Reiseschutz für Vereine
Umfassende Absicherung für Organisatoren und Teilnehmer
ab 0,61 €*
* je Reiseteilnehmer - unabhängig von der Reisedauer
Schutz für Ihren Verein
Versicherter Bereich |
Leistung |
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Veranstalter-Haftpflicht Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Reiseveranstalter sowie die persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Verein mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen. |
für Reisen zu Lande und zu Wasser insgesamt bis zu 5.500.000 Euro für Personenschäden, davon 750.000 Euro für die einzelne Person, 550.000 Euro für Sachschäden, 1.500 Euro für Mietsachschäden für Flugreisen insgesamt bis zu 6.500.000 Euro für Personenschäden, davon 750.000 Euro für die einzelne Person, 550.000 Euro für Sachschäden, 1.500 Euro für Mietsachschäden |
Kautionsversicherung Die ARAG übernimmt für den Verein als Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden (Bürgschaftsgläubiger) die Bürgschaft gemäß den gesetzlichen Forderungen nach § 651 r BGB für die Erstattung des gezahlten Reisepreises, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Vereins als Reiseveranstalters ausfallen. Mitversichert sind notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Vereins als Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen. |
Optional: Schutz für Reiseteilnehmer
Die folgenden Bausteine können Sie einzeln hinzuwählen
Versicherter Bereich |
Leistung |
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Haftpflichtversicherung |
bis zu 1.100.000 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Reiseteilnehmer |
Unfallversicherung
Die vereinbarten Versicherungsleistungen stehen je versicherter Person zur Verfügung. Die Höchstersatzleistung beträgt 1.750.000 Euro je Schadenereignis und für alle Personen. |
5.000 Euro für den Todesfall 30.000 Euro für den Invaliditätsfall (Grundsumme) 90.000 Euro für den Invaliditätsfall (Höchstsumme) 10 Euro Krankenhaustagegeld ab 1. Tag bis zu 3.000 Euro Bergungskosten |
Reisegepäckversicherung |
1.500 Euro je Reiseteilnehmer |
Auslandsreise-Krankenversicherung
Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung von 51 Euro. Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport einer erkrankten Person aus dem Ausland in die Heimat sind mitversichert. Ersatz der Überführungskosten bis 10.226 Euro. |
100 % Kostenerstattung der Aufwendungen für Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten, Medikamente, Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung, Transportkosten zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare für die Heilbehandlung geeignete Krankenhaus. |
- Wo bekommt man die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheine? Bei Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Kautionsversicherung erhält der Veranstalter Bürgschaftserklärungen bzw. Sicherungsscheine, die vor Antritt der Reise an die gemeldeten Teilnehmer ausgehändigt werden müssen.
- Wie lange im voraus muss der Antrag auf Reiseversicherung gestellt werden? Der Antrag sollte rechtzeitig vor Reisebeginn gestellt werden, damit die Sicherungsscheine ausgehändigt werden können. Empfehlung ist 10 Tage vorher.
- Sind die Reiseteilnehmer automatisch krankenversichert? Nein, dieser Schutz ist nicht obligatorisch. Sie können allerdings die Teilnehmer Ihrer Reise versichern und zu Ihrer Reiseversicherung eine Auslandsreise-Krankenversicherung hinzuwählen.
- Sind auch mitreisende Familienmitglieder versichert? Nein, für Nichtmitglieder sollte in jedem Fall eine zusätzliche Reiseversicherung abgeschlossen werden.
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