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Auf den Punkt

 
  • Photovoltaikanlagen können auf dem Dach der Sporthalle, an der Fassade des Vereinshauses oder auf unbebauten Vereinsflächen installiert werden.
  • Die Vorteile sind nicht nur ökologischer oder finanzieller Natur – auch das Image des Vereins wird positiv beeinflusst.
  • Um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden, muss die Anlage gut geplant werden.
  • Verschiedene Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten machen die Anschaffung einer PV-Anlage attraktiver.
  • Bei der Anmeldung der Anlage sind Genehmigungen und Vorschriften zu beachten.
 

Günstige Energieerzeugung mit Photovoltaikanlagen im Verein

In Zeiten steigender Strompreise sind Photovoltaiksysteme zu einem Schlüsselbegriff für Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit von Energieverteuerung geworden. PV-Anlagen wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um und können auf dem eigenen Dach, auf Freiflächen oder sogar an Fassaden installiert werden. Besonders interessant sind Photovoltaikanlagen mit Speicher. Damit kann die erzeugte Energie für später aufgespart werden – eine Innovation, die kontinuierliche Energieversorgung ermöglicht.

In der Photovoltaik werden verschiedene Anlagentypen wie monokristalline, polykristalline oder Dünnschichtmodule mit jeweils eigenen Vorteilen und Anwendungen eingesetzt. Dabei dürfen PV-Anlagen nicht mit Solarthermieanlagen verwechselt werden. Beide sind zwar Solaranlagen, aber letztere nutzen die Sonnenenergie zur Erwärmung von Wasser, während Photovoltaikanlagen auf die Erzeugung von Strom ausgerichtet sind.

Für gemeinnützige Vereine, die nach einer umweltfreundlichen und kosteneffizienten Energielösung suchen, bieten Photovoltaikanlagen eine vielversprechende Möglichkeit, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll ist.

 

Was sind die Vorteile einer Photovoltaikanlage für meinen Verein?

Die Entscheidung für eine vereinseigene Photovoltaikanlage bietet den Vereinen eine Vielzahl von Vorteilen. Umweltfreundliche Energieerzeugung steht dabei meist an vorderster Stelle. Durch die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie trägt die Anlage dazu bei, den CO2-Fußabdruck zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Senkung der Stromkosten. Nach der Anfangsinvestition können die laufenden Energiekosten erheblich reduziert werden, was besonders für Vereine mit begrenztem Budget attraktiv ist.

Die Vorteile gehen aber über die ökologischen und ökonomischen Aspekte hinaus. Die Installation einer Photovoltaikanlage im Verein ist auch ein starkes Signal für die Gemeinschaft. Sie wirkt positiv nach außen und unterstreicht das Engagement und die Werte des Vereins für nachhaltiges Handeln. Dadurch kann das Image des Verbandes gestärkt und die weitere Unterstützung durch Mitglieder und die Öffentlichkeit gefördert werden.

 

Gemeinnützigkeit bewahren: Voraussetzungen für Photovoltaikanlagen in Vereinen

Die Installation einer Photovoltaikanlage in einem gemeinnützigen Verein muss sorgfältig durchdacht und geplant werden. Damit die Gemeinnützigkeit erhalten bleibt, muss die PV-Anlage folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der gewonnene Strom

  1. wird nur für den Eigenverbrauch des Vereins genutzt
  2. dient der Verwirklichung des Satzungszwecks.

Wird auch nur ein kleiner Teil der erzeugten Energie zur Einspeisung ins Netz verkauft, liegt bereits ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Aber auch in diesem Fall muss die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht unbedingt gefährdet sein.

  1. Handelt es sich beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb um einen Nebenzweck, so bleibt die Gemeinnützigkeit erhalten, solange er den Hauptzweck nicht überlagert.
  2. Die Mittel, die für den Hauptzweck des Vereins bestimmt sind, dürfen nicht für wirtschaftliche Aktivitäten verwendet werden. Wird der Kauf der PV-Anlage nicht aus Mitgliedsbeiträgen oder Spenden finanziert, bleibt die Gemeinnützigkeit erhalten.
  3. Die Photovoltaikanlage muss rentabel sein. Sie sollte also voraussichtlich Gewinne erzielen und nicht zu finanziellen Verlusten für den Verein führen.

Beispiel:

Ein Sportverein installiert eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle. Der durch die Anlage erzeugte Strom wird ausschließlich dazu verwendet, die Beleuchtung des Spielfelds oder der Umkleidekabinen mit Energie zu versorgen. Da der gesamte erzeugte Strom nur für den Eigenbedarf des Vereins genutzt und nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird, bleibt die Gemeinnützigkeit erhalten.

Außerdem liegt das Hauptziel des Vereins in der Förderung von Sport und körperlicher Fitness. Da der Strom dazu genutzt wird, die energieabhängigen Einrichtungen zu betreiben und damit nur die sportlichen Aktivitäten des Vereins zu unterstützen, wird der Satzungszweck erfüllt. Die Gemeinnützigkeit bleibt somit erhalten.

Daher sollte Ihr Verein vor der Installation einer Photovoltaikanlage folgende Punkte klären:

  • Welche Voraussetzungen müssen Sie einhalten, damit die Anlage im Einklang mit den Zielen und Vorschriften des Vereins betrieben wird?
  • Welchem steuerlichen Bereich wäre der Betrieb dieser Anlage zuzuordnen? Das ist wichtig, denn davon kann die steuerliche Behandlung der Einnahmen aus der Anlage beeinflusst werden.
  • Welche steuerlichen Konsequenzen können daraus resultieren?

Es empfiehlt sich, nicht nur mit dem Finanzamt zu sprechen, sondern auch mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zusammenzuarbeiten, der Erfahrung mit gemeinnützigen Organisationen hat.

 

Vereinseigene Photovoltaikanlage anbringen: Dach, Fassade, Freifläche

Wo sollte die Photovoltaikanlage am besten installiert werden? Das hängt von mehreren Faktoren ab, wie der verfügbaren Fläche, der Sonneneinstrahlung und dem Budget des Vereins. Ein erfahrener Solarinstallateur wird Ihnen helfen, die beste Lösung für Ihren Verein zu finden und die Anlage optimal zu platzieren.

Im Allgemeinen gibt es jedoch folgende Möglichkeiten:

 

Dach

Die Installation von Solarmodulen auf dem Dach des Vereinsgebäudes wäre eine gängige Option, die vorhandene Flächen optimal nutzt. Die Anlage kann sowohl auf Flachdächern als auch auf Schrägdächern installiert werden. Dabei sollte die Ausrichtung und Neigung des Daches berücksichtigt werden, um die bestmögliche Sonneneinstrahlung zu erzielen.

 

Fassade

Vereine, die nur über begrenzte Dachflächen verfügen oder eine zusätzliche ästhetische Komponente wünschen, können die Solarmodule an Gebäudefassaden anbringen. Solche Anlagen erzeugen nicht nur Energie, sondern werten auch das Erscheinungsbild des Gebäudes auf.

 

Freifläche

Wenn Ihr Sportverein über ausreichend unbebaute Fläche verfügt, kann die Installation einer Freiflächenanlage in Betracht gezogen werden. Diese Anlagen bieten oft die Möglichkeit, eine größere Anzahl von Modulen zu installieren und können somit mehr Energie erzeugen.

 

Überdachte Spielfelder

Eine weitere Möglichkeit ist die Integration von Solarmodulen in die Überdachung von Spielfeldern, Tribünen oder Parkplätzen.

 

Mobile PV-Anlagen

Vereine, die regelmäßig Veranstaltungen organisieren, können von mobilen PV-Anlagen profitieren. Diese werden temporär aufgestellt, um Strom für Beleuchtung, Beschallung oder andere elektrische Geräte bei Veranstaltungen zu liefern. Sie bieten Flexibilität und können ein starkes Signal für das Nachhaltigkeitsengagement des Vereins setzen.

Photovoltaikanlagen auf dem Vereinsgelände
 

Photovoltaikanlage anmelden – Das gilt es für Vereine zu beachten

Die Anmeldung einer PV-Anlage für Ihren Verein kann etwas komplex sein, daher haben wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.

  • Genehmigungen und Vorschriften: Die Installation einer Photovoltaikanlage unterliegt verschiedenen Vorschriften und erfordert unter Umständen Genehmigungen – abhängig von der Größe und Art der Anlage. Weiter unten listen wir die möglichen Genehmigungen auf.
  • Netzanbindung und Anmeldung bei der Bundesnetzagentur: Die PV-Anlage muss mit den Anforderungen des örtlichen Stromnetzes kompatibel sein und sollte bei der Bundesnetzagentur angemeldet bzw. im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden. Technische Änderungen oder Stilllegungen müssen ebenfalls dort gemeldet werden.
  • Steuerliche Zuordnung und Gemeinnützigkeit: Wie bereits erwähnt, muss die Anlage steuerlich zugeordnet werden. Die genaue Einteilung der Solaranlage (ob ideeller Bereich oder wirtschaftliche Tätigkeit) sollte im Voraus mit dem Steuerberater und dem Finanzamt geklärt werden. Im Idealfall sollte Ihr Verein die Vorteile der Photovoltaik voll ausschöpfen können, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden oder unerwartete steuerliche Konsequenzen zu erleiden.
  • Nullsteuersatz: Laut dem neu gefassten § 12 Abs. 3 UStG entfällt bei Vereinen die Mehrwertsteuer für die Lieferung und Installation der PV-Anlage, sofern sie den dort genannten Voraussetzungen entspricht. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten im Kapitel „Steuern“.
  • Finanzierung und Rentabilität: Die Finanzierung der Anlage und die voraussichtliche Rentabilität sollten gut durchgeplant sein.
  • Versicherung: Der Schutz der Anlage durch eine geeignete Versicherung ist wichtig.
 

Diese Genehmigungen benötigt Ihr Verein für eine PV-Anlage

  1. Bauordnungsrechtliche Genehmigung: Je nach Bundesland und Größe der Anlage kann eine bauordnungsrechtliche Genehmigung erforderlich sein. Für kleinere Anlagen auf Gebäuden ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich, aber es ist ratsam, dies mit der zuständigen Baubehörde abzuklären.
  2. Denkmalschutz: Wenn das Vereinsgebäude, auf dem die Anlage installiert werden soll, unter Denkmalschutz steht, muss eine Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden.
  3. Abstandsregelungen und Nachbarrecht: Zu Nachbargrundstücken und -gebäuden sind bestimmte Abstände einzuhalten. Die Zustimmung der Nachbarn kann erforderlich sein, insbesondere wenn die Anlage über die Gebäudegrenze hinausragt.
  4. Freiflächenanlagen: Für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen gelten besondere Vorschriften, einschließlich der Einhaltung von Landschafts- und Naturschutzbestimmungen. Eine Baugenehmigung ist in der Regel erforderlich, und es können zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig sein.
 

Steuern sparen mit der Photovoltaikanlage im Verein

Für gemeinnützige Vereine, die eine Photovoltaikanlage betreiben oder planen, hat das Jahressteuergesetz 2022 attraktive Möglichkeiten zur Steuerersparnis eröffnet. So werden seit 2023 kleinere Solaranlagen, insbesondere solche mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt, sowohl von der Einkommenssteuer als auch von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung soll die Nutzung von Solarenergie fördern und die finanzielle Belastung für private Haushalte, kleine Unternehmen und auch Vereine spürbar reduzieren.

Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1.1.2023 für neue Anlagen und ist Teil eines breiteren Maßnahmenpakets, um den Übergang zu erneuerbaren Energien in Deutschland zu beschleunigen. Trotz der Steuerfreiheit müssen Betreiber weiterhin eine Umsatzsteuererklärung abgeben, können aber bestimmte bürokratische Schritte am Jahresende weglassen.

Diese Neuregelung zielt darauf ab, die alternative Energiegewinnung attraktiver zu machen und gleichzeitig Zeit und Geld zu sparen. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Energiepolitik, der auch die finanzielle Tragfähigkeit von Photovoltaikanlagen für gemeinnützige Vereine verbessern kann.

 

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Wie hoch sind die Kosten einer Photovoltaikanlage für Ihren Verein?

Die Gesamtkosten für eine PV-Anlage hängen unter anderem von der Größe der Anlage ab, gemessen in Kilowatt Peak (kWp). Eine größere Anlage erzeugt mehr Strom, kostet aber auch mehr in der Anschaffung und Installation. Der Preis wird durch die Qualität der Komponenten beeinflusst: Je besser die Qualität, desto höher sind Leistung und Lebensdauer – und der Preis. Hinzu kommen die Ausgaben für die Installation der PV-Anlage; diese variieren je nach Standort, Dachtyp und Zugänglichkeit. Wenn ein Energiespeichersystem integriert werden soll, dann erhöhen sich die Gesamtkosten noch einmal. Schließlich kommen noch die laufenden Kosten für Betrieb, Wartung und mögliche Reparaturen der Anlage hinzu.

Im Durchschnitt können Vereine mit Ausgaben zwischen 1.000 und 2.000 € pro kWp rechnen, wobei diese Schätzung je nach den oben genannten Faktoren abweichen kann. Es lohnt sich also, die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen und sich detaillierte Kostenschätzungen von Fachbetrieben geben zu lassen.

 

EEG-Gesetz: Diese Förderungen erhalten Vereine für eine Photovoltaikanlage

In Deutschland gibt es eine Reihe von Förderprogrammen und Finanzierungsmöglichkeiten, die dazu beitragen können, die Kosten einer Photovoltaikanlage auch für gemeinnützige Vereine zu senken. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet die Grundlage für die Förderung von Photovoltaikanlagen und anderen erneuerbaren Energietechnologien. Für Vereine, die eine Photovoltaikanlage installieren möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, von diesem Gesetz zu profitieren.

  • Einspeisevergütung: Wenn der Verein überschüssigen Strom aus der Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz einspeist, kann er eine Einspeisevergütung erhalten. Aber Achtung, wie bereits erwähnt, ist dann die Gemeinnützigkeit unter Umständen nicht mehr gewahrt.
  • Eigenverbrauchsförderung: Für den selbst verbrauchten Strom aus der Photovoltaikanlage kann der Verein ebenfalls eine Vergütung erhalten.
  • Kleinere Anlagen: Bei kleineren Photovoltaikanlagen, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten, gelten vereinfachte Regelungen und möglicherweise höhere Vergütungssätze.
  • Steuerliche Vorteile: Abhängig von der steuerlichen Zuordnung der Photovoltaikanlage kann der Verein von bestimmten steuerlichen Vorteilen profitieren, einschließlich des neuen Nullsteuersatzes.
  • Zusätzliche Förderprogramme: Neben den Regelungen des EEG gibt es auch regionale und spezifische Förderprogramme, die gemeinnützige Vereine bei der Finanzierung einer Photovoltaikanlage unterstützen.

Vereine, die eine Photovoltaikanlage installieren wollen, sollten sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene sowie bei der bundeseigenen Förderbank KfW informieren. Verschiedene Institutionen und Netzwerke beraten und unterstützen Vereine dabei, Fördermittel zu beantragen und Photovoltaikprojekte umzusetzen.

 

So hoch ist die Ersparnis durch Photovoltaikanlagen

Die Installation einer PV-Anlage im Verein ist nicht nur ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit, sondern auch eine kluge finanzielle Überlegung. Die Amortisationszeit einer Photovoltaikanlage beträgt im Durchschnitt acht bis 14 Jahre, je nach Anlage. Danach trägt sie zur dauerhaften Senkung der Betriebskosten bei und unterstützt den Verein in seinen Bemühungen um Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Die genaue Höhe der Ersparnis hängt von einigen Faktoren ab, unter anderem von der Größe der Anlage, der geografischen Lage, der Ausrichtung und Neigung der Solarmodule und den aktuellen Strompreisen. Viele Anbieter stellen Online-Rechner bereit, mit denen sich die Einsparungen kalkulieren lassen.

  • Einsparung bei den Stromkosten: Durch die Nutzung des selbst erzeugten Stroms reduzieren sich die Stromkosten des Vereins. Je nach Anlage und Stromverbrauch des Vereins kann dies eine erhebliche jährliche Ersparnis bedeuten.
  • Einnahmen aus der Einspeisung: Wenn der Verein mehr Strom produziert, als er verbraucht, kann der überschüssige Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden, was zu zusätzlichen Einnahmen führt.
  • Steuerliche Vorteile: Wie im vorherigen Kapitel erläutert, können steuerliche Anreize, wie der Nullsteuersatz, die Investitionskosten senken und somit die Rentabilität der Anlage erhöhen.
 

Finanzielle Vorteile einer Photovoltaikanlage im Verein: Ein Rechenbeispiel

Das folgende Beispiel veranschaulicht die möglichen finanziellen Vorteile einer Photovoltaikanlage in Ihrem Verein. Beachten Sie, dass dieses Beispiel vereinfacht ist und die tatsächlichen Zahlen je nach Anlage, Standort, Förderungen und anderen Faktoren variieren können.

Angenommen, ein Sportverein möchte eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 kWp installieren.

Investitionskosten:

  • Kauf der Photovoltaikanlage: 12.000 €
  • Mögliche Förderung durch das EEG-Gesetz oder andere Zuschüsse: -2.000 €
  • Kosten für die Installation: ca. 1.500 €
  • Kosten für einen durchschnittlichen Stromspeicher (z. B. 6-8 kWh): ca. 6.000 €
  • Netto-Investitionskosten: 17.500 €

Jährliche Ersparnisse:

  • Eingesparte Stromkosten durch Eigenverbrauch (z. B. 3.000 kWh x 0,30 €/kWh): 900 €
  • Einnahmen aus Einspeisung ins Netz (z. B. 2.000 kWh x 0,08 €/kWh): 160 €
  • Jährliche Ersparnisse: 1.060 €

Wartungskosten:

  • Jährliche Wartungskosten: ca. 100 € (variiert je nach Anbieter und Vertrag)

Amortisationszeit:

17.500 € (Netto-Investitionskosten) geteilt durch (1.060 € jährliche Ersparnisse – 100 € jährliche Wartungskosten) = ca. 18,2 Jahre.

Nach etwa 18,2 Jahren hat der Verein die Investitionskosten durch die Ersparnisse bei den Stromkosten und die Einnahmen aus der Einspeisung wieder hereingeholt. Danach trägt die Anlage zur Senkung der laufenden Kosten des Vereins bei und unterstützt gleichzeitig die Umwelt durch die Erzeugung erneuerbarer Energie.

 

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