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Auf den Punkt

 
  • Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes verheiratet, gilt ihr Ehemann automatisch als Vater. Ansonsten muss der Vater die Vaterschaft anerkennen.
  • Eine Vaterschaftsanerkennung kann beim Standesamt, Jugendamt oder Notar durchgeführt werden.
  • Vor der Geburt des Kindes ist die Anerkennung kostenfrei – nachträglich beim Standesamt oder Notar können jedoch Kosten von 30 Euro aufwärts anfallen.
  • Ist es zweifelhaft, wer der Vater ist, kann ein Vaterschaftstest Klarheit schaffen. Dies ist vor allem wichtig, um Unterhaltsansprüche rechtmäßig geltend zu machen.
 

Die Vaterschaft anerkennen

In Deutschland regelt das Gesetz klar, wer als Vater eines Kindes gilt. Ist die Mutter des Kindes bei der Geburt verheiratet, wird ihr Ehemann automatisch als Vater eingetragen. Doch was passiert, wenn die Hochzeit nach der Geburt des Kindes ist? In diesem Fall muss der Vater seine Vaterschaft offiziell anerkennen, um in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen zu werden. Dies ist nur mit der Zustimmung der Mutter möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der rechtliche Vater auch der biologische Vater ist – die rechtliche Anerkennung zählt.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Basis für die Vaterschaft findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Laut § 1592 BGB gilt als Vater eines Kindes:

  • der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,
  • der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat, oder
  • der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Die Vaterschaftsanerkennung ist also ein wichtiger Schritt, um die rechtliche Stellung des Vaters zu sichern. Damit diese jedoch erfolgen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Eltern des Kindes dürfen nicht miteinander verheiratet sein.
  • Die Mutter muss persönlich vor der Urkundsperson der Anerkennung zustimmen.
  • Minderjährige Mütter und Väter müssen eine sorgeberechtigte Person zur Beurkundung mitbringen.

Gut zu wissen: Eine Vaterschaftsanerkennung ist bei einer Adoption nicht möglich, da durch die Adoption die rechtliche Verbindung zu den biologischen Eltern aufgehoben wird.

 

Wann und wo macht man die Vaterschaftsanerkennung?

Die Vaterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt, um die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind zu etablieren. Sie kann vor oder nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden und bedarf der Zustimmung der Mutter (§ 1595 Abs. 1 BGB).

Sowohl die Vaterschaftsanerkennung als auch die Zustimmung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden. Dies bedeutet, dass beide Erklärungen vor einer zuständigen Behörde, wie dem Standesamt oder dem Jugendamt, abgegeben werden müssen. Ohne diese formelle Anerkennung kann der Vater nicht offiziell in die Geburtsurkunde eingetragen werden.

Hier können Sie die Vaterschaftsanerkennung vornehmen:

  • Die Vaterschaftsanerkennung kann in der Regel in jedem Standesamt beurkundet werden.
  • Auch das Jugendamt am Wohnsitz der Mutter oder des Kindes ist eine zuständige Behörde.
  • Alternativ können Sie die Vaterschaftsanerkennung bei einem Notar durchführen lassen. Dies ist besonders praktisch, wenn die Bürozeiten der öffentlichen Behörden für Sie ungünstig sind.
 

Erforderliche Unterlagen: Was braucht man für die Vaterschaftsanerkennung

Bevor Sie zu einer der entsprechenden Behörde gehen, vereinbaren Sie unbedingt einen Termin. Dies gilt insbesondere für Standesämter und Jugendämter, da offene Sprechstunden oft nicht angeboten werden.

Folgende Dokumente müssen im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
    Beide Elternteile müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Geburtsurkunden beider Eltern
    Diese liefern Informationen über den Familienstand und die Verwandtschaftsverhältnisse.
  • ggf. Nachweis über Namensänderungen
    Falls der Name von dem auf der Geburtsurkunde abweicht, sind entsprechende Nachweise wie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine Eheurkunde erforderlich.
  • ggf. Mutterpass
    Dieser ist notwendig, wenn die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt erfolgt.
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
    Diese muss vorgelegt werden, wenn die Anerkennung beim Jugendamt, Notar oder in einem anderen Standesamt nach der Geburt beurkundet wurde.
 

Kostet eine Vaterschaftsanerkennung Geld?

Die Vaterschaftsanerkennung ist vor der Geburt des Kindes kostenfrei. Nach der Geburt unterscheiden sich die Kosten je nachdem, wo Sie die Anerkennung durchführen. Beim Jugendamt fallen keine Gebühren an. Die Vaterschaftsanerkennung beim Notar ist ebenfalls gebührenfrei, jedoch können in Verbindung mit einer Sorgeerklärung oder anderen zusätzlichen notariellen Leistungen Kosten anfallen. Auch im Standesamt kann eine Vaterschaftsanerkennung Geld kosten. So sind in Berlin beispielsweise 40 Euro dafür zu entrichten. In München und Stuttgart hingegen ist die Vaterschaftsanerkennung im Standesamt gebührenfrei möglich.

 

Vaterschaft anerkannt, aber nicht in der Geburtsurkunde eingetragen?

Bei der Geburt erhält die Kindesmutter die Geburtsurkunde. Wenn zu diesem Zeitpunkt keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, wird im Dokument auch kein Vater vermerkt. Mit der rechtskräftigen Anerkennung der Vaterschaft kann jedoch eine neue Geburtsurkunde mit dem Namen des entsprechenden Vaters ausgestellt werden.

 

Was passiert, wenn man die Vaterschaft nicht anerkennt?

Nicht immer möchte der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen und auch die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmen – zum Beispiel, wenn sie keinen Kontakt zum biologischen Vater wünscht oder Bedenken hinsichtlich des Wohls ihres Kindes hat. In diesen Fällen können das Kind, die Mutter oder der Vater die Feststellung der Vaterschaft beim Familiengericht beantragen.

Stellt beispielsweise der Vater einen solchen Antrag, prüft das Gericht zunächst den Sachverhalt. Wenn die Klage vom Familiengericht grundsätzlich als zulässig anerkannt wurde, beginnt die inhaltliche Prüfung. Hierbei wird die sogenannte Begründetheit untersucht. Erst danach wird die Vaterschaft gerichtlich festgestellt. Das Einverständnis der Mutter ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Gut zu wissen: Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ist für die zukünftige finanzielle Sicherheit des Kindes von großer Bedeutung. Beispielsweise ist nur der rechtliche Vater gesetzlich verpflichtet, Unterhalt zu zahlen.

 
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Die Vaterschaft anfechten: Häufigste Gründe

Sobald eine Vaterschaftsanerkennung wirksam ist, kann sie nicht einfach widerrufen werden – selbst mit der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter ist es kompliziert. In solchen Fällen wird ein förmliches Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft notwendig. Dieses kann durch den rechtlichen oder biologischen Vater, die Mutter und auch durch das Kind selbst eingeleitet werden.

Gründe für die Vaterschaftsanfechtung
Für eine erfolgreiche Anfechtung müssen stichhaltige Beweise vorgelegt werden, die zeigen, dass der betroffene Mann nicht der Vater des Kindes ist. Die Gründe hierfür können je nach Person variieren:

  • Das Kind kam vor der Ehe zur Welt.
  • Verdacht des Mannes aufgrund einer Affäre der Mutter oder fehlender Intimität im vermuteten Empfängniszeitraum.
  • Der Mann war zum Zeitpunkt der vermuteten Empfängnis zeugungsunfähig.
  • Ein Vaterschaftstest belegt, dass der Mann nicht der biologische Vater ist.

Gut zu wissen: Äußerliche Merkmale, wie das Aussehen des Kindes, sind kein ausreichender Grund für eine Anfechtungsklage. Die bestehenden Zweifel an der Vaterschaft müssen immer begründet sein. Auch eine heimliche DNA-Analyse oder ein anonymer Vaterschaftstest werden vor Gericht nicht zugelassen und als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Vaterschaft anzweifeln trotz Anerkennung – Geht das?

Ja, es ist möglich, eine Vaterschaft anzuzweifeln, selbst wenn sie bereits anerkannt wurde. Wer die Vaterschaft anfechten möchte, muss einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Dieses prüft, ob die dargelegten Gründe ausreichen, um ein Verfahren zu eröffnen. Alle Beteiligten erhalten dann die Möglichkeit zur Stellungnahme. Um die biologische Vaterschaft endgültig zu klären, ordnet das Familiengericht in der Regel ein Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest) an. Wenn sich dabei herausstellt, dass eine biologische Vaterschaft ausgeschlossen ist, wird die rechtliche Vaterschaft durch das Gericht aufgehoben.

Kosten des Verfahrens

Nach § 47 Abs. 1 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) wird für ein solches Verfahren ein Verfahrenswert von 2.000 Euro angesetzt. Auf Grundlage dessen werden Gerichtskosten sowie Anwaltskosten berechnet.

 

Anfechtung der Vaterschaft: Frist ja oder nein?

Gemäß § 1600b Abs. 1 BGB kann die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist zur Anfechtung startet, sobald der Mann von Umständen erfährt, die gewichtige Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft aufwerfen. Dies kann beispielsweise durch einen DNA-Test oder andere Hinweise geschehen. Frühestens beginnt die Frist jedoch mit der Geburt des Kindes. Das bedeutet, dass es beispielsweise möglich ist, die Vaterschaft auch nach 10 Jahren anzufechten, sofern die zweifelhaften Umstände erst später bekannt werden.

Übrigens: Auch Kinder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, können die Vaterschaft ihres rechtlichen Vaters anfechten. Hierfür haben sie eine Frist von zwei Jahren ab ihrem 18. Geburtstag. Diese Regelung ermöglicht es volljährigen Kindern, eigenständig rechtliche Schritte zur Klärung ihrer Abstammung zu unternehmen.

 

Vaterschaftstest: rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Ein Vaterschaftstest klärt die biologische Abstammung und kann beispielsweise zur Regelung rechtlicher Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen herangezogen werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar geregelt: In Deutschland darf ein Vaterschaftstest grundsätzlich nur mit der Zustimmung aller Beteiligten durchgeführt werden. Das bedeutet, sowohl der mutmaßliche Vater als auch die Mutter und das Kind (bzw. dessen gesetzlicher Vertreter) müssen schriftlich einwilligen. Bei minderjährigen Kindern liegt das Einverständnisrecht bei den Sorgeberechtigten, in der Regel beiden Elternteilen.

 

Wie wird ein Vaterschaftstest durchgeführt?

Es gibt verschiedene Wege, einen Vaterschaftstest durchzuführen:

  • Privater Vaterschaftstest
    Dieser kann schnell und relativ kostengünstig durchgeführt werden, ist jedoch nicht gerichtsverwertbar. Hierfür müssen alle Beteiligten schriftlich einwilligen.
  • Gerichtlicher Vaterschaftstest
    Wenn keine Einigung erzielt wird, kann ein Familiengericht den Test anordnen. Der Test wird dann von einem neutralen Sachverständigen durchgeführt und ist rechtsverbindlich.

Die Probenentnahme erfolgt in der Regel durch Mundschleimhautabstriche oder Blutproben, die unter Aufsicht eines medizinischen Fachpersonals vorgenommen werden. Dies stellt sicher, dass die Proben korrekt und ohne Manipulation gewonnen werden. Ein Vaterschaftstest mit Haaren wird in der Regel nicht durchgeführt.

 

Das kostet ein Vaterschaftstest

Die Kosten für einen Vaterschaftstest variieren je nach Anbieter und Umfang des Tests. Sie liegen in der Regel zwischen 150 und 450 Euro. Gerichtliche Tests können teurer sein, da zusätzliche Gebühren für Gutachten und Gerichtskosten anfallen.

 

Wo kann man Vaterschaftstests machen?

Es gibt zahlreiche private Labore, die Vaterschaftstests anbieten. Diese Tests sind schnell und relativ kostengünstig, jedoch nicht gerichtsverwertbar. Wichtig ist, dass alle Beteiligten schriftlich einwilligen.

Manche Hausärzte bieten die Entnahme von Proben für einen Vaterschaftstest an und senden diese an spezialisierte Labore weiter. Wenn ein Test gerichtlich angeordnet wird, erfolgt die Durchführung durch ein von Gericht beauftragtes, neutrales Labor. Diese Tests sind rechtsverbindlich und gerichtsverwertbar.

In einigen Fällen kann auch das Jugendamt die Probenentnahme und Organisation eines Vaterschaftstests unterstützen, insbesondere wenn es um Unterhalt oder Sorgerecht geht.

 

Vaterschaftstest vor der Geburt: Warum verboten?

Pränatale Vaterschaftstests, also Tests zur Bestimmung der Vaterschaft vor der Geburt des Kindes, sind in Deutschland streng reguliert und unter bestimmten Umständen sogar verboten. Der Hauptgrund dafür liegt im Schutz des ungeborenen Kindes und der Mutter. Diese Form der Vaterschaftstests erfordert invasive Eingriffe wie die Entnahme von Fruchtwasser oder Chorionzotten (Plazentagewebe). Jeder Eingriff ist mit Risiken verbunden, wie etwa Infektionen oder Fehlgeburten, die die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden können.

Nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) sind pränatale Vaterschaftstests daher nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa wenn der Test im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Untersuchung durchgeführt wird. Eine Durchführung ohne diese Voraussetzungen ist illegal und strafbar.

Jan-Hendrik Hermans

Fachanwalt für Erb- und Familienrecht

  • Rechtsanwalt & Partner, Kanzlei Züll Hermans Schlüter
  • ARAG Partneranwalt & Familienrechts-Experte
  • Seit 2005 zugelassener Rechtsanwalt

Als Fachanwalt für Erb- und Familienrecht mit langjähriger Erfahrung stehe ich meinen Mandanten in allen Fragen des Familien- und Erbrechts zur Seite. Gerne beantworte ich Ihre Fragen persönlich:

hermans@kanzlei-zhs.de

 

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