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Sportversicherung Baden-Württemberg

Ihr Versicherungsbüro beim Württembergischen Landessportbund

Als Sportverein oder -verband sind Sie und Ihre Mitglieder über den Sportversicherungsvertrag des Württembergischen Landessportbund e.V. abgesichert. Zusätzlich bieten wir Ihnen sportspezifische Zusatzversicherungen, die den Versicherungsschutz individuell ergänzen.

Ihr schneller Weg zu kompetenter Beratung

Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz Ihres Vereins oder möchten sich zu möglichen Zusatzversicherungen informieren?

📞 0711 2525 0460

 
 
Ihr Ansprechpartner Jörg Schlegel

Jörg Schlegel

Ihr Ansprechpartner der ARAG beim Württembergischen Landessportbund e.V.

Zusatzversicherungen für Ihren Sportverein

Alle Sportvereine und -verbände im Württembergischen Landessportbund e.V. sowie die Mitglieder sind über unseren Sportversicherungsvertrag abgesichert. Zusätzlich bieten wir Ihnen sportspezifische Zusatzversicherungen, die den Versicherungsschutz individuell ergänzen.

Details zum Sportversicherungsvertrag
 

Alle Details zur Sportversicherung für Sie und Ihren Verein

Die Sportversicherung in Württemberg deckt diese Bereiche ab

Die ARAG Sportversicherung kurz erklärt

Erfahren Sie hier, welchen Versicherungsschutz Sie als Mitglied des Württembergischen Landessportbund e.V. über den ARAG Sportversicherungsvertrag haben.

Unfall

Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.

Haftpflicht

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportlerinnen und Sportler vor Schadens­ersatz­ansprüchen.

Kranken­versicherung

Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.

Rechtsschutz

Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.

Umwelt-Haftpflicht

 

Haben Mitglieder Ihres Vereins oder Verbands Umweltschäden verursacht, übernehmen wir die Kosten bis 5.000.000 Euro.

Vermögens­­­schaden / D&O

Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereins­tätigkeit nicht mit ihrem Privat­vermögen haften müssen.

Vertrauens­­schaden

 

Wir ersetzen den Schaden, wenn beispielsweise Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauens­personen veruntreut werden.

Umweltschaden

Deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umwelt­schäden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungs­summe beträgt 5.000.000 Euro.

Alle Leistungen der Sportversicherung im Detail

Unfallversicherung

Im Todesfall
7.500 Euro für alle Versicherten

Die Leistung erhöht sich um 2.500 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind
Im Invaliditätsfall Invaliditätsgrad in % Leistungen in €
Kinder/Jugendliche
Leistungen in €
Erwachsene
weniger als 20 % 0 0
20 % 2.500 2.500
ab 20% 3.500 3.500
ab 25% 5.000 5.000
ab 30% 6.000 6.000
ab 35% 7.500 7.500
ab 40% 10.000 10.000
ab 45% 50.000 15.000
ab 50% 52.500 20.000
ab 55% 55.000 25.000
ab 60% 60.000 30.000
ab 65% 155.000 105.000
ab 75% 190.000 190.000
Übergangsleistung
2.500 Euro nach neun Monaten

2.500 Euro nach zwölf Monaten
Weitere Leistungen
5.000 Euro für Serviceleistungen

20.000 Euro für Reha-Management-Kosten

Haftpflichtversicherung

Die Versicherungssummen betragen je Ereignis
Pauschal für Personen- und Sachschäden
10.000.000 Euro
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten
(Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht)

5.000.000 EURO
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen (zum Beispiel Gebäude, Gebäudebestandteile sowie deren Einrichtungen)
500.000 Euro
Mietsachschäden an fremden, sonstigen, beweglichen Sachen (zum Beispiel Sportgeräte)
Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an fremden Zelten und deren Einrichtungen.

50.000 Euro
Beschädigung von fremden Schlüsseln
(Schlüsselverlust siehe Vermögensschaden-Haftpflicht)

10.000 Euro
Verwendung von Flugmodellen bis maximal vier Kilogramm* Ohne Düsen- oder Raketenbetrieb (*max. Abfluggewicht) / Drohnen
10.000.000 EURO

Umwelt-Haftpflichtversicherung

Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von privatrechtlichen Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand/Explosion an zu Vereinszwecken gemieteten, gepachteten oder in sonstiger Weise in Obhut genommen Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.

Umweltschadenversicherung

Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Funktionäre und Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch einen fahrlässig begangenen Fehler oder eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein ober bei Dritten verursacht wird.
Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch Schlüsselverlust von eigenen und fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.

D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie
für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Die Versicherungssumme beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall.

Vertrauensschadenversicherung

Wir ersetzen den versicherten Organisationen Schäden an ihrem Vermögen, die von versicherten Personen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der versicherten Personen eingetreten sind (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 20.000 Euro und  120.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.

Rechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, erweiterten Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.
Im erweiterten Straf-Rechtsschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro.
Diese entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.

Krankenversicherung

Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe).

Erstattet werden die Kosten für:
Zahnersatz
bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro je Sportunfall
Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte
bis zu 175 Euro je Schadenfall
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung
bis zu 2.600 Euro je Schadenfal
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts
Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus
bis zu 15 Euro je Transport
 
 

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