Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

26.04.2022

Beim Hundesport-Turnier: Wenn ein Gast das Banner zerstört

Die Tage werden wieder länger und die Sonne stärker: die beste Zeit, wieder gemeinsam im Hundesportverein zu trainieren. So auch in Ludwigsburg: Man will ja startklar sein für die vielen spannenden Turniere in der kommenden Saison.

Auf in die Hundesport-Saison

Das Saison-Eröffnungsturnier 2022 fand beim befreundeten Hundesportverein in H statt – mit einem Geländelauf über 2 km und einem abschließenden 1-km-Staffellauf.
Start und Ziel des Staffellaufs war der örtliche Sportplatz. Die Strecke im Rundkurs führte durch ein angrenzendes Waldstück und wieder zum Sportplatz zurück. Alle Läufer und Läuferinnen mit ihren Hunden wurden im Zielbereich angefeuert, so auch die Schlussläuferin M. Ihr Hund setzte kurz vor dem Ziel zum Sprint an und spurtete samt Frauchen über die Ziellinie. Rechts dahinter – am Rand des Zielbereichs – standen Biertische mit Getränken für die Läufer und Läuferinnen und „Leckerchen“ für die Vierbeiner.

Was geschah?

Läuferin M. stolperte kurz hinter der Ziellinie. Sie konnte sich am Biertisch festhalten und erlangte so ihr Gleichgewicht zurück. Leider fiel der Biertisch um und stürzte auf ein nah abgestelltes Roll-Up-Banner des ausrichtenden Vereins. Glück für die Läuferin, die samt Hund unverletzt blieb, Totalschaden fürs Banner. Am meisten freute sich M.‘s Hund – nämlich über die vielen herumfliegenden Leckerli.

Das dicke Ende blieb aus

Der ausrichtende Verein verlangte von der Hundesportlerin Schadensersatz für das beschädigte Banner und schickte ihr sowohl die Anschaffungsrechnung und Fotos des beschädigten Banners als auch einen Kostenvoranschlag für die Neuanschaffung zu.
M. informierte ihre Vereinsvorsitzende über den Schadensfall. Beide füllten gemeinsam eine Schadensmeldung für Haftpflichtschäden aus und fügten der Mail sämtliche Unterlagen bei.

Wie hilft die ARAG?

Der Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage: Vereinsmitglieder werden von der ARAG von berechtigten Schadensersatzansprüchen, die aufgrund eines fahrlässig verursachten Schadens bei einem Dritten eintreten, freigestellt. Für das erst vor zwei Monaten neu gekaufte und am Schadenstag erstmals aufgestellte Banner erhielt der geschädigte Hundesportverein den ursprünglichen Kaufpreis von 200 Euro ersetzt. Bei der nächsten Vereinsveranstaltung kann er mit dem neuen Banner wieder für eine Mitgliedschaft in seinem Verein werben.

 
 

Weitere wertvolle Informationen

ARAG Sportversicherung

Wir sind der Sportversicherer Nr. 1 in Europa! Erfahren Sie mehr über unseren leistungsstarken Schutz für Sportorganisationen und Sportler.

Unser Sport-Newsletter

Profitieren Sie von nützlichen Tipps rund um das Vereinsleben.

Ratgeber Vereinsrecht

Hier ist unsere Fundgrube an rechtssicherem Wissen für Vereine und Menschen auf dem Weg zur Vereinsgründung – von Datenschutz bis Veranstaltungsplanung, von Mitgliederversammlung bis Vereinssatzung.