Sportversicherungsbüro LSB Sachsen

Ihre ARAG beim Landessportbund Sachsen e.V.

Wir sind an Ihrer Seite, wenn’s um Sport und Sicherheit im Verein geht.

Semperoper in Dresden bei Sonnenaufgang auf dem Theaterplatz

Über uns

Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im Landessportbund Sachsen sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Landessportbunds Sachsen e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb.

Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.

Ihr schneller Weg zu kompetenter Beratung

Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz Ihres Vereins oder möchten sich zu möglichen Zusatzversicherungen informieren?

Burkhard Oha - Büroleiter Sportversicherungsbüro Sachsen

Burkhard Oha

Ihr Vertreter der ARAG beim Landessportbund Sachsen e.V.

Jetzt Termin online vereinbaren 0341 65672060

Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch

Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an Ihr Versicherungsbüro. Am besten geht das über unsere Online-Formulare.

Wichtig zu wissen: Im Rahmen der Schadenmeldung werden die Daten Ihres Vereins sowie Ihre Kontaktdaten als Ansprechpartner an die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG übermittelt. Dies erleichtert den Prozess und reduziert die Anzahl der manuellen Eingaben, die Sie vornehmen müssen.

Unfall melden

Haftpflichtschaden melden

Kfz-Schaden melden

PDF-Formulare sonstige Schäden

Zusatzversicherungen für Ihren Sportverein

Sportvereine im Landessportbund Landessportbund Sachsen e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:

Kinder steigen fröhlich mit Fußbällen aus Auto

Kfz-Zusatz­versicherung

Ob Auswärtsspiele oder Abschluss­fahrten: Mitglieder, deren Eltern und Ehrenamtliche sind für Ihren Verein viel unterwegs. Meistens im privaten Pkw. Umso wichtiger ist ein starker Versicherungsschutz im Schadensfall.

Zur Kfz-Zusatz­versicherung
Mädchen-Fußballteam steht im Kreis für Teambesprechung

Nichtmitglieder­­versicherung

Von Probetrainings über Kurs­angebote bis zu Lauftreffs: Unsere Zusatz­versicherung deckt die aktive Teilnahme von Nichtmitgliedern an allen Sportangeboten Ihres Vereins und seiner Abteilungen ab.

Zur Nichtmitglieder­­versicherung
Gruppe Jugendlicher steigt in schwarzen Kleinbus

Reise­versicherung für Vereine

Bevor Sie zur Ski-Freizeit oder der Saison-Abschlussfahrt aufbrechen, sollten Sie unbedingt daran denken, die Reiseteilnehmer, Organisatoren und Reiseleiter abzusichern. Unter Umständen ist auch eine Insolvenz­absicherung verpflichtend.

Zur Reise­versicherung für Vereine

Noch mehr Zusatzversicherungen

Sport-Vereinsschutz CyberSchutz für Sport­vereine Gebäude­versicherung Elektronik­versicherung Straf-Rechtsschutz Veranstaltungs­ausfall­versicherung

Die Sportversicherung deckt diese Bereiche ab

Unfall

Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.

Haftpflicht

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadens­ersatz­ansprüchen.

Heilkosten­versicherung

Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.

Rechtsschutz

Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.

Umwelt-Haftpflicht

Haben Mitglieder Ihres Vereins oder Verbands Umweltschäden verursacht, übernehmen wir die Kosten bis 5.000.000 Euro.

Umweltschaden-Versicherung

Deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umweltschäden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 Euro.

Vermögens­­­schaden / D&O

Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereins­tätigkeit nicht mit ihrem Privat­vermögen haften müssen.

Vertrauens­­schaden

Wir ersetzen den Schaden, wenn beispielsweise Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauens­personen veruntreut werden.

Alle Leistungen der Sportversicherung im Detail

Versicherteninformation (81.2 kB) Kurzmerkblatt (135.0 kB) Merkblatt (672.2 kB)

Im Todesfall

  • 10.000 Euro für Versicherte ohne ein versorgungspflichtiges Kind
  • 15.000 Euro für Versicherte mit einem versorgungspflichtigen Kind
  • 20.000 Euro für Versicherte mit zwei und mehr versorgungspflichtigen Kindern

 

Im Invaliditätsfall

Invaliditätsgrad

Leistungen

unter 20 %

---

ab 20 %

5.000 €

ab 25 %

7.500 €

ab 30 %

10.000 €

ab 35 %

15.000 €

ab 40 %

30.000 €

ab 45 %

40.000 €

ab 50 %

50.000 €

ab 55 %

60.000 €

ab 60%

80.000 €

ab 65%

90.000 €

ab 70 %

125.000 €

ab 75 %

150.000 €

ab 90 % bis 100 %

200.000 €

Übergangsleistung

  • 1.000 Euro nach sechs Monaten

 

Weitere Leistungen

  • 5.000 Euro für Serviceleistungen
  • 20 Euro Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der stationären Behandlung
  • 20.000 Euro für Reha-Management-Kosten
  • 50 Euro pro Tag für Nachhilfekosten, wenn Schüler länger als vier Wochen durch einen Versicherungsfall der Schule fernbleiben müssen (maximal 1.000 Euro)

 

Unfall-Zusatzleistungen

Erstattet werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen aus Unfallfolgen. Der Ersatz erfolgt grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen,Träger der Sozialhilfe).

Erstattet werden die Kosten für

  • Zahnschäden bis 50 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 3.000 Euro
  • Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu 75 Euro je Schadenfall
  • andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung bis zu einer Summe von 3.000 Euro je Schadenfall
  • Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts (inklusive Arzneimittel und Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus)

 

Die Versicherungssummen betragen je Ereignis:

Personen- und Sachschäden pauschal

15.000.000 Euro

Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser

an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht)

5.000.000 Euro

Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen

zum Beispiel Gebäudebestandteile sowie deren Einrichtungen

500.000 Euro

Mietsachschäden an fremden, sonstigen beweglichen Sachen

Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an fremden Zelten und deren Einrichtungen.

50.000 Euro

Beschädigung von fremden Schlüsseln und Codekarten

Schlüsselverlust siehe Vermögensschaden-Haftpflicht

10.000 Euro

Sie stellt die Versicherten von Schadensersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.


Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an zu Vereinszwecken gemieteten, gepachteten oder in sonstiger Weise in Obhut genommenen Gebäuden und/oder Räumen.

Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.

Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Verbands-/Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein selbst ober bei Dritten verursacht wird. Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch der Verlust von eigenen und fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.

Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie für einen Vermögensschaden auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall.

Wir ersetzen den versicherten Organisationen Schäden an ihrem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eintreten (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 120.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.

Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, erweiterten Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.

Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro. Im erweiterten Straf-Rechtschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro.

Die Selbstbeteiligung beträgt je Rechtsschutzfall 200 Euro. Diese entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.

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Ratgeber und Praxisbeispiele

Wir geben Tipps und Informationen zum Vereinsrecht und informieren Sie, wie unsere Absicherungen Vereinen und Verbänden in verschiedenen Situationen Ihres Vereinslebens geholfen haben.

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Forschung und Prävention im Sport

Mit der Stiftung Sicherheit im Sport leistet die ARAG einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Unfallforschung und Unfallprävention im Sport.

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