Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

15.02.2017

Wer bereits vor Antritt der Fahrt telefoniert und sein Telefonat sodann während der Fahrt mit Handy in der Hand fortsetzt, muss laut ARAG unter Umständen keine Geldbuße zahlen. Der betroffene Autofahrer telefonierte bereits vor Fahrtantritt mit seinem Smartphone. Telefonierend stieg er in das Auto ein und startete den Motor. Dabei stellte sein Mobiltelefon selbsttätig über Bluetooth eine Verbindung mit der Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs her, so dass das Telefonat während der Fahrt über die Freisprechanlage fortgeführt wurde. Dabei hatte der Autofahrer vergessen, das Mobiltelefon wegzulegen und hielt dieses weiterhin in der Hand.

Gegen die Verurteilung wegen der "fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons mittels Halten des Mobiltelefons während der Fahrt" wehrte sich der Autofahrer – mit Erfolg! Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Handys, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt. In der aktuellen Fassung heißt es, dass ein Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen darf, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Somit erfasst das Verbot nicht mehr die Benutzung jeglicher Mobilfunkgeräte, die der Fahrer hält, sondern bezieht sich nur auf Geräte, die zur Benutzung gehalten werden müssen.

Der Benutzung einer Freisprecheinrichtung wohnt gerade inne, dass beide Hände für die eigentliche Fahraufgabe zur Verfügung stehen, Daher ist die Verwendung eines Mobiltelefons über Bluetooth ist also keine "Benutzung", wenn der Fahrzeugführer dazu den Telefonhörer nicht aufnehmen oder halten muss, erläutern ARAG Experten die Argumentation des Gerichts (OLG Stuttgart, AZ 4 Ss 212/16).

Rechtliche Absicherung im Straßenverkehr

Bei uns gibt es jetzt zwei Arten, sich im Straßenverkehr rechtlich abzusichern. Sie können schon heute dafür sorgen, dass Sie morgen souverän unterwegs sind. Oder Sie schützen sich einfach rückwirkend – dann, wenn schon etwas passiert ist!

Wie hoch fällt mein Bußgeld aus?

Das erfahren Sie in unserem Bußgeldrechner!

Was kostet es, eine rote Ampel zu überfahren?

Wegen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sind die Strafen beim Rotlichtverstoß hart – vom Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe. Wir nennen Ihnen die Fakten.

Alles zum Auffahrunfall

Wer auffährt, ist schuld? Ganz so einfach ist es nicht. Wir klären Sie zum Auffahrunfall auf.

Zu schnell gefahren: Was tun bei Bußgeldbescheid und Fahrverbot?

Sie sind geblitzt worden? Aber nicht immer sind Sie auch zu schnell gefahren. Lesen Sie, wie Sie sich wehren können.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick