
Elterngeld: Wann, wie und wo sollte man Elterngeld beantragen?
Herzlichen Glückwunsch zum Baby! Ein großer Schritt ist gemeistert, da wartet auch schon der nächste: der Antrag für das Elterngeld. Wir beantworten die häufigsten Fragen.
17.02.2021
In den Genuss des Elterngeldes kommen Sie grundsätzlich dann, wenn Sie gewöhnlich in Deutschland leben oder hier einen gemeldeten Wohnsitz haben. Außerdem darf Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes nicht mehr als 500.000 Euro betragen. Bei Alleinerziehenden liegt die Einkommensgrenze bei 250.000 Euro.
Im Grunde steht Elterngeld jedem zu, der durch die Betreuung eines Kindes nicht oder vermindert erwerbstätig ist. Das heißt, Adoptiveltern und Großeltern haben ebenfalls ein Recht darauf.
Damit Eltern durch Corona keine Nachteile beim Bezug oder bei der Berechnung des Elterngeldes haben, hat der Gesetzgeber vorübergehende Änderungen beschlossen. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Wie funktioniert die Berechnung?
Das Elterngeld berechnet sich aus dem Durchschnitt des bereinigten Nettoeinkommens des antragstellenden Elternteils in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt beziehungsweise vor dem Mutterschutz. Dieser Zeitraum ist der sogenannte Bemessungszeitraum für die jeweilige Zuwendung.
Stehen mir nach der Geburt Mutterschaftsgeld und Elterngeld zu?
Nein. Mutterschafts- und Elterngeld dienen demselben Zweck: Beide Leistungen ersetzen das Einkommen. Wenn die Mutter nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhält, in der Regel acht Wochen lang, verkürzt sich der Elterngeldanspruch um diese zwei Monate.
Welchen Anspruch haben Alleinerziehende?
Nutzen Alleinerziehende die Leistungen als Ersatz für ein Erwerbseinkommen, haben sie nach den zwölf Regelmonaten Anspruch auf die zwei Partnermonate. Vorausgesetzt, sie besitzen das Sorgerecht, wohnen mit dem Kind unter einem Dach und leben vom Partner getrennt.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld wird individuell berechnet. Es gibt einen Mindestsatz von 300 Euro und einen Höchstsatz von 1.800 Euro. Wenn Sie den Mindestsatz von 300 Euro erhalten, haben Sie bei zusätzlichem Einkommen keine Abzüge beim Elterngeld zu befürchten, solange Sie 30 Wochenstunden nicht überschreiten.
Wie wirkt sich die Steuerklasse auf das Elterngeld aus?
Bei der Elterngeldberechnung wird in der Regel die Steuerklasse herangezogen, die vor dem Mutterschutz auf dem Gehaltszettel stand. Wurde in den zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt – dem sogenannten Bemessungszeitraum – die Steuerklasse gewechselt, ist die Steuerklasse maßgeblich, die in diesem Zeitraum am längsten bestand.
Bei einem Wechsel in eine günstigere Steuerklasse muss diese also mindestens sieben Monate bestanden haben, damit man auch mit mehr Elterngeld bekommt. Wird ausnahmsweise im Bemessungszeitraum mehrmals die Steuerklasse gewechselt, überwiegt übrigens die Steuerklasse, die in mehr Monaten gegolten hat als jede andere Steuerklasse - auch wenn dies weniger als sieben Monate waren. Das hat das Bundessozialgericht am 28.03.2019 entschieden (Az.: B 10 EG 8/17 R).
Wie sieht das Elterngeld bei Zwillingen und Mehrlingen aus?
Pro Geburt gibt es nur einen Anspruch auf Elterngeld. Der höhere Aufwand bei mehr als einem Kind wird aber mit einem Zuschlag für das Mehrlingsgeschwisterkind in Höhe von 300 Euro honoriert.

Wann beantrage ich Elterngeld?
Frühestens ab dem Tag der Geburt und spätestens zum Ende des vierten Lebensmonats des Kindes, um die volle Elterngeldleistung zu erhalten. Obwohl der Anspruch bis zum 14. Lebensmonat besteht, ist eine rückwirkende Zahlung auf drei Monate beschränkt.
Liegt der Elterngeldstelle der Antrag zu spät vor, verfällt die Ersatzleistung. Wichtig für die Einreichung des Antragsformulars: Ausschlaggebend für die Elterngeldstelle ist der Lebensmonat des Kindes, nicht der Kalendermonat.
In der Regel beantragen Eltern das Geld ein bis zwei Wochen nach der Geburt. Viele werdende Mütter nutzen die sechs Wochen des Mutterschutzes, um den Antrag auszufüllen und die nötigen Papiere und Unterlagen zusammenzutragen.
Erst mit der Anmeldung des Neugeborenen beim Standesamt erhalten Eltern das im Grunde wichtigste Dokument für die Elterngeldstelle: die Geburtsbescheinigung des Kindes.
Wie lange bekomme ich Elterngeld?
Ein Elternteil hat Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld. Wenn der zweite Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt, verlängert sich der Gesamtanspruch auf 14 Lebensmonate des Kindes. Wie Sie die Monate aufteilen, bleibt Ihnen überlassen. Allerdings gilt: Jeder Elternteil muss mindestens zwei und maximal zwölf der insgesamt 14 Monate beanspruchen. Das Geld wird parallel, nacheinander oder abwechselnd überwiesen.
Welche Anpassungen gibt es wegen der Corona-Pandemie?
Damit Eltern keinerlei Nachteile durch das Coronavirus haben, hat der Gesetzgeber vorübergehende Anpassungen vorgenommen. Danach können Elternteile, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, wie z. B. als Pfleger im Krankenhaus, als Arzt oder Mitarbeiter eines Supermarktes, die Elterngeldmonate aufschieben, wenn sie anders als geplant im vergangenen Jahr doch Vollzeit arbeiten mussten. Das gilt für Elterngeldmonate, die ursprünglich zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 in Anspruch genommen werden sollten. Diese Monate können Sie auf die Zeit bis zum 30. Juni 2021 verschieben, auch wenn Ihr Kind dann bereits älter als 14 Monate ist. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe Ihres Elterngeldes. Auch der Partnerschaftsbonus bleibt unangetastet, sollte sich aufgrund der Corona-Krise der Arbeitsumfang des anderen Elternteils in der Zeit zwischen März und Dezember 2020 geändert haben.
Reduziertes Einkommen von Corona-bedingter Kurzarbeit oder Freistellung hat zudem keine Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes und fließt nicht in die spätere Berechnung des Elterngeldes mit ein. Diese Regelung wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Elterngeld im Studium: Was Studentinnen wissen sollten
Studierende erhalten Elterngeld und ElterngeldPlus in gleicher Höhe wie Berufstätige. Es ist ja für alle da, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb kein oder weniger Geld verdienen können.
Arbeiten Sie während Ihres Studiums, wird Ihr Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes für die Berechnung zugrunde gelegt und die Berechnung funktioniert wie beim Elterngeld der Berufstätigen. Existiert kein Einkommen, bekommen Sie den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich zusätzlich zu Bafög und Kindergeld.
Wird ein weiteres Kind geboren, wird bis zum 36. Lebensmonat des ersten Kindes zusätzlich zum Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Der Geschwisterbonus beträgt mindestens 75 Euro monatlich bzw. 10 Prozent des Elterngeldes. Voraussetzung ist, dass mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben.
Gut zu wissen: Sie müssen Ihr Studium nicht unterbrechen oder einschränken, um Elterngeld zu erhalten. Die für Erwerbstätige geltende Beschränkung auf 30 Wochenarbeitsstunden während des Elterngeldbezugs gilt für Studenten nicht.
Wo und wie beantrage ich Elterngeld?
Beantragen Sie Elterngeld schriftlich bei der jeweils zuständigen Elterngeldstelle. Jeder Elternteil stellt einen eigenen Antrag. Die zuständige Elterngeldstelle zu finden ist allerdings eine kleine Herausforderung, denn jedes Bundesland und jeder Wohnort handhabt seine Verwaltung anders. Oft sind die Jugendämter oder die Kommunen verantwortlich. Es gibt aber auch Elterngeldstellen, die tatsächlich Elterngeldstelle heißen. Über die Website des Bundesfamilienministeriums können Sie Ihre Elterngeldstelle finden.
Welche Unterlagen muss ich dazu vorbereiten?
Für einen Antrag bittet die Elterngeldstelle neben dem ausgefüllten Antragsformular um folgende Unterlagen:
- Zwölf Gehaltsnachweise des Jahres vor der Geburt beziehungsweise vor dem Mutterschutz
- Bestätigung des Arbeitgebers über Elternzeit
- Bestätigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Bestätigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
- Personalausweiskopien der Eltern
- Geburtsbescheinigung des Babys im Original

So funktioniert Elterngeld Plus
Beim sogenannten Basiselterngeld haben Sie als Eltern gemeinsam maximal 14 Monate Anspruch auf Elterngeld. Steigen Sie in diesem Zeitraum in Teilzeit wieder in den Job ein, berechnet sich das Elterngeld nur noch aus dem Unterschied zwischen Ihrem alten und dem jetzigen Einkommen, so dass Sie einen Teil Ihres Anspruchs verlieren.
Mit dem Elterngeld Plus können Sie, wenn Sie neben der Betreuung Ihres Nachwuchses arbeiten gehen, in Zukunft doppelt so lange Elterngeld beziehen. Aus einem Elterngeldmonat werden dann zwei Elterngeld Plus-Monate.
Außerdem wurde ein Partnerschaftsbonus eingeführt: Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig mindestens vier aufeinanderfolgende Monate
zwischen 25 bis 30 Wochenstunden, erhalten sie dafür vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus. Insgesamt können Sie also gemeinsam bis zu 36 Monate von der staatlichen Förderung profitieren. Das Elterngeld Plus gibt es für Geburten ab dem 1.7.2015.

Krankengeld kann Elterngeld Plus reduzieren
Fällt das Einkommen eines Elternteils aus einer Teilzeittätigkeit während des Bezugs von Elterngeld Plus krankheitsbedingt weg, wird das ersatzweise gezahlte Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet. Dadurch kann sich das Elterngeld Plus nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az.: B10 EG 3/20) bis auf das Mindestelterngeld reduzieren.
Erhöhen Sie Ihr Gehalt im Bemessungszeitraum.
Je mehr Ihr durchschnittliches Nettogehalt im Bemessungszeitraum hergibt, desto höher fällt Ihr Elterngeld aus. Suchen Sie sich einen Mini- oder Nebenjob oder lassen Sie sich private Leistungen, beispielsweise die Buchhaltung für den Schwiegervater bezahlen. Einmalige Zahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld werden im Bemessungszeitraum nicht berücksichtigt.
Faxen Sie den Elterngeldantrag an die Elterngeldstelle, wenn die Zeit knapp wird.
Bei der Elterngeldstelle zählt der Antragseingang, nicht die Vollständigkeit der Unterlagen. Faxen Sie den unterschriebenen Antrag und reichen Sie fehlende Unterlagen nach, wenn die Einreichungsfrist zu verstreichen droht.
Unterbrechen Sie die Zahlungen, wenn Sie mehr verdienen.
Jeder Elternteil hat Anspruch auf maximal zwölf Monate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes. Wenn Sie frühzeitig wissen, dass Sie im nächsten Monat mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, unterbrechen Sie die Zahlung für einen oder zwei Lebensmonate. Denn wenn Ihr Elterngeld über der Grundpauschale von 300 Euro liegt, mindert jedes steuerpflichtige Einkommen Ihre Elterngeld-Leistung. Oder Sie entscheiden sich für das Elterngeld Plus und profitieren so zumindest von einer längeren Anspruchsdauer.
Passende Gerichtsurteile
Umsatzbeteiligung wird beim Elterngeld berücksichtigt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Rechte von Müttern gestärkt, die neben ihrem Angestelltengehalt monatliche Umsatzbeteiligungen erhalten (Az.: L 2 EG 7/19).Diese monatlichen Umsatzbeteiligungen führen zu einem höheren Elterngeld.
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