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Auf den Punkt

 
  • Flugreisen stellen während einer komplikationslosen Schwangerschaft im Normalfall kein Risiko dar.
  • Angehende Mütter sollten sich vor der Abreise trotzdem stets ärztlichen Rat suchen. Insbesondere, wenn Vorerkrankungen oder Komplikationen vorliegen.
  • Ab der 28. Schwangerschaftswoche müssen Sie sich Ihre Flugtauglichkeit per Attest bescheinigen lassen.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung greift dann, wenn vorzeitige Wehen oder andere Komplikationen den Antritt einer gebuchten Reise unmöglich machen.
 

Darf man in der Schwangerschaft fliegen?

Ob Sie während der Schwangerschaft guten Gewissens in ein Flugzeug steigen können, hängt nicht zuletzt davon ab, wie diese verläuft – und wie es um Ihren Gesundheitszustand bestellt ist. Prinzipiell spricht von medizinischer Seite zwar nichts gegen vereinzelte Flugreisen, in besonderen Fällen sollten Schwangere jedoch Vorsicht walten lassen. So raten Experten angehenden Müttern, die unter Vorerkrankungen oder Schwangerschaftskomplikationen leiden, eine Frühgeburt erwarten oder Bluthochdruck haben, vor Langestreckenflügen zumindest zu einem Beratungsgespräch mit einem Arzt. Selbiges gilt für Schwangere mit Diabetes- oder Thrombosegefahr.

 

Schwanger fliegen: Strahlung, Thrombose und andere Risiken

Kabinendruck, geringer Sauerstoffgehalt, Strahlung durch Sicherheitsdetektoren – die Diskussion um die Effekte von Flugreisen auf Schwangere ist fast genauso alt wie die Flugindustrie selbst. Die meisten Bedenken, die dabei in der Vergangenheit vorgebracht wurden, sind mittlerweile jedoch von medizinischen Studien ausgeräumt worden. So ist die Strahlung von Sicherheitsdetektoren und Personenscannern nach aktuellen Erkenntnissen unbedenklich und auch die sogenannte Höhenstrahlung kein ernstzunehmendes Problem, sofern junge Mütter während ihrer Schwangerschaft nicht eine ganze Reihe von Langstreckenflügen antreten.

Unbedenklich ist nach gegenwärtigen Erkenntnissen auch der Kabinendruck in Flugzeugen: Dieser entspricht im Normalfall einer Höhenexposition zwischen 1.500 und 2.000 Metern und wirkt sich nicht nachhaltig auf den Organismus von gesunden Schwangeren aus. Vorsicht sollten Sie jedoch dann walten lassen, wenn Sie unter Blutarmut oder einer Herz-Kreislauferkrankung leiden. Außerdem besteht in der Schwangerschaft ein erhöhtes Risiko für Blutgerinnsel in den Venen. Das lange Sitzen im Flugzeug begünstigt dies zusätzlich. Trinken Sie ausreichend und bewegen Sie sich im Flugzeug etwas. Das Tragen von Thrombosestrümpfen kann ebenfalls Blutgerinnseln vorbeugen.

 

Bis zu welcher SSW darf man fliegen?

Während Flugreisen im zweiten Trimester gemeinhin als unbedenklich gelten, insofern keine anderen gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, gelten im dritten Trimester der Schwangerschaft besondere Regeln. Die folgenden Richtlinien sollten Sie deshalb unbedingt im Kopf haben:

 
  • Ab der 28. Schwangerschaftswoche:
    Jetzt müssen Sie sich von einem Arzt per Attest bescheinigen lassen, dass Sie flugtauglich sind.
  • Ab der 30. Schwangerschaftswoche:
    Ein enger Sitz, schmale Gänge, besetzte Toiletten – auch für gesunde Schwangere können Flugreisen ab diesem Stadium eine Tortur sein.
  • Ab der 35. Schwangerschaftswoche:
    Hier ist der Punkt erreicht, an dem angehende Mütter unter keinen Umständen mehr fliegen sollten – und von den Airlines auch mitunter gar nicht mehr mitgenommen werden. Bei Zwillings- und Mehrlingsschwangerschaften kann es abweichende Regeln geben.
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Der neue Trend für werdende Eltern: Was ist Babymoon?

Ursprünglich bezeichnete der Begriff „Babymoon“ in Anlehnung an die Flitterwochen (zu Englisch: „Honeymoon“) den ersten Urlaub nach der Geburt eines Kindes. Mittlerweile steht Babymoon jedoch für einen Trend, der sich in den letzten Jahren immer mehr durchgesetzt hat: für Reisen während der Schwangerschaft. Dabei geht es für angehende Eltern vor allem darum, vor der Geburt noch ein letztes Mal in trauter Zweisamkeit zu verreisen, den Abschluss der kinderlosen Zeit gebührend ausklingen zu lassen und sich gemeinsam auf die Zeit mit Kind einzustimmen.

Als bester Babymoon-Zeitraum gilt das zweite Trimester (13. bis 28. Schwangerschaftswoche), da dieses gemeinhin als die angenehmste Phase der Schwangerschaft gilt. Wie Sie Ihren letzten Urlaub vor der Geburt ausgestalten, ist dabei ganz Ihnen überlassen. Ihre Gesundheit und ganz viel Erholung sollten jedoch im Zentrum Ihrer Reiseplanung stehen.

 

Wohin schwanger in den Urlaub? Inspiration für Reiseziele in der Schwangerschaft

Nur weil Sie sich während der Schwangerschaft ausruhen und schonen sollten, heißt das noch lange nicht, dass Sie komplett auf das Abenteuer Urlaub verzichten müssen. Ganz im Gegenteil: Durch besondere Angebote und smarte Vorbereitung steht einer Reise auch als angehende Mutter nichts im Wege. Achten Sie dazu vor allem darauf, dass Sie sich mit Ihrem Urlaub nicht übernehmen: Reisen in ferne Länder sind oftmals auch für Nichtschwangere stressig – und vorbeugende Impfungen, eine langwierige Anreise und schwierige Reisebedingungen vor Ort können Ihren Körper gerade während der Schwangerschaft unnötig strapazieren. Aus genau diesem Grund sollte vielleicht auch der Abenteuerurlaub auf ein späteres Datum verschoben werden: Höhenwanderungen, Extremsport und Aufenthalte in Regionen mit mangelhafter medizinischer Versorgung sind nicht zu empfehlen.

Prüfen Sie vielmehr Angebote, die etwas mehr Erholung versprechen: Ein Städtetrip in eine nahegelegene Metropole oder ein Trip ins Grüne schont nicht nur ihren Geldbeutel, sondern erspart Ihnen auch die Reisestrapazen einer Fernreise. Und wollen Sie es sich aus gegebenem Anlass besonders gut gehen lassen, dann informieren Sie sich über Hotels mit Wellnessangebot oder gar spezielle All-inclusive-Angebote für Schwangere. Mittlerweile bieten viele Unterkünfte und Reiseveranstalter sogar Geburtsvorbereitungsseminare und Yogakurse für Schwangere an.

 

Worauf sollte ich beim Urlaub in der Schwangerschaft achten?

Suchen sie in der Schwangerschaft das Weite und buchen eine Reise, dann sollten Sie in jedem Fall gut vorbereitet sein. Doch was muss im Voraus geplant werden? Und was gehört ins Gepäck einer angehenden Mutter? Mit der folgenden Checkliste sind Sie auf der sicheren Seite:

  • Gespräch mit dem Arzt:
    Holen Sie sich vor der Abreise medizinischen Rat.
  • Gesundheitsversorgung vor Ort prüfen:
    Wo ist die nächste Arztpraxis, wo das nächste Krankenhaus? Informieren Sie sich gut über die medizinischen Gegebenheiten an ihrem Reiseziel.
  • Versicherungsschutz klären:
    Schließen Sie zumindest eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung ab.
  • Mutterpass einpacken:
    Reisen Sie niemals ohne ihren Mutterpass und nehmen Sie am besten noch eine zusätzliche Kopie mit.
  • Reiseapotheke nicht vergessen:
    Denken Sie immer daran, dass Sie stets alle wichtigen Medikamente zur Hand haben. Mehr zu Reiseapotheken für Schwangere
 

Greift die Reiserücktrittsversicherung bei einer Schwangerschaft?

Eine Reiserücktrittsversicherung dient dazu, Reisende im Fall einer unerwarteten Absage des Urlaubs vor Stornokosten zu schützen. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur dann, wenn der Reiseantritt wirklich nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Für Schwangere bedeutet dies im Umkehrschluss: Die Reiserücktrittsversicherung greift dann, wenn nach der Buchung eines Urlaubs Komplikationen in der Schwangerschaft auftreten, die den Antritt der Reise unmöglich machen. Dazu zählen etwa vorzeitige Wehen oder eine Frühgeburt.

Eine komplikationslose Schwangerschaft gilt wiederum nicht als versichertes Ereignis. Ein Ausnahmefall ergibt sich, wenn die Schwangerschaft erst nach der Buchung der Reise festgestellt wird und ärztliche Untersuchungen oder der projizierte Geburtstermin mit der Reise kollidieren.

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Urlaubsanspruch, Schwangerschaft und Arbeitsrecht: Das sollten Sie wissen

Am Arbeitsplatz gelten für Schwanger besondere Regeln. Dazu zählt, dass angehende Mütter einen Kündigungsschutz genießen, der für bis zu vier Monate nach der Entbindung gilt. Ist der Arbeitgeber über die Schwangerschaft im Bilde, dann ist jede Kündigung der schwangeren Arbeitnehmerin vor diesem Zeitpunkt unzulässig. Doch Vorsicht: Wer seinen Arbeitgeber nicht über die Schwangerschaft informiert, der genießt im Regelfall auch keine Schutzrechte.

Am Urlaubsanspruch der Mutter in spe verändert sich derweil nichts. Geht sie in Mutterschutz, dann verfällt ihr Resturlaub nicht. Im Gegenteil: Urlaubstage, die noch ausstehen, können laut des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) im Anschluss an den Mutterschutz abgefeiert werden – und das sogar bis zum Ende des übernächsten Jahres.

Zum Schutz für angehende Mütter zählt drüber hinaus auch, dass manche Arbeiten während der Schwangerschaft nicht abgeleistet werden müssen. Dazu zählen Tätigkeiten, die ein häufiges Beugen und Strecken oder ein Heben von Lasten über fünf Kilogramm voraussetzen sowie Arbeitsprozesse, die Arbeitnehmerinnen gesundheitsgefährdenden Stoffen oder extremen Temperaturschwankungen aussetzen. Akkord- und Fließbandarbeit sind genauso wenig zulässig wie Nacht- und Sonntagsarbeit. Ab dem fünften Schwangerschaftsmonat sollten Schwangere zudem nicht mehr als vier Stunden am Stück im Stehen arbeiten.

 

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