18.08.2022
Aktueller Praxisfall: Armbruch im Badesee
Ein Schwimmverein in Heidelberg bot seinen Schwimmanfängern mit Seepferdchen und seinen fortgeschrittenen Schwimmern ein mehrtägiges Schwimmcamp während der Sommerferien an. Das Erlernen einer weiteren Schwimmart stand für die Anfänger im Vordergrund. Die an Wettkämpfen teilnehmenden jugendlichen Vereinsmitglieder sollten ihre Fähigkeiten ausbauen. Zudem entwickeln solche Schwimmcamps auch das soziale Miteinander weiter.
Ein schwimmerfahrenes Übungsleiter-Team übte vor Ort im Hallenbad die Feinheiten der Technik, das Wenden und die Starts ein. Aber auch der nahegelegene See bot eine feine Möglichkeit, das Schwimmen einer längeren Distanz zu trainieren. Im See ist eine Ponton-Badeinsel fest installiert. Es machte dem Trio M., L. und H. im Alter zwischen 10 und 12 Jahren großen Spaß, zu der Badeinsel zu schwimmen und sich darauf zu entspannen.
Als M. die Leiter hochstieg, rutschte er mit seinem Fuß auf einer nassen Stufe ab und stürzte. Dabei schlug er mit seinem rechten Arm gegen eine Stufe der Leiter und brach sich seinen Arm.
Glücklicherweise konnte er sich mit seiner anderen Hand festhalten und L. und H. halfen ihm, auf die Badeinsel zu klettern.
Die Übungsleiter, die durch Zurufe auf den verletzten M. aufmerksam wurden, ruderten mit einem Boot zur Insel und holten den Jungen ab. Sie brachten ihn zunächst sicher ans Ufer und dann zur Erstversorgung in das nächstgelegene Krankenhaus, das den Armbruch diagnostizierte.
Wie hilft die ARAG Sportversicherung?
Nach Ende des Camps und nach Heidelberg zurückgekehrt, füllten die Vereinsverantwortlichen eine Schadenmeldung aus und reichten diese dem Versicherungsbüro beim LSB/LSV ein. Dem verunfallten und versicherten Vereinsmitglied stehen die vertraglichen Leistungen der Sport-Unfall- und Krankenversicherung zu.
Wenn die Krankenkasse Regress anmeldet
Der Fall war aber noch nicht abgeschlossen, denn nach einiger Zeit hatte die Krankenkasse des M. den Schwimmverein angeschrieben und um Bekanntgabe seiner Vereins-Haftpflichtversicherung gebeten. Sie beabsichtigte die für die Heilbehandlung entstandenen Kosten zu regressieren.
Der Schriftführer des Schwimmvereins rief beim Versicherungsbüro an und bat um Unterstützung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise. Die Sport-Unfallmeldung hatte er ja bereits eingereicht. Das Versicherungsbüro bat um Übersendung des Schreibens der Krankenkasse und nahm im Rahmen der Sport-Haftpflichtversicherung für den Sportverein und die bei ihr versicherten Übungsleiter Kontakt mit der Krankenkasse auf.
Die erhobenen Schadensersatzansprüche wurden mangels eines haftungsbegründenden schuldhaften Handelns des Schwimmvereins zurückgewiesen. Der Schwimmverein als Veranstalter des Schwimmcamps und seine von ihm eingesetzten Übungsleiter hatten nichts zur Unfallursache beigetragen. Das Trio war vom Ufer aus von den Übungsleitern beaufsichtigt worden; der Sturz ging allein auf die natürliche Nässe der Leiterstufen zurück. Eine Ersatzpflicht war damit ausgeschlossen.