Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

Auf den Punkt

 
  • Elternteile sind ihren Kindern gegenüber immer in der Unterhaltspflicht. Dabei gibt es eine Unterscheidung zwischen Natural- und Barunterhalt.
  • Wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen, richtet sich nach dem Alter der Unterhaltsberechtigten, der Größe Ihrer Familie und Ihrem Monatseinkommen.
  • Eine Befreiung vom Mindestunterhalt ist nur möglich, wenn ein Elternteil durch die Unterhaltszahlungen seine eigene Existenz gefährdet.

Unterhaltsrechner

Ja Nein

Basiert auf der Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2024.
Nicht berücksichtigt ist das Kindergeld, das gemäß §1612b Abs. 1 BGB auf das jeweilige Kind angerechnet wird.

Was ist Unterhalt?

Von Unterhalt ist immer dann die Rede, wenn jemand für den Lebensbedarf einer anderen Person aufkommt. Obwohl Unterhalt in einer weiteren Definition auch durch Pflege und Erziehung geleistet werden kann, wird der Begriff in der öffentlichen Debatte zumeist mit finanziellen Leistungen verknüpft – und hier primär mit dem Thema Kindesunterhalt.

Da minderjährige Kinder qua Gesetz einen Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern haben, werden Unterhaltsfragen vor allem im Trennungsfall akut. Dann ist nämlich nicht nur zu klären, bei wem das Kind lebt und wer sich um die Erziehung kümmert, sondern zudem, welcher Elternteil wie viel Unterhalt zu leisten hat.

 

Wer ist unterhaltspflichtig?

Elternteile sind ihren Kindern gegenüber immer in der Unterhaltspflicht. Dabei gibt es eine Unterscheidung zwischen Natural- und Barunterhalt. Derjenige, der das Kind (bzw. die Kinder) betreut und versorgt, leistet im Regelfall Naturalunterhalt und ist somit nicht mehr zum Barunterhalt verpflichtet. Der getrennt lebende Elternteil dagegen muss zahlen, selbst wenn sein Ex-Partner gegebenenfalls über das höhere Einkommen verfügt.

Es kommt hierbei immer auf den Lebensmittelpunkt der Kinder an, also wo sie wohnen. Der Partner, bei dem die Kinder nicht wohnen, muss diese finanziell unterstützen.

Wenn die Kinder gleichmäßig zwischen den Eltern pendeln, wird es komplizierter. Beim so genannten Wechselmodell sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Ein Beispiel: Die Kinder leben die Hälfte der Zeit bei der Mutter, die andere Hälfte beim Vater. Der Vater verdient doppelt so viel wie die Mutter. Bei der Unterhaltsberechnung wird die Höhe der beiden Einkommen berücksichtigt. Der Vater zahlt also mehr als die Mutter. Weil aber beide Elternteile betreuen, werden die Anteile jeweils um die Hälfte des Zahlbetrags gekürzt. Der Elternteil, der nicht das Kindergeld bezieht, kann außerdem die Hälfte davon von seinem Anteil abziehen.

 

Was ist im Kindesunterhalt enthalten?

In den Bedarfssätzen der sogenannten Düsseldorfer Tabelle sind die Kosten für Nahrung, Wohnung, Kleidung, Körperpflege, Schulausbildung und Unterrichtsmaterial enthalten. Darüber hinaus wird ein Teil der Regelsätze für Ferien, Taschengeld sowie musische und sportliche Interessen veranschlagt. Mehr- oder Sonderbedarfe können je nach Einzelfall noch hinzugerechnet werden.

 

Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?

Wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen, richtet sich nach dem Alter der Unterhaltsberechtigten, der Größe Ihrer Familie und Ihrem Monatseinkommen. Als Leitlinie zur Unterhaltsberechnung dient die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig überarbeitet wird. Mit unserem Unterhaltsrechner können Sie Ihren zu zahlenden Unterhalt mit wenigen Klicks ganz einfach selbst berechnen. Tragen Sie einfach die Anzahl der Kinder und Ihr monatliches Nettoeinkommen ein.

Wie wird Unterhalt berechnet?

Beläuft sich Ihr unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen in 2024 beispielsweise auf 2.000 Euro und haben Sie ein Kind im Alter von acht Jahren, sind Sie zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 551 Euro verpflichtet. Verdienen Sie mehr als 2.100 Euro netto, ändert sich der zu zahlende Kindesunterhalt, da Sie der nächsthöheren Einkommensstufe zugeordnet sind.

Mit einem Nettomonatseinkommen in 2024 von mehr als 2.500 Euro rutschen Sie derweil bereits in die dritte Einkommensstufe. Für ein Kind im Alter von acht Jahren zahlen Sie dann 607 Euro Unterhalt. Und ist Ihr Kind schon älter, erhöht sich dieser Betrag noch weiter: Für ein 15-jähriges Kind fallen so etwa monatliche Alimente in Höhe von 710 Euro an.

Wie viel Unterhalt bei 2.100 € Nettoeinkommen im Monat?

480 €1 Kind unter 5

Wie viel Unterhalt bei 2.800 € Nettoeinkommen im Monat?

528 €1 Kind unter 5

Wie viel Unterhalt bei 3.400 € Nettoeinkommen im Monat?

576 €1 Kind unter 5
 

Familienrechtsschutz

Wir stehen Ihrer Familie in rechtlichen Angelegenheiten zur Seite und tragen das finanzielle Risiko für Sie und Ihre Lieben.
Auch mit Unterhalts- inkl. Sorgerechts-Rechtsschutz abschließbar.

 

Wie hoch ist der Mindestunterhalt?

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus der sogenannten Mindestunterhaltsverordnung nach § 1612a BGB und richtet sich „nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes“. Seit dem 1. Januar 2024 gelten die folgenden monatlichen Mindestunterhaltssätze: 480 Euro bis zum 6. Geburtstag eines Kindes, 551 Euro bis zum 12. Geburtstag eines Kindes und 645 Euro bis zum 18. Geburtstag. Diese Sätze entsprechen der 1. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle und sind bis zu einem Nettoeinkommen von 2.100 Euro zu zahlen.

 

Wie viel Unterhalt für zwei Kinder oder mehr?

Grundsätzlich muss für alle unterhaltsberechtigten Kinder der Unterhalt entsprechend ihrer Altersstufe in der Düsseldorfer Tabelle geleistet werden. Eine Rangfolge nach Erst-, Zweit- und Drittgeborenen gibt es nicht. Verfügen Sie nicht über genug Einkommen, um allen Kindern den ihnen zustehenden Unterhaltsbetrag zu zahlen, wird eine sogenannte Mangelfallberechnung vorgenommen. Dabei wird das zur Verfügung stehende Einkommen so verteilt, dass die Bedarfssätze der Kinder prozentual gekürzt werden.

Übrigens: Zwischen „alten“ und „neuen“ Kindern wird in der Frage der Unterhaltspflicht nicht unterschieden. Sind Sie also gegenüber Ihren Kindern aus erster Ehe zu Unterhaltszahlungen verpflichtet und bekommen mit einer neuen Partnerin oder einem neuen Partner ein weiteres Kind, bleiben alle Kinder – egal aus welcher Ehe – in Sachen Unterhaltspflicht gleichberechtigt. Der Unterhalt für alle Kinder ergibt sich also in diesem Fall weiterhin aus der jeweiligen Einkommens- und Altersstufe in der Düsseldorfer Tabelle.

 

Was darf beim Unterhalt angerechnet werden?

Um zu ermitteln, wie viel Unterhalt Sie im Einzelfall zahlen müssen, verschaffen sich die zuständigen Ämter eine Übersicht über Ihre Einkünfte. Dabei werden sowohl Gehälter und Nebeneinkünfte als auch Rücklagen und Steuerrückerstattungen berücksichtigt. Sind Sie angestellt, müssen Sie dazu im Regelfall Auskunft über Ihre Einkünfte der vergangenen zwölf Monate geben. Sind Sie selbstständig, wird wiederum Ihr Einkommen der letzten drei Jahre begutachtet. Auch Schulden, die Sie gemeinsam mit Ihrem ehemaligen Ehepartner vor der Trennung aufgenommen haben, werden in die Berechnung aufgenommen. Zudem kann ein sogenannter Wohnvorteil berücksichtigt werden. Dieser ergibt sich, wenn einer der Ex-Ehepartner weiterhin mietfrei in einer gemeinsam gekauften Wohnung wohnt.

Wichtig zu wissen: Das unterhaltsrelevante Einkommen entspricht nicht dem steuerpflichtigen Einkommen, da in Steuerfragen mitunter Freibeträge berücksichtigt werden, die für Unterhaltsfragen irrelevant sind.

 

Muss der Kindesunterhalt auch aus dem Vermögen gezahlt werden?

Unterhaltspflichtige müssen laut Gesetz grundsätzlich auch ihr Vermögen für den Unterhalt ihrer Kinder einsetzen, wenn es ihnen anders nicht möglich ist, für den Mindestunterhalt aufzukommen. Allerdings gibt es Grenzen: Die Verwertung des Vermögens muss zumutbar sein, was nicht der Fall ist, wenn dadurch der eigene angemessene Unterhalt gefährdet wäre. Wie hoch dieses Schonvermögen jedoch im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte dazu in der Vergangenheit, dass die Höhe des Schonvermögens nicht in Freibeträgen festgesetzt werden kann, sondern von Fall zu Fall abgewogen werden muss.

 

Ist Unterhalt steuerlich absetzbar?

Unterhaltszahlungen können in der Regel nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn für das unterhaltsberechtigte Kind kein Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise auf einen Kinderfreibetrag besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Kindesunterhalt als sogenannte außergewöhnliche Belastung in die Steuererklärung aufgenommen werden (die Höchstgrenze beträgt dabei für das Jahr 2024 11.604 Euro).

Wichtig zu wissen: Ist das unterhaltsberechtigte Kind bereits volljährig und verdient ein eigenes Einkommen (oder erhält eine Ausbildungsvergütung), mindert dies die Unterhaltsansprüche und damit die Unterhaltssumme, die von der Steuer abgesetzt werden kann.

 

Wann ist man vom Kindesunterhalt befreit?

Eine Befreiung vom Mindestunterhalt ist nur möglich, wenn ein Elternteil durch die Unterhaltszahlungen seine eigene Existenz gefährdet. In diesem Fall spricht man vom notwendigen Selbstbehalt, der derzeit (sowohl bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen als auch privilegierten volljährigen Kindern) 2024 bei 1.450 Euro liegt. Ist der Elternteil nicht erwerbstätig, verschiebt sich dieser Wert noch weiter nach unten auf 1.200 Euro. Übersteigt Ihr Einkommen diese Summe nicht, sind Sie von der Zahlung des Kindesunterhalts befreit.

Gut zu wissen: Eine Anpassung des Selbstbehalts findet nur im absoluten Ausnahmefall statt. Zum Beispiel, wenn Sie plötzlich höhere Wohnkosten haben, die sich nicht vermeiden lassen.

Wie lange muss man Unterhalt zahlen?

Mit der Volljährigkeit erlischt das Sorgerecht der Eltern für ihr Kind. Dennoch können die Eltern weiter unterhaltspflichtig sein, denn: Eltern müssen ihren Kindern in der Regel so lange Unterhalt zahlen, bis diese ihre erste berufliche Ausbildung vollendet haben. Der Unterhaltsanspruch der Kinder endet also nicht – wie oft fälschlicherweise angenommen – mit der Volljährigkeit. Im Gegenteil: Mit dem 18. Geburtstag des Kindes entfällt die strikte Trennung von Bar- und Naturalunterhalt. Soll heißen: Ab diesem Zeitpunkt sind beide Elternteile entsprechend ihrer Einkommen barunterhaltspflichtig.

Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der vierten Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Bei Studierenden, die nicht mehr zu Hause wohnen, beträgt der Gesamtunterhaltsbedarf 930 Euro. Darin sind allerdings auch Wohnkosten und Semesterbeiträge enthalten. Befinden sich Kinder in einer vergüteten Ausbildung, kann deren Einkommen angerechnet werden. Allerdings nicht vollständig, da in der Ausbildung ein gewisser Mehrbedarf (von 100 Euro) besteht.

Ein ewig langer Aufschub der Unterhaltspflicht in die Zukunft, etwa durch ein besonders langwieriges Studium, ist übrigens nicht möglich. Hier wird für die Festlegung des Unterhaltsanspruchs nämlich im Normalfall die Regelstudienzeit angelegt.

 

Unterhalt ab 18: Wer bekommt das Geld?

Bis zur Volljährigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes fließen die Unterhaltszahlungen auf das Konto des Elternteils, bei dem das Kind wohnt. Nach dem 18. Geburtstag muss der Unterhalt jedoch direkt an das Kind überwiesen werden.

 

Wie lange muss man Unterhalt zahlen, wenn das Kind studiert oder eine Ausbildung macht?

Während des Studiums muss Unterhalt gezahlt werden, und zwar unabhängig von der Wahl des Studienfaches und unabhängig davon, wie sinnvoll der Studiengang in den Augen der Eltern ist oder wie viel Zukunftsperspektive das Studium hat. Daneben ist ein Studienort- oder Fachrichtungswechsel nach spätestens drei Semestern problemlos möglich, ohne dass der Unterhaltsanspruch erlischt. Kinder sind aber verpflichtet, zügig und zielorientiert zu studieren und dabei die durchschnittliche Studiendauer nicht wesentlich zu überschreiten. Im Zweifel müssen Kinder ihren Eltern sogar Leistungsnachweise vorlegen. Wird an den Bachelor- ein Masterstudiengang angehängt, besteht währenddessen ebenfalls Unterhaltspflicht, solange zwischen beiden Studiengängen nicht allzu viel Zeit verstreicht. Nach Studienende müssen Eltern noch maximal drei Monate lang Unterhalt zahlen.

Befindet sich das volljährige Kind in der Ausbildung und erzielt ein eigenes Einkommen, besteht der Anspruch auf Unterhalt bis zum Abschluss. Das eigene Einkommen wird aber auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Volljährigen, die Kindergeld bekommen, wird dieses ebenfalls vollständig vom Unterhalt abgezogen.

 

Unterhalt bei Ausbildung unter 18

Verdient ein minderjähriges Kind im Zuge einer Ausbildung bereits eigenes Geld, wird dieses Einkommen in Hinblick auf die Unterhaltszahlungen berücksichtigt. Die zugrundeliegende Rechnung ist jedoch nicht ganz einfach: Zuerst wird vom monatlichen Nettogehalt ein sogenannter ausbildungsbedingter Mehrbedarf von rund 100 Euro abgezogen. Dann wird der daraus errechnete Betrag halbiert und vom Unterhaltsanspruch gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil abgezogen.

 

Wie lange Unterhalt zahlen, wenn Kind keine Ausbildung macht?

Befindet sich Ihr volljähriges Kind weder in einer Ausbildung noch in einem Studium, muss es selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen. Ein Unterhaltsanspruch besteht nämlich nur, wenn eine Schulausbildung, eine Ausbildung, ein Studium oder ein Pflichtpraktikum absolviert wird. Auch längere Pausen vor einer Ausbildung oder einem Studium müssen von den unterhaltspflichtigen Eltern nicht mitfinanziert werden: Entscheidet sich Ihr Kind also, eine Auszeit zu nehmen oder eine Weltreise zu machen, muss es dieses Unterfangen aus der eigenen Tasche zahlen.

 

In Unterhaltsfragen souverän bleiben

 

Mit dem Baustein Unterhalts-Rechtsschutz innerhalb unserer Familienrechtsschutzversicherung
setzen wir uns für Ihre Interessen rund um die Unterhaltspflicht ein.

 

Was tun, wenn Alimente nicht bezahlt werden?

Werden Unterhaltszahlungen nicht rechtzeitig oder gar nicht geleistet, sollten Sie sich zuerst informieren, warum dies der Fall ist. Immerhin kann die Nichtzahlung der Alimente aus unterschiedlichen Gründen vorkommen und muss nicht direkt einen böswilligen Hintergrund haben. Es ist beispielsweise möglich, dass der unterhaltspflichtige Elternteil derzeit zu wenig Geld verdient, um Unterhaltszahlungen zu leisten.
Haben Sie jedoch die Vermutung, dass der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt absichtlich zurückhält (oder die ausbleibenden Zahlungen gar als Druckmittel benutzt), sollten Sie handeln. Hier empfiehlt es sich, zunächst den Weg zum Jugendamt zu suchen. Dort können Sie einen sogenannten Unterhaltstitel festlegen lassen, der die exakte Höhe des zu leistenden Unterhalts beziffert. Der Unterhaltspflichtige wird dann in die Pflicht genommen, alles zu tun, um die jeweilige monatliche Unterhaltssumme aufzubringen. Ist dies nicht der Fall, kann der Unterhalt von einem Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.

Alternativ können Sie eine Unterhaltsklage einreichen. Hierzu sollten Sie sich jedoch im Vornherein umfassend beraten lassen, denn: Eine Klage ist immer mit Kosten verbunden, sei es für Anwälte, Verfahrenskosten oder Termingebühren, die ohne Rechtsschutzversicherung eine hohe Belastung sein können.

 

Wie lange kann Kindesunterhalt nachgefordert werden?

Eine Nachforderung von Kindesunterhalt ist in der Regel ausgeschlossen, da Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt gefordert werden kann, ab dem er ausdrücklich verlangt wird. Eine Ausnahme ergibt sich laut Gesetz jedoch, wenn Sie den Barunterhaltspflichtigen bereits vor geraumer Zeit zur Auskunft seiner Einkommensverhältnisse aufgefordert haben, dieser allerdings erst verspätet reagiert. Haben Sie die entsprechende Auskunft also im Januar verlangt und erst im August Antwort erhalten, können etwaige Unterhaltsansprüche sogar rückwirkend bis Januar geltend gemacht werden.

 

Unterhaltsvorschuss beantragen

Wenn der zahlungspflichtige Ex-Partner den Unterhalt für die Kinder nicht zahlt, haben Berechtigte die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Die Option besteht auch, wenn noch nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung und sichert den Unterhalt des minderjährigen Kindes. Er kann bis zur Volljährigkeit gezahlt werden, wenn das Kind kein eigenes Einkommen hat. Den Vorschuss muss der Elternteil beantragen, bei dem das Kind lebt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem jeweils für die Altersstufe geltenden Mindestunterhalt.

Elternunterhalt

Icon Älteres Paar

Beim Elternunterhalt müssen Kinder für ihre bedürftigen Eltern aufkommen. Seit 2020 werden die Ämter jedoch insgesamt weniger unterhaltspflichtige Personen anschreiben. Denn durch die neue Einkommensgrenze von 100.000 Euro greift der Elternunterhalt seitdem deutlich seltener.

Mehr zu Elternunterhalt

 

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Icon Scheidung

Ein sogenannter Trennungsunterhalt wird zwischen der Trennung eines Ehepaars und ihrer endgültig rechtskräftigen Scheidung fällig. Denn solange eine Ehe nicht geschieden ist, befinden sich die Ehepartner im sogenannten Trennungsjahr, in dem sie finanziell weiterhin die Verantwortung füreinander tragen. Eine Voraussetzung für den Trennungsunterhalt ist, dass eine der beiden Parteien deutlich mehr verdient als die andere. Ist die Scheidung endgültig vollzogen und rechtskräftig, kann der Trennungsunterhalt je nach Fall vom sogenannten nachehelichen Unterhalt abgelöst werden.

 

Muss man für Geschwister Unterhalt zahlen?

Nein, denn eine gesetzliche Unterhaltspflicht kann laut BGB immer nur zwischen Verwandten in gerader Linie bestehen, also zwischen Eltern und Kindern oder – andersherum – zwischen Kindern und Eltern. Da Geschwister nicht in gerader Linie verwandt sind, entsteht hier also kein Unterhaltsanspruch.

 

Könnte Sie auch interessieren

Alleiniges Sorgerecht

Sollte ich besser alleine über das Wohl meines Kindes entscheiden können? Diese Frage stellen sich vor allem frisch getrennte Eltern.

Geschiedene Frau denkt nach

Scheidungsablauf

Was passiert nach einer Scheidung mit Eigentum, Haushalt und Kindern? So läuft das Ende der Ehe ab.

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle enthält alle aktuellen Informationen bezüglich Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt sowie Übergangsregelungen.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services