar 2024 können Eltern gemeinsam 6.384 Euro vom Jahreseinkommen abziehen und damit das zu versteuernde Einkommen mindern.

Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag), mit dem Eltern bei der Betreuung und Ausbildung ihrer Kinder unterstützt werden, beträgt 2.928 Euro pro Kind (1.464 Euro je Elternteil).

Bei der Einkommensteuerveranlagung werden beide Freibeträge zusammengezogen. Bei getrennter Veranlagung von Ehegatten wird bei jedem Elternteil jeweils der halbe Betrag berücksichtigt.
Das Kindergeld wird gegengerechnet. Ob für Eltern die Freibeträge oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung.

 

Benötigte Unterlagen:

 
  • Formular: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
 

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