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22.12.2020

Trotz jahrelanger Arbeit und regelmäßiger Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung reicht es bei vielen Rentnern nicht, um im Alter über die Runden zu kommen. Langjährig Versicherte erhalten nun ab 2021 einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente, der individuell berechnet wird. Was das für die Bezieher von Minirenten bedeutet, sagen ARAG Experten.

Wann kommt die Grundrente?

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die Einkommensprüfung findet bei Rentenbeziehern automatisch statt; ein Antrag muss also nicht gestellt werden. Anspruchsberechtigte Neurentner werden – voraussichtlich ab Mitte 2021 – als erste die Grundrente erhalten, denn hier ist die Berechnung relativ einfach. Wer bereits Altersrentner ist, wird vermutlich bis Ende 2022 auf eine Auszahlung warten müssen. Die Grundrente wird nach Auskunft der ARAG Experten aber rückwirkend gezahlt.

Wer bekommt die neue Grundrente?

Nach ersten Einschätzungen kommen rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland in den Genuss der neuen Grundrenten-Regelungen. Vor allem Frauen, die hart gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, sollen laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der Grundrente profitieren. Geringverdiener sollen nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Grundrentenzeiten entstehen nicht nur durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, sondern ganz bewusst auch aus Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Daher werden ca. 70 Prozent der Nutznießer Frauen sein. Zu niedrig darf der Verdienst allerdings auch nicht gewesen sein: Berechnet wird die Grundrente nämlich nur aus Zeiten, in denen mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes erzielt wurden. Im Jahr 2020 wären das rund 1.030 Euro Bruttoverdienst; in früheren Jahren lag der durchschnittliche Lohn entsprechend niedriger. Zeiten, in denen unterhalb dieser Grenze verdient wurde, zählen für die Berechnung der Grundrente nicht mit.

Wie berechnet sich die Grundrente?

Es werden ganz einfach die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die gesetzliche Rente insgesamt errechnet wird. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt. Für jeden Punkt gibt es seit 1. Juli dieses Jahres im Westen 34,19 Euro Rente und im Osten 33,23 Euro Rente pro Monat. Für die Zeiten mit nur geringen Rentenanwartschaften, die die Grundrente auslösen, werden die Entgeltpunkte erhöht: Nämlich für 35 Jahre auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte; höchstens allerdings auf 0,8 Punkte. Den vollen Aufschlag erhalten diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei höchstens 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute liegt. Einkommen über dieser Grenze werden zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet; alles, was über einem Einkommen von 1.600 bzw. 2.300 Euro liegt, wird zu 100 Prozent angerechnet.

Eine Beispielrechnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt als Rechenbeispiel den Fall einer alleinstehenden Floristin. Sie hat 40 Jahre voll gearbeitet, hat damit etwa 40 Prozent des Durchschnittslohns verdient und konnte nicht viel zurücklegen. Sie kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 547,04 Euro. Mit der Grundrente kommt sie künftig auf eine Monatsrente von 965,87 Euro. Sie erhält also den Höchstsatz von 418,83 als Zuschlag auf ihre normale Rente.

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