Als Sportverein oder -verband sind Sie und Ihre Mitglieder über den Sportversicherungsvertrag des Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. abgesichert. Zusätzlich bieten wir Ihnen sportspezifische Zusatzversicherungen, die den Versicherungsschutz individuell ergänzen.
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Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Wichtig zu wissen: Im Rahmen der Schadenmeldung werden die Daten Ihres Vereins sowie Ihre Kontaktdaten als Ansprechpartner an die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG übermittelt. Dies erleichtert den Prozess und reduziert die Anzahl der manuellen Eingaben, die Sie vornehmen müssen.
Sportvereine im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:
Im Todesfall |
6.000 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
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12.000 Euro für Erwachsene |
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Die Leistung erhöht sich um 3.000 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind |
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Im Invaliditätsfall | Invaliditätsgrad in % |
Leistungen in € Kinder/Jugendliche |
Leistungen in € Erwachsene |
weniger als 15 % | 0 | 0 | |
ab 15% | 1.000 | 1.000 | |
ab 20% | 2.500 | 2.500 | |
ab 25% | 3.500 | 3.500 | |
ab 30% | 5.000 | 5.000 | |
ab 35% | 6.000 | 6.000 | |
ab 40% | 7.500 | 7.500 | |
ab 45% | 10.000 | 10.000 | |
ab 50% | 50.000 | 15.000 | |
ab 55% | 52.500 | 20.000 | |
ab 60% | 55.000 | 25.000 | |
ab 65% | 60.000 | 35.000 | |
ab 70% | 175.000 | 125.000 | |
ab 80% | 180.000 | 155.000 | |
ab 90% bis 100% | 200.000 | 200.000 | |
Übergangsleistung |
2.000 Euro nach neun Monaten |
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Weitere Leistungen |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
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20.000 Euro für Reha-Management-Kosten |
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis |
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Personen- und Sachschäden (pauschal) |
15.000.000 Euro |
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht) |
5.000.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden beweglichen und unbeweglichen Sachen (inkl. Gebäude/Räume und deren Einrichtungen) |
250.000 Euro |
Beschädigung von fremden Schlüsseln |
10.000 Euro |
Sie stellt die Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an gemieteten, gepachteten, geliehenen oder in sonstiger Weise in Obhut genommenen Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.
Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Funktionäre und Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch eine(n) fahrlässig begangenen Fehler/Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein selbst ober bei Dritten verursacht wird. Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch der Verlust von eigenen und fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.
Der Versicherer ersetzt den versicherten Organisationen Schäden an ihrem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eintreten (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 7.500 Euro und 120.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Für alle Versicherten besteht Schutz im Rahmen und Umfang des vereinbarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, erweiterten Straf-Rechtsschutz und Opfer-Rechtsschutz. Zugunsten der versicherten Organisationen umfasst der Versicherungsschutz darüber hinaus die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung und Abwehr rechtlicher Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen (Arbeits-Rechtsschutz), die Geltendmachung und Abwehr von sozialrechtlichen Ansprüchen vor Sozialgerichten (Sozial-Rechtsschutz), sowie die gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen (Vertrags-Rechtsschutz).
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.
Im erweiterten Straf-Rechtsschutz betragen die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro.
Je Rechtsschutzfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 200 Euro. Diese entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.
Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe). Erstattet werden die Kosten für: |
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Zahnersatz |
höchstens 4.000 Euro je Sportunfall |
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung |
bis zu 2.600 Euro je Schadenfal |
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen | |
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort | |
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts |