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Was wäre das schön: Sich zur Ruhe setzen in einer fernen pulsierenden Stadt oder auf dem stillen Land. Oder besser noch: Sich zur Ruhe legen – am Strand vielleicht. Immer mehr Deutsche zieht es für den Ruhestand in andere Länder. Doch was gibt es bei der Rente im Ausland zu beachten?

Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, steht vor der freien Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen möchte. Die Deutsche Rentenversicherung überweist derzeit Renten in über 150 Länder.

Rentner, die in Deutschland Ansprüche haben, erhalten ihre Rente bei dauerhaftem Umzug ins Ausland in voller Höhe. Voraussetzung ist nur, dass der gewählte Altersruhesitz innerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz liegt oder es sich um ein Land handelt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungs­abkommen geschlossen hat.

 

Nur in Ausnahmefällen wird die Rente eingeschränkt oder gar nicht gezahlt. Rentner, die einen Umzug ins Ausland planen, sollten sich daher am besten rechtzeitig vorher bei der Deutschen Rentenversicherung informieren. Übrigens: Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt keine Kursverluste oder Bankspesen, die dadurch entstehen, dass die Rente auf ein ausländisches Konto überwiesen wird. Dadurch entstehende Abzüge gehen daher zu Lasten der Rentenempfänger.

Rente im Ausland bei verminderter Erwerbsfähigkeit?

Die Rente wegen verminderter Erwerbs­fähigkeit erhalten diejenigen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erwerbs­gemindert sind, also nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Ist der Betroffene voll erwerbsgemindert, steht ihm die Rente auch im Ausland zu.

Anders, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen eine Teilzeitarbeit erlauben, der Arbeitsmarkt in Deutschland dies aber nicht hergibt. Die dann bewilligte volle Erwerbsminderungsrente wird nur weitergezahlt, wenn der Betroffene in einen Mitgliedsstaat der EU, in die Schweiz, nach Norwegen, Liechtenstein, Island oder in Staaten, in denen eine entsprechende bilaterale Regelung mit Deutschland besteht, auswandert. Wer woanders lebt, kommt dagegen oftmals nicht mehr in den Genuss der vollen Erwerbsminderungsrente, sondern erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Was Sie zum Thema Steuern wissen sollten

Seit 2005 sind auch Rentner steuerpflichtig – egal, ob sie die Rente im Inland oder im Ausland beziehen. Ob die Steuern dabei in Deutschland oder am ausländischen Ruhesitz zu zahlen sind, hängt zunächst vom Wohnsitz ab: Rentner, die nur vorübergehend ins Ausland ziehen oder die neben ihrem Auslandswohnsitz ihren deutschen Wohnsitz behalten, sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und müssen ihre Steuererklärung beim zuständigen deutschen Finanzamt abgeben.

Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist dagegen in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig. Wo in diesem Fall die Steuern zu zahlen sind, wird durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, die Deutschland mit vielen Staaten geschlossen hat. Ein Nachteil für Rentner, die in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind: Sie kommen nicht in den Genuss des steuerlichen Grundfreibetrags von derzeit 10.908 Euro für Ledige und den doppelten Betrag für Verheiratete (Stand 2023), denn der gilt nur für Steuerzahler, die hier unbeschränkt steuerpflichtig sind.


Auch die Vorteile des Ehegattensplittings gibt es für beschränkt Steuerpflichtige nicht. Wer allerdings mehr als 90 Prozent seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht, kann den Antrag stellen, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben – und so auch weiterhin in den Genuss von Grundfreibetrag und Ehegattensplitting kommen. Der Antrag ist beim Finanzamt Neubrandenburg einzureichen, das für alle im Ausland lebenden Rentner zuständig ist.

Krankenversicherung

Angeln, wandern oder die Welt erkunden. Die Rente im Ausland möchte jeder fit und unbeschwert genießen. Der richtige Schutz darf daher im Ruhestand nicht fehlen.

Fließen die Altersbezüge allein aus Deutschland, ist eine neue Krankenversicherung in vielen Ländern nicht notwendig. Dazu zählen die Staaten der EU, des EWR und die Schweiz. Gleiches gilt für die Länder Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, die Türkei, Tunesien und das Vereinigte Königreich.

Eine Sache ist für den Auslands-Kranken­schutz im Ruhestand entscheidend, sofern Sie Ihren Wohnsitz in einen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat oder die Schweiz verlegen: Die Anspruchs-Bescheinigung E 121, die Sie von Ihrer deutschen Krankenversicherung erhalten.

Die Bescheinigung E 121

Die Krankenversicherung fernab der Heimat prüft zunächst, ob der Rentner einen Anspruch auf Leistungen hat. Und dafür benötigt er die Anspruchs-Bescheinigung E 121 beziehungsweise S1.

Planen Sie Ihre Rente im Ausland, laden Sie den Schein im Internet runter oder beantragen ihn bei Ihrer Krankenkasse. Danach füllen Sie ihn aus und lassen ihn dem Versicherungsträger in Ihrem neuen Heimatland zukommen. Er kümmert sich um den Rest und rechnet die Kosten für Ihre Behandlungen bei der deutschen Krankenkasse ab.

Und wie sieht es in anderen Ländern aus?

In Nicht-EU-Staaten und Ländern ohne entsprechende bilaterale Abkommen gilt die deutsche Krankenversicherung nicht. Zum Beispiel in den USA. Hier muss sich der Rentner selbstständig um eine neue Krankenversicherung kümmern. Lassen Sie sich individuell bei Ihrer Krankenversicherung beraten. Schließlich gelten in jedem Land andere Vorschriften.

Ruhestand im Ausland genießen. Hier wohnen Deutsche Rentner am liebsten

Beliebteste Ziele der deutschen Rentner

Ruhestand in Spanien

Rente im Ausland, olé! Spanien ist ein beliebtes Ruhestandsziel für Deutsche. Aber wussten Sie, dass es in Sachen Steuern etwas Wichtiges zu beachten gilt? Seit 2015 müssen sie fünf Prozent ihrer deutschen Rente in Deutschland versteuern. Ab dem Jahr 2030 sind es zehn Prozent.

Lebensabend in Thailand

Ein Ziel rückt für die Rente im Ausland mehr und mehr in den Mittelpunkt: Thailand. Und das schätzen die Thais. Für alle über 50 bietet das Land ein Rentner-Visum an. Dieses ist an Voraussetzungen geknüpft. So benötigt der Rentner ein Konto, auf das monatliche Altersbezüge von mindestens 1.200 Euro fließen. Das Visum gilt für ein Jahr, doch die Regierung bietet Möglichkeiten zur Verlängerung an.

Rente in Südafrika

Wenn es um den Ruhestand geht, ist Südafrika für viele ein Traum. Die dortige Regierung erfüllt ihn mit einer speziellen Aufenthaltsgenehmigung. Diese gibt es in zwei Varianten: Als temporäres Visum, das bis zu vier Jahre gültig ist, sowie als dauerhaftes Visum. Für beide Genehmigungen muss der Antragsteller ein monatliches Einkommen von 37.000 Rand nachweisen. Das sind derzeit umgerechnet knapp 1.950 Euro. Beim temporären Visum kann das erforderliche Einkommen aus dem Kapital entspringen. Beim dauerhaften Visum ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

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