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Wir sichern Vereine als Reiseveranstalter ab

Für die Veranstalter-Haftpflichtversicherung einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzabsicherung (Kautionsversicherung) zahlen Sie je Reiseteilnehmer nur 0,61 € – unabhängig von der Reisedauer

Die vom Gesetzgeber geforderten Sicherungsscheine können Sie unkompliziert beantragen und an die Reiseteilnehmer aushändigen

Bei Bedarf können Sie für Ihre Reiseteilnehmer auch eine Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Auslands-Krankenversicherung abschließen.

In Kombination mit der Veranstalter-Haftpflichtversicherung können Sie auch eine Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter abschließen

Details zur Reiseversicherung
ab 0,61 €*

* je Reiseteilnehmer - unabhängig von der Reisedauer

 

Wann braucht mein Verein eine Insolvenzabsicherung für Reisen?

Das sagt die Rechtssprechung

Die Gesetzesregelung in § 651 r Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), besagt, dass Veranstalter von Reisen ihre Reiseteilnehmer auch gegen Insolvenzen des Veranstalters absichern müssen. Dieses Gesetz gilt nicht nur für kommerziell tätige Reiseveranstalter bzw. Reisebüros, sondern, mit den Ausnahmebestimmungen nach § 651 a (5) BGB grundsätzlich auch für Vereine und Verbände.
Ausgenommen von der gesetzlichen Regelung sind eintägige Reisen (bis 500 EUR) sowie bei gemeinnützigen Vereinen gelegentliche mehrtägige Reisen für Vereinsmitglieder (begrenzter Personenkreis, max. 2 Reisen im Jahr).
Reiseveranstalter ist im Sinne des Gesetzes derjenige, der mindestens zwei Einzelleistungen einer Reise zu einem Gesamtpreis zusammenfasst, die nicht von ganz untergeordneter Bedeutung sind.

 

Entscheidungshilfe: In diesen Fällen benötigen Sie eine Insolvenzabsicherung

Infografik: Wann benötigt man eine Insolvenzabsicherung?

Das leistet unser Schutz für Organisatoren und Teilnehmer

Schutz für Ihren Verein

Versicherter Bereich
Leistung
Veranstalter-Haftpflicht

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Reiseveranstalter sowie die persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Verein mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen.

für Reisen zu Lande und zu Wasser insgesamt bis zu
5.500.000 Euro für Personenschäden, davon
750.000 Euro für die einzelne Person,
550.000 Euro für Sachschäden,
1.500 Euro für Mietsachschäden

für Flugreisen insgesamt bis zu
6.500.000 Euro für Personenschäden, davon
750.000 Euro für die einzelne Person,
550.000 Euro für Sachschäden,
1.500 Euro für Mietsachschäden
Kautionsversicherung

Die ARAG übernimmt für den Verein als Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden (Bürgschaftsgläubiger) die Bürgschaft gemäß den gesetzlichen Forderungen nach § 651 r BGB für die Erstattung des gezahlten Reisepreises, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Vereins als Reiseveranstalters ausfallen. Mitversichert sind notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Vereins als Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.
 

Optional: Schutz für Reiseteilnehmer

Die folgenden Bausteine können Sie einzeln hinzuwählen

Versicherter Bereich
Leistung
Haftpflichtversicherung
bis zu 1.100.000 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Reiseteilnehmer
Unfallversicherung

Die vereinbarten Versicherungsleistungen stehen je versicherter Person zur Verfügung.

Die Höchstersatzleistung beträgt 1.750.000 Euro je Schadenereignis und für alle Personen.

5.000 Euro für den Todesfall
30.000 Euro für den Invaliditätsfall (Grundsumme)
90.000 Euro für den Invaliditätsfall (Höchstsumme)
10 Euro Krankenhaustagegeld ab 1. Tag
bis zu 3.000 Euro Bergungskosten
Reisegepäckversicherung
1.500 Euro je Reiseteilnehmer
Auslandsreise-Krankenversicherung

Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung von 51 Euro.

Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport einer erkrankten Person aus dem Ausland in die Heimat sind mitversichert.

Ersatz der Überführungskosten bis 10.226 Euro.

100 % Kostenerstattung der Aufwendungen für Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten, Medikamente, Kosten für schmerzstillende
Zahnbehandlung, Transportkosten zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare für die Heilbehandlung geeignete
Krankenhaus.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Reiseversicherung

FAQs zur Reiseversicherung
  • Wo bekommt man die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheine? Bei Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Kautionsversicherung erhält der Veranstalter Bürgschaftserklärungen bzw. Sicherungsscheine, die vor Antritt der Reise an die gemeldeten Teilnehmer ausgehändigt werden müssen.
  • Wie lange im voraus muss der Antrag auf Reiseversicherung gestellt werden? Der Antrag sollte rechtzeitig vor Reisebeginn gestellt werden, damit die Sicherungsscheine ausgehändigt werden können. Empfehlung ist 10 Tage vorher.
  • Sind die Reiseteilnehmer automatisch krankenversichert? Nein, dieser Schutz ist nicht obligatorisch. Sie können allerdings die Teilnehmer Ihrer Reise versichern und zu Ihrer Reiseversicherung eine Auslandsreise-Krankenversicherung hinzuwählen.
  • Sind auch mitreisende Familienmitglieder versichert? Nein, für Nichtmitglieder sollte in jedem Fall eine zusätzliche Reiseversicherung abgeschlossen werden.

So können Sie die Reiseversicherung abschließen

Abschluss am Telefon
Postalisches Angebot anfordern

Telefonisch

Gerne erstellen wir Ihnen am Telefon ein Angebot, das wir Ihnen zuschicken. Dieses müssen Sie nur noch unterschrieben an uns zurücksenden.

0211 963-3707

Postalisch

Lassen Sie sich Ihr individuelles Angebot per Post zuschicken. Nachdem Sie alles in Ruhe durchgelesen haben, schicken Sie uns die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurück.

So erreichen Sie uns, falls unterwegs etwas passiert

Erstkontakt im Schadensfall

Wenn unterwegs etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.

Unsere Rufnummer

0211 963 3737

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