Reiseversicherung für Sportvereine
Viel geplant, noch besser vorbereitet.
Umfassende Absicherung für Organisatoren und Teilnehmer.
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Wir sichern Vereine als Reiseveranstalter ab
Für die Veranstalter-Haftpflichtversicherung einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzabsicherung (Kautionsversicherung) zahlen Sie je Reiseteilnehmer nur 0,61 Euro – unabhängig von der Reisedauer.
- Die vom Gesetzgeber geforderten Sicherungsscheine können Sie unkompliziert beantragen und an die Reiseteilnehmer aushändigen.
- Bei Bedarf können Sie für Ihre Reiseteilnehmer auch eine Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Auslands-Krankenversicherung abschließen.
- In Kombination mit der Veranstalter-Haftpflichtversicherung können Sie auch eine Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter abschließen.
Wann braucht mein Verein eine Insolvenzabsicherung für Reisen?
Das leistet unsere Vereins-Reiseversicherung
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Schutz für Ihren Verein |
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Veranstalter-Haftpflicht Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Reiseveranstalter sowie die persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Verein mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen. Eventuell bereits im Rahmen der Sportversicherung des Landessportbundes / Landessportverbandes bestehende Leistungen werden den Versicherungssummen angerechnet.
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für Reisen zu Lande und zu Wasser insgesamt bis zu 5.500.000 € für Personenschäden, davon 750.000 € für die einzelne Person, 550.000 € für Sachschäden, 1.500 € für Mietsachschäden für Flugreisen insgesamt bis zu 6.500.000 € für Personenschäden, davon 750.000 € für die einzelne Person, 550.000 € für Sachschäden, 1.500 € für Mietsachschäden |
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Kautionsversicherung Die ARAG übernimmt für den Verein als Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden (Bürgschaftsgläubiger) die Bürgschaft gemäß den gesetzlichen Forderungen nach § 651 r BGB für die Erstattung des gezahlten Reisepreises, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Vereins als Reiseveranstalters ausfallen. Mitversichert sind notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Vereins als Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.
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Optional: Schutz für Reiseteilnehmer Die folgenden Bausteine können Sie einzeln hinzuwählen |
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Haftpflichtversicherung |
bis zu 1.100.000 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Reiseteilnehmer |
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Unfallversicherung Die vereinbarten Versicherungsleistungen stehen je versicherter Person zur Verfügung. Die Höchstersatzleistung beträgt 1.750.000 Euro je Schadenereignis und für alle Personen.
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5.000 € für den Todesfall, 30.000 € für den Invaliditätsfall (Grundsumme), 90.000 € für den Invaliditätsfall (Höchstsumme), 10 € Krankenhaustagegeld ab 1. Tag, bis zu 3.000 € Bergungskosten |
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Reisegepäckversicherung |
1.500 € je Reiseteilnehmer |
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Auslandsreise-Krankenversicherung Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung von 51 Euro.
Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport einer erkrankten Person aus dem Ausland in die Heimat sind mitversichert. Ersatz der Überführungskosten bis 10.226 Euro. |
100 % Kostenerstattung der Aufwendungen für Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten, Medikamente, Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung, Transportkosten zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare für die Heilbehandlung geeignete Krankenhaus. |
Entscheidungshilfe: In diesen Fällen benötigen Sie eine Insolvenzabsicherung


Kontakt und Schadensmeldung
Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Unsere Ansprechpartner in den Sportversicherungsbüros bei den Landessportbünden stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Berater vor Ort kontaktieren
Erstkontakt im Schadensfall
Wenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.
Unsere Rufnummer 0211 963 1977
Noch Fragen zur Vereins-Reiseversicherung?
Bei Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Kautionsversicherung erhält der Veranstalter Bürgschaftserklärungen bzw. Sicherungsscheine, die vor Antritt der Reise an die gemeldeten Teilnehmer ausgehändigt werden müssen.
Der Antrag sollte rechtzeitig vor Reisebeginn gestellt werden, damit die Sicherungsscheine ausgehändigt werden können. Unsere Empfehlung: mindestens 14 Tage vorher.
Nein, dieser Schutz ist nicht obligatorisch. Sie können allerdings die Teilnehmer Ihrer Reise versichern und zu Ihrer Reiseversicherung eine Auslandsreise-Krankenversicherung hinzuwählen.
Nein, für Nichtmitglieder sollte in jedem Fall eine zusätzliche Reiseversicherung abgeschlossen werden.
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Jeder Verein ist besonders. Daher gestalten wir unseren Versicherungsschutz auch ganz flexibel und schneiden ihn exakt auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Sportvereins zu.
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TÜV Saarland „Sehr gut“
6/2025
Das Ergebnis unserer Befragung spricht für sich: 87 Prozent unserer Kunden sind mit den ARAG Service-Leistungen zufrieden. Für diese hohe Gesamtzufriedenheit wurde der ARAG Schaden-Service vom TÜV Saarland mit der Note „Sehr gut“ ausgezeichnet.