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27.09.2021

Kann man einen Hund teilen?

Natürlich nicht. Doch es gibt im Leben von Hundehaltern immer wieder Situationen, in denen der Job oder andere Umstände es nicht zulassen, sich um den geliebten Vierbeiner angemessen zu kümmern.

Dann könnte das so genannte Dog-Sharing die Lösung sein: Zwei Personen teilen sich die Pflege des Tieres und kümmern sich gemeinsam um den Hund. Doch ARAG Experten geben bei dieser Variante zu bedenken: Das Wohl des Tieres muss auch beim ‚Teilzeithund‘ oberste Priorität haben. Wichtig dabei ist die Einigkeit über die Erziehung des Tieres und es sollte nur eine Person der rechtlich handelnde Besitzer sein, um Haltungsfragen und andere juristische Belange leichter zu klären.

Informieren Sie die Versicherung!

Damit Komplikationen mit der Versicherung von vorneherein vermieden werden, raten die ARAG Experten dazu, die bestehende Tierhalter-Haftpflichtversicherung über das Sharing-Modell zu informieren.

In diesem Zusammenhang noch einmal der Hinweis an alle Hundehalter: Anders als bei anderen Haustieren wie etwa Katze oder Kaninchen sind Hunde nicht automatisch mit in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

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