Teures Gassi gehen – Bußgelder für Hundehaufen
27.09.2021
Im Norden heißen sie bezeichnenderweise 'Schietbüdel', in anderen Regionen auch vornehmer Gassi- oder Hundekotbeutel. Doch der Inhalt der kleinen Plastiktüten ist überall gleich. Und wer sie benutzt, ist gut beraten, denn Ignoranz kann in manchen Gemeinden recht teuer werden. Bis zu 1.000 Euro müssen Hundebesitzer berappen, wenn sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner liegenlassen.
Hundekot im Bußgeldkatalog
Angesichts von täglich knapp einer Million Kilogramm Hundekot, die in Deutschland anfällt, ist es nicht verwunderlich, dass es dieses Thema in immer mehr kommunale Satzungen geschafft hat.
Dort ist meist genau geregelt, wie hoch das Bußgeld für nicht entfernte Hundehaufen in den einzelnen Städten ist.
Während Herrchen und Frauchen in Nürnberg beispielsweise 35 Euro zahlen müssen, greifen Düsseldorfs Bewohner mit 75 Euro schon tiefer in die Tasche. Für die Hinterlassenschaften auf Spielplätzen werden sogar bis zu 150 Euro fällig. Noch teurer wird es in Frankfurt: Dort werden bis zu 90 Euro und auf Spielplätzen sogar 180 Euro fällig. Gar keinen Spaß versteht die Hauptstadt inzwischen bei dem Thema: In Berlin können Bußgelder bis zu 300 Euro verhängt werden.
Die aktuellen Bußgelder
Welche Bußgelder für das ordnungswidrige Hinterlassen von Hundehaufen auf öffentlichen Plätzen in den einzelnen Bundesländern vorgesehen sind, haben ARAG Experten hier zusammengetragen:
Baden-Württemberg | bis 250 Euro |
Bayern | bis 350 Euro |
Berlin | bis 300 Euro |
Brandenburg | bis 500 Euro |
Bremen | bis 500 Euro |
Hamburg | bis 200 Euro |
Hessen | bis 180 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | bis 1.000 Euro |
Niedersachsen | bis 100 Euro |
Nordrhein-Westfalen | bis 150 Euro |
Rheinland-Pfalz | bis 55 Euro |
Saarland | bis 40 Euro |
Sachsen | bis 1.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | bis 100 Euro |
Schleswig-Holstein | bis 20 Euro |
Thüringen | bis 20 Euro |
Natürlich dient der Bußgeldkatalog nur als Richtwert. Nach Auskunft der ARAG Experten darf jede Gemeinde über die Höhe der Strafe selbst bestimmen, wobei je nach Bundesland unterschiedliche Höchstwerte für Ordnungswidrigkeiten gelten.