Sportversicherungsbüro LSB Sachsen
Ihre ARAG beim Landessportbund Sachsen e.V.
Wir sind an Ihrer Seite, wenn’s um Sport und Sicherheit im Verein geht.

Über uns
Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im Landessportbund Sachsen sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Landessportbunds Sachsen e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb.
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.
Ihr schneller Weg zu kompetenter Beratung
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz Ihres Vereins oder möchten sich zu möglichen Zusatzversicherungen informieren?

Burkhard Oha
Ihr Vertreter der ARAG beim Landessportbund Sachsen e.V.
Jetzt Termin online vereinbaren 0341 65672060Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an Ihr Versicherungsbüro. Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Wichtig zu wissen: Im Rahmen der Schadenmeldung werden die Daten Ihres Vereins sowie Ihre Kontaktdaten als Ansprechpartner an die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG übermittelt. Dies erleichtert den Prozess und reduziert die Anzahl der manuellen Eingaben, die Sie vornehmen müssen.
Zusatzversicherungen für Ihren Sportverein
Sportvereine im Landessportbund Landessportbund Sachsen e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:
Noch mehr Zusatzversicherungen
Sport-Vereinsschutz CyberSchutz für Sportvereine Gebäudeversicherung Elektronikversicherung Straf-Rechtsschutz VeranstaltungsausfallversicherungDie Sportversicherung deckt diese Bereiche ab
Unfall |
Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge. |
---|---|
Haftpflicht |
Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadensersatzansprüchen. |
Heilkostenversicherung |
Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen. |
Rechtsschutz |
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro. |
Umwelt-Haftpflicht |
Haben Mitglieder Ihres Vereins oder Verbands Umweltschäden verursacht, übernehmen wir die Kosten bis 5.000.000 Euro. |
Umweltschaden-Versicherung |
Deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umweltschäden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 Euro. |
Vermögensschaden / D&O |
Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereinstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen. |
Vertrauensschaden |
Wir ersetzen den Schaden, wenn beispielsweise Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen veruntreut werden. |
Alle Leistungen der Sportversicherung im Detail
Im Todesfall
- 10.000 Euro für Versicherte ohne ein versorgungspflichtiges Kind
- 15.000 Euro für Versicherte mit einem versorgungspflichtigen Kind
- 20.000 Euro für Versicherte mit zwei und mehr versorgungspflichtigen Kindern
Im Invaliditätsfall
Invaliditätsgrad |
Leistungen |
---|---|
unter 20 % |
--- |
ab 20 % |
5.000 € |
ab 25 % |
7.500 € |
ab 30 % |
10.000 € |
ab 35 % |
15.000 € |
ab 40 % |
30.000 € |
ab 45 % |
40.000 € |
ab 50 % |
50.000 € |
ab 55 % |
60.000 € |
ab 60% |
80.000 € |
ab 65% |
90.000 € |
ab 70 % |
125.000 € |
ab 75 % |
150.000 € |
ab 90 % bis 100 % |
200.000 € |
Übergangsleistung
- 1.000 Euro nach sechs Monaten
Weitere Leistungen
- 5.000 Euro für Serviceleistungen
- 20 Euro Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der stationären Behandlung
- 20.000 Euro für Reha-Management-Kosten
- 50 Euro pro Tag für Nachhilfekosten, wenn Schüler länger als vier Wochen durch einen Versicherungsfall der Schule fernbleiben müssen (maximal 1.000 Euro)
Unfall-Zusatzleistungen
Erstattet werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen aus Unfallfolgen. Der Ersatz erfolgt grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen,Träger der Sozialhilfe).
Erstattet werden die Kosten für
- Zahnschäden bis 50 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 3.000 Euro
- Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu 75 Euro je Schadenfall
- andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung bis zu einer Summe von 3.000 Euro je Schadenfall
- Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts (inklusive Arzneimittel und Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus)
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis:
Personen- und Sachschäden pauschal |
15.000.000 Euro |
---|---|
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht) |
5.000.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen zum Beispiel Gebäudebestandteile sowie deren Einrichtungen |
500.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden, sonstigen beweglichen Sachen Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an fremden Zelten und deren Einrichtungen.
|
50.000 Euro |
Beschädigung von fremden Schlüsseln und Codekarten Schlüsselverlust siehe Vermögensschaden-Haftpflicht
|
10.000 Euro |
Sie stellt die Versicherten von Schadensersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an zu Vereinszwecken gemieteten, gepachteten oder in sonstiger Weise in Obhut genommenen Gebäuden und/oder Räumen.
Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Verbands-/Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein selbst ober bei Dritten verursacht wird. Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch der Verlust von eigenen und fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.
Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie für einen Vermögensschaden auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall.
Wir ersetzen den versicherten Organisationen Schäden an ihrem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eintreten (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 120.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, erweiterten Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro. Im erweiterten Straf-Rechtschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Rechtsschutzfall 200 Euro. Diese entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.
Nützliche Infos für Sportvereine

Ratgeber und Praxisbeispiele
Wir geben Tipps und Informationen zum Vereinsrecht und informieren Sie, wie unsere Absicherungen Vereinen und Verbänden in verschiedenen Situationen Ihres Vereinslebens geholfen haben.
Alle Vereinsinformationen
Forschung und Prävention im Sport
Mit der Stiftung Sicherheit im Sport leistet die ARAG einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Unfallforschung und Unfallprävention im Sport.
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