Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und Sportverbänden im BLSV sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverband e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.
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Sportvereine im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:
Im Todesfall |
2.500 Euro für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr |
5.000 Euro für Nichtverheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
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7.500 Euro für Nichtverheiratete ab dem vollendeten 18. Lebensjahr |
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10.500 Euro für Verheiratete unabhängig vom Alter |
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Die Versicherungssumme erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind um 2.000 Euro |
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Im Invaliditätsfall |
41.000 Euro Grundsumme |
205.000 Euro Höchstsumme |
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Leistungsbeschreibung für Invaliditätsentschädigungen |
bis 20 Prozent erfolgt keine Leistung, |
von 20 Prozent bis 25 Prozent erfolgt die Leistung nach der Feststellung, | |
über 25 Prozent bis 50 Prozent wird der 25 Prozent übersteigende Satz dreifach, | |
über 50 Prozent bis 75 Prozent wird der 50 Prozent übersteigende Satz sechsfach, | |
von 75 Prozent bis 100 Prozent wird der 75 Prozent übersteigende Satz achtfach entschädigt. | |
Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 100 Prozent wird in Abänderung der progressiven Bewertungsstaffel eine Invaliditäts-Höchstsumme von 205.000 Euro entschädigt. | |
Weitere Leistungen |
20.000 Euro ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
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10 Euro Krankenhaustagegeld ab dem ersten Tag |
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5 Euro pro Tag für Kosten von Nachhilfestunden, wenn Schüler länger als vier Wochen durch einen Versicherungsfall der Schule fernbleiben müssen, maximal 500 Euro |
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis |
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Personen- und Sachschäden pauschal |
15.000.000 Euro |
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht) |
5.000.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen (zum Beispiel Gebäudebestandteile sowie deren Einrichtungen) |
500.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden sonstigen beweglichen Sachen (zum Beispiel Sportgeräte) Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an fremden Zelten und deren Einrichtungen. |
50.000 Euro |
Beschädigung fremder Schlüssel (Schlüsselverlust siehe Vermögensschaden-Haftpflicht) |
10.000 Euro |
Luftsportrisiken (Unterhaltung von Segelfluggeländen, Betrieb von Flugmodellen, Besitz und Betrieb von Startwinden) |
15.000.000 Euro |
Verwendung von Flugmodellen bis maximal vier Kilogramm* ohne Düsen- oder Raketenbetrieb (*max. Abfluggewicht) / Drohnen |
15.000.000 Euro |
Sie stellt die Versicherten von Schadensersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an gemieteten, gepachteten, geliehenen oder in sonstiger Weise in Obhut genommenen Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.
Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Funktionäre und Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch einen fahrlässig begangenen Fehler oder eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein selbst ober bei Dritten verursacht wird. Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch der Verlust von eigenen und fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.
Wir ersetzen den versicherten Organisationen Schäden an ihrem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eintreten (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 7.500 Euro und 120.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Ehrenamtliche und hauptamtliche Verantwortungsträger im Sport sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, bei einem etwaigen Fehlverhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit mit einer strafrechtlichen Verfolgung konfrontiert zu werden. Nicht immer ist der im Rahmen einer strafrechtlichen Verfolgung gemachte Vorwurf aber auch berechtigt. Insbesondere dann nicht, wenn überhaupt kein Fehlverhalten vorliegt. Der erweiterte Straf-Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz insbesondere bei der Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässig oder vorsätzlich begangenen Vergehens. Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherte als Teilnehmer am Straßenverkehr betroffen ist und eine verkehrsrechtliche Vorschrift verletzt haben soll. Zudem wird kein Versicherungsschutz für Berufssportler, Lizenzsportler und Profiabteilungen gewährt.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 500.000 Euro.
Je Schadenfall gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk-Anwalts.
Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes sind die bereits erhaltenen Leistungen jedoch zu erstatten.
Weitere nützliche Vereinsinformationen
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