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Services für Vereine

Einfach und bequem ans Ziel

Ihr Versicherungsbüro beim LandesSportBund Niedersachsen / im Niedersächsischen Fußballverband e.V.

Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im LandesSportBund Niedersachsen / im Niedersächsischen Fußballverband sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung desLandesSportBund Niedersachsen / im Niedersächsischen Fußballverband e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.

Ihr Ansprechpartner in Niedersachsen

Ihre Ansprechpartnerin Annegret Buchholz

Versicherungsbüro Sporthilfe Niedersachsen

Annegret Buchholz (Regionalleiterin)

Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover


Tel: 0511 647 200 0

E-Mail: vsbhannover@arag-sport.de

Terminvereinbarung

Gerne beraten wir Sie persönlich - vereinbaren Sie hier direkt Ihren Termin

Die persönliche Beratung ist uns wichtig und unabhängig von der Dauer des jeweiligen Termins selbstverständlich kostenlos.

Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch

Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an Ihr Versicherungsbüro!
Am besten geht das über unsere Online-Formulare.

Details zum Sportversicherungsvertrag
 

Alle Details zur Sportversicherung für Sie und Ihren Verein

Die Sportversicherung in Niedersachsen deckt diese Bereiche ab

Die ARAG Sportversicherung kurz erklärt

Erfahren Sie hier, welchen Versicherungsschutz Sie als Mitglied des LandesSportBund Niedersachsen / im Niedersächsischen Fußballverband e.V. über den ARAG Sportversicherungsvertrag haben.

Unfall

Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.

Haftpflicht

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadens­ersatz­ansprüchen.

Rechtsschutz

Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.

Umwelt-Haftpflicht

Schadens­ersatz­ansprüche für Umwelt­schäden auf Grundlage zivil­rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungs­summe beträgt 5.000.000 Euro.

Umweltschaden

 

Deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umwelt­schäden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungs­summe beträgt 5.000.000 Euro.

Vermögens­­­schaden / D&O

Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereins­tätigkeit nicht mit ihrem Privat­vermögen haften müssen.

Vertrauens­­schaden

 

Wir ersetzen den Schaden, wenn beispielsweise Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauens­personen veruntreut werden.

Merkblätter zur Sportversicherung

Alle Details zum Nachlesen, Downloaden und Ausdrucken

Alle Leistungen der Sportversicherung im Detail

Unfallversicherung

Im Todesfall
5.000 Euro

Die Leistung erhöht sich um 1.000 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind
Im Invaliditätsfall Invaliditätsgrad Leistungen in €
bis 19% 0
bei 20% 5.000
bis 25% 6.250
bis 30% 9.500
bis 35% 11.000
bis 40% 13.000
bis 45% 14.500
bis 50% 30.000
bis 55% 35.000
bis 60% 45.000
bis 65% 55.000
bis 70% 65.000
bis 75% 80.000
bis 80% 80.000
bis 85% 80.000
bis 90% 130.000
bis 95% 130.000
bis 100% 130.000
Übergangsleistung
1.000 Euro nach sechs Monaten

weitere 1.000 Euro nach neun Monaten
Weitere Leistungen
5.000 Euro für Serviceleistungen

20.000 Euro für Reha-Management-Kosten
Unfall-Zusatzleistungen
Kostenersatz für Zahnschäden bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro

Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu 75 Euro je Schadenfall
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
bis zu 5.000 Euro für Bestattungskosten

bis zu 5.200 Euro für Bergungs-/
Überführungskosten

bis zu 1.200 Euro Erstattung für notwendige Kosten der Angehörigen

bis zu 130.000 Euro für Invaliditätsentschädigung

Zahnschäden bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro

Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu 75 Euro je Schadenfall

Haftpflichtversicherung

Die Versicherungssummen betragen je Ereignis
Personen- und Sachschäden pauschal
10.000.000 Euro
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen
(zum Beispiel Gebäudebestandteile sowie deren Einrichtungen)

250.000 Euro
Mietsachschäden an fremden sonstigen beweglichen Sachen
(zum Beispiel Sportgeräte)

50.000 Euro
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht)
5.000.000 Euro
Beschädigung von fremden Schlüsseln (Bereichsschlüsseln)
10.000 Euro

Umwelt-Haftpflichtversicherung

Sie stellt die Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an gemieteten, gepachteten, geliehenen oder in sonstiger Weise in Obhut genommenen Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.

Umweltschadenversicherung

Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Sie schützt die Versicherten bei Inanspruchnahme durch geschädigte Dritte oder einem der eigenen versicherten Organisation unmittelbar entstandenen Vermögensschaden, der/dem eine fahrlässige Pflichtverletzung (Fehler, Versäumnis, Irrtum) bei der
Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit zugrunde liegt. Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch Schlüsselverlust von eigenen und fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.

D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung gewährt den Mitgliedern des Vorstandes, Geschäftsführern und weiteren vom Versicherungsschutz erfassten Personen die Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie wegen einer zur Last gelegten, fahrlässig begangenen
Pflichtverletzung von einem Dritten oder der eigenen Organisation für einen verursachten Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungssumme beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall.

Vertrauensschadenversicherung

Der Versicherer ersetzt den versicherten Organisationen Schäden an ihrem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eintreten (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall
zwischen 7.500 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.

Rechtsschutzversicherung

Für alle Versicherten besteht Schutz im Rahmen und Umfang des vereinbarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, erweiterter Straf-Rechtsschutz und Opfer-Rechtsschutz. Zugunsten der versicherten Organisationen umfasst der Versicherungsschutz
darüber hinaus die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen (Arbeits-Rechtsschutz), die Geltendmachung und Abwehr von sozialrechtlichen Ansprüchen vor Sozialgerichten (Sozial-
Rechtsschutz), sowie die gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen (Vertrags-Rechtsschutz).
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.
Im erweiterten Straf-Rechtsschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.

 
Reicht der Schutz aus

Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?

Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.

So können sich Vereine zusätzlich absichern

  • Kfz-Zusatzversicherung Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Mehr erfahren
  • Nichtmitgliederversicherung Versicherungsschutz für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder an Veranstaltungen. Mehr erfahren
  • Reise-Sicherungsschein Gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung, wenn der Verein Reisen organisiert. Mehr erfahren

Zusatzversicherungen für Ihren Sportverein

Sportvereine im LandesSportBund Niedersachsen / im Niedersächsischen Fußballverband e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:

So besonders wie Ihr Verein: Individuelle Pakete

Individuelle Pakete

Aus der langjährigen Erfahrung als Deutschlands größter Sportversicherer wissen wir: Jeder Verein ist besonders. Und anders. Daher können wir unseren Versicherungsschutz auch ganz flexibel gestalten und ihn exakt auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Sportvereins zuschneiden. So bieten wir zum Beispiel folgenden Spezial-Schutz an:

  • Für Ihre Veranstaltungen Absicherung von Elektronik, Sportgeräten und Zelten
  • Für Vereine mit Pferden Tierhalter- und Tierhüter-Haftpflicht
  • Für Sportschützen, Biathleten, Schützenvereine: Sportwaffenversicherung
  • Für Fördervereine Absicherung des Vereinsbetriebes
 

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Fragen rund um Ihren Sportversicherungsvertrag (FAQ)

Sind in der Sportversicherung Flüchtlinge versichert?

Der Krieg in der Ukraine löst eine große Welle von Hilfsmaßnahmen aus. Auch der organisierte Sport engagiert sich, um den Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen und sie zu integrieren. Flüchtlinge, die sich in einem Verein der Landessportbünde/Landessportverbände (LSB/LSV) sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung, auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind. Dies gilt ausdrücklich auch für Flüchtlinge aus der Ukraine.

Die Deckung gilt bei der Teilnahme am normalen Sportbetrieb. Falls die Vereine spezielle Sportangebote für Flüchtlinge organisieren, besteht auch hierfür Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz besteht in erster Linie für Unfälle und Haftpflichtschäden. Es gilt der Umfang des Sportversicherungsvertrags des LSB/LSV.

Der Versicherungsschutz ist für die Vereine kostenlos. Damit unterstützt der LSB/LSV die Vereine, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement und ihren Sportangeboten das Schicksal der ukrainischen Flüchtlinge erleichtern wollen.

Sind in der Sportversicherung nur die aktiven Sportler versichert?

Nein. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, dazu die ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Mitarbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie beauftragte Helfer bei versicherten Veranstaltungen.

Nicht versichert ist die entgeltliche oder unentgeltliche Ausübung aller übrigen Berufe der Mitglieder, auch wenn die Ausübung für den LSB/LSV, Verband oder Verein erfolgt. Hierzu zählen z. B. Leistungen von Architekten und Steuerberatern.

Ist die Versicherung für Mitglieder an eine Sportart gebunden?

Nein. Mitglieder sind bei der Teilnahme an allen versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten Ihres Vereins versichert.

Auch wenn Sie z. B. als Tischtennisspieler registriert sind, sind Sie bei Teilnahme an Veranstaltungen anderer Sparten Ihres Vereins mitversichert. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Sportart gibt es nicht.

Müssen Trainer eine Lizenz haben, um versichert zu sein?

Für die Tätigkeit ist eine Lizenz sicher nützlich, in vielen Fällen auch vorgeschrieben. Für den Versicherungsschutz der Sportversicherung benötigt der Übungsleiter / Trainer keine Lizenz.

Auch bedarf es für Übungsleiter nicht zwingend einer Mitgliedschaft, um über die Sportversicherung abgesichert zu sein. Grundsätzlich sind alle vom Verein beauftragten Übungsleiter, Trainer usw. während Ihrer Tätigkeit für den Verein versichert.

Hierbei ist es unerheblich, ob der Übungsleiter bei mehreren Vereinen tätig ist. Es besteht somit über jeden Verein entsprechender Versicherungsschutz.

Wie sind Nichtmitglieder versichert?

Die persönliche Absicherung der Nichtmitglieder selbst ist über die Sportversicherung nicht gegeben. Wenn Vereine darauf Wert legen, dass Nichtmitglieder wie ihre Mitglieder versichert sind, können sie eine günstige Pauschalversicherung über das Versicherungsbüro abschließen.

In einigen Sportversicherungsverträgen gibt es Sonderregelungen für bestimmte Programme (z. B. Sportabzeichen). Schauen Sie in Ihr Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungsbüro nach.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Vereine Versicherungsschutz in den Fällen haben, die sich im Zusammenhang mit Nichtmitgliedern ergeben (z. B. Haftpflichtansprüche eines Nichtmitglieds anlässlich einer Vereinsveranstaltung).

Ist Diebstahl von Sachen aus einer Turnhalle versichert?

Der Diebstahl von Sachen aus Turnhallen oder Umkleidekabinen fällt nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrags. Hierfür kann auch kein zusätzlicher Versicherungsschutz erworben werden. Werden mitgliedseigene Sachen durch einen Einbruch entwendet, ist unter Umständen eine Schadensregulierung über die eigene Hausratversicherung möglich. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Hausratversicherer.

Welche Vereinsaktivitäten sind als satzungsgemäße Veranstaltungen versichert?

Im Grunde alles, was durch die Satzung des Vereins abgedeckt ist. Die Vereinssatzung sollte allerdings der Satzung des LSB/LSV nicht entgegenstehen. Eine Beschreibung der versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel Ihr Versicherungsbüro.

Was ist ein versichertes Einzeltraining?

Ein versichertes Einzeltraining ist beispielsweise eine Trainingseinheit, die ein aktives Mitglied im Rahmen seiner von ihm ausgeübten Sportart absolviert, um sich z. B. auf einen Wettkampf vorzubereiten. Das Einzeltraining muss vom Vorstand oder vom Trainer angeordnet sein. Unter Anordnung ist zu verstehen, dass der Verein im Hinblick auf seine sportlichen Zielsetzungen ein Mitglied zu einer Betätigung außerhalb des Vereinsrahmens bewogen hat.

Sind Deutsche oder Internationale Meisterschaften versichert?

Nein, die Mitversicherung einer Deutschen oder Internationalen Meisterschaft in der Sportversicherung würde über deren Aufgabenstellung weit hinausgehen – zumal solche Veranstaltungen in aller Regel ganz speziellen Versicherungsschutz benötigen (z. B. Haftpflichtrisiko des veranstaltenden Sportfachverbands, spezielle Sachversicherungen, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung für Teilnehmer aus dem Ausland, Ausfallversicherungen, usw.). Hier ist es Sache des Veranstalters – meist der Deutsche oder Internationale Sportfachverband – für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Gerne bieten wir jedoch zur Ergänzung weiteren Versicherungsschutz an. Sprechen Sie hierzu einfach unsere Mitarbeiter/innen in den Versicherungsbüros an.

Ist der Verein bei der Durchführung einer Festveranstaltung versichert?

Für alle vom Verein selbst durchgeführten Veranstaltungen, die mit der Satzung des Vereins vereinbar sind, besteht der volle Versicherungsschutz der Sportversicherung.
Öffentliche Festveranstaltungen, die für "Jedermann" zugänglich sind, müssen unter bestimmten Umständen gesondert versichert werden. Fragen Sie Ihr Versicherungsbüro.

Ist die Teilnahme an Veranstaltungen anderer Vereine versichert?

Wenn die Veranstaltung des anderen Vereins unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrags fällt und sowohl dieser Verein als auch die Veranstaltung im Bereich des eigenen LSB stattfindet, ist das Mitglied über die Sportversicherung versichert. Bei Veranstaltungen außerhalb des LSB-Bereichs besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Mitglied von seinem Verein zur Teilnahme an dieser Veranstaltung delegiert worden ist. Ebenso besteht Versicherungsschutz bei der Teilnahme an allen Veranstaltungen des DOSB oder eines deutschen Spitzenfachverbands, wenn für die Teilnahme ein offizieller Auftrag des DOSB oder des Spitzenfachverbands vorlag.

Sind Immobilien des Vereins gegen Sturmschäden versichert?

Nein. Für die Versicherung von Sturmschäden ist eine Gebäudeversicherung bzw. eine Inventarversicherung erforderlich. Die Sportversicherung beinhaltet keine Sachversicherungen. Das ARAG Sport-Sicherheits-Programm bietet entsprechenden Versicherungsschutz für die Gebäude der Vereine und Verbände an. Die Ausstattung und das Inventar Ihres Vereins können Sie über den Sport-Vereinsschutz absichern. Nähere Auskünfte erteilt Ihr Versicherungsbüro.

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