Hunde und Katzen im Auto transportieren: Transportbox, Sicherung & Co.
Tiere im Auto gelten laut StVO als Ladung. Wie man Hund, Katze & Co. sicher transportiert und was Sie wissen sollten, wenn Sie bei Hitze ein leidendes Tier allein in einem Auto sehen.
Auf den Punkt
- Ein ungesichertes Tier kann bei einem Unfall oder einer starken Bremsung zu einem schweren Geschoss werden und sich selbst und die Insassen verletzen.
- Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) behandelt Haustiere als Ladung, die entsprechend gesichert werden muss, um Bußgelder oder Punkte in der Verkehrssünderkartei zu umgehen.
- Fachleute empfehlen die Verwendung von Transportboxen, die mit Sicherheitsgurten gesichert werden, oder spezielle Sicherheitsgurte und Haltegurte für Tiere im Fahrzeug.
- Um den Stress während der Fahrt zu minimieren, ist es wichtig, dass die Tiere an die Transportboxen gewöhnt sind, die auch zu Hause als Schlafplatz dienen können.
- Sofern in einem Auto überhitzte Tiere bereits einen erschöpften Eindruck machen und alle Türen verriegelt sind, darf man sogar die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen.
Hund und Katze im Auto transportieren
Immer wieder sieht man auf Autobahnen oder im Stadtverkehr vorwitzige Hunde keck aus dem Seitenfenster des Beifahrersitzes oder Rücksitzes schauen. Oder ein schläfriger Stubentiger räkelt sich faul auf der Konsole des Heckfensters, während Frauchen das Auto steuert. "Ach wie süß", denkt sich da sicher der ein oder andere. Aber wie sichert man Tiere im Auto richtig?
Darf man Katzen und Hunde im Auto ohne Box transportieren?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für den ungesicherten Transport von Hunden und Katzen keine spezifischen Bußgelder vor. Allerdings gelten Haustiere als Ladung. Und die muss laut § 22 StVO angemessen gesichert sein. Ansonsten droht ein Bußgeld von 35 Euro. Geht mit dem Verstoß auch eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung einher, können es auch 60 Euro bzw. 75 Euro werden. Und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei gibt es noch dazu! Doch welche Sicherung für die vierbeinige Ladung angemessen ist, darüber schweigt sich die StVO aus.
Darf der Hund auf dem Beifahrersitz sitzen?
In Deutschland ist es nicht gesetzlich verboten, einen Hund auf dem Beifahrersitz zu transportieren. Hunde gelten jedoch, wie bereits erwähnt, als Ladung, die zum Schutz des Tieres, der Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer sicher verstaut werden muss. Ein Hund darf daher nur auf dem Beifahrersitz transportiert werden, wenn er ausreichend gesichert ist.
Die Sicherung kann zum Beispiel durch einen speziellen Hundesicherheitsgurt oder ein fest verankertes Hundekörbchen erfolgen. Auch die Größe des Hundes spielt eine Rolle: Hunde mit einer Schulterhöhe über 40 cm könnten den Schaltknüppel berühren oder den Airbag auslösen, was ein Risiko darstellt. Außerdem sollte der Hund die Mittelkonsole nicht erreichen können, um Ablenkungen zu vermeiden.
Muss man den Hund im Kofferraum anschnallen?
Beim Transport von Hunden im Kofferraum stellt sich oft die Frage nach der Notwendigkeit eines Sicherheitsgurtes. Zwar schreibt die deutsche Straßenverkehrsordnung keine direkte Anschnallpflicht für Tiere vor, dennoch müssen sie sicher befördert werden. Das bedeutet, dass Ihr Hund bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen und zu einem Sicherheitsrisiko werden darf – auch nicht im Kofferraum.
Eine stabile fest installierte Transportbox erhöht den Schutz des Tieres enorm. Die Anbringung eines zusätzlichen Trenngitters zwischen Kofferraum und Rückbank verhindert, dass der Hund bei einem Unfall in den Fahrgastraum gelangt oder durch das Fahrzeug geschleudert wird.
Darf ich meinen Hund alleine im Auto lassen?
Grundsätzlich ist es keine gute Idee, seinen Vierbeiner alleine im Auto zu lassen. Denn allzu schnell verstößt man gegen das Tierschutzgesetz: ein Auto ist schließlich kein Hundezwinger. Ein Hundehalter, der seinen Weimeraner während seiner Arbeitszeit in seinem abgestellten Auto „parkte“, hatte vom Veterinäramt eine Untersagungsverfügung mit der Androhung eines Zwangsgeldes von 400 Euro erhalten. Dagegen klagte er – und verlor den Prozess (VG Stuttgart, Az.: 4 K 2755/14), weil er gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung verstoßen hat.
Darf man bei Hitze einen Hund aus einem Auto befreien?
Selbst bei moderaten Außentemperaturen von 25 bis 28 Grad Celsius kann sich der Innenraum eines Fahrzeugs binnen Minuten auf 40 bis 50 Grad aufheizen. Das ist für Tiere im Auto extrem gefährlich. Hunde können beispielsweise nur übers Hecheln Wärme abgeben und geraten sehr schnell in einen lebensbedrohlichen Zustand. Ein offenes Fenster reicht da keineswegs aus. Lassen Sie Tiere niemals allein im Auto zurück – auch nicht für „nur fünf Minuten“.
Was tun, wenn man ein leidendes Tier in einem überhitzten Auto sieht?
Versuchen Sie zunächst immer erst, den Tierhalter ausfindig zu machen, indem Sie in umliegenden Geschäften nachfragen. Ist der Hund noch nicht in akuter Lebensgefahr, rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr. Zählt allerdings aus Ihrer Sicht jede Minute, halten Sie Ihr Handeln in Bildern fest oder suchen sich vor dem Einschlagen der Scheibe Zeugen. Bieten Sie dem überhitzten Tier nach der Befreiung Wasser an. Ist es gar bewusstlos, benachrichtigen Sie die Tierrettung. Halten Sie bis zu deren Eintreffen das Tier in Seitenlage und kühlen, wenn möglich, den Körper, angefangen bei den Beinen.
Jeder, der ein Tier vor dem drohenden Hitzetod rettet, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Das Einschlöagen der Scheibe gilt zwar als Sachbeschädigung, die Straftat wird aber durch die Rechtfertigung des Notstands aufgehoben. Denn das Strafgesetzbuch (StGB, Paragraf 34) rechtfertigt eine Gefahr auf „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“ mit angemessenen Mitteln abzuwehren. Darunter fallen auch Tiere. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) steht dem Tierretter mit dem Notstandsparagrafen (Paragraf 228) zur Seite: „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich […].“ Schadensersatzansprüche des Fahrzeugbesitzers muss man daher nicht befürchten, wenn der Hund in akuter Gefahr ist.
Szenario 1: Der Hund auf dem Rücksitz
Freitagabend, Herr B. will das Wochenende in seinem Gartenhaus verbringen. Sein Hund Struppie, eine mittelgroße Promenadenmischung, liegt während der einstündigen Fahr brav und ganz ruhig auf dem Rücksitz. Schließlich ist er das Autofahren gewohnt. Die Autobahn ist voll, wie fast immer um diese Zeit. Tempofahrt und stockender Verkehr wechseln sich ab. Als es mal wieder flott vorangeht, übersieht Herr B. fast das Stauende. Nur eine Vollbremsung kann den Auffahrunfall verhindern.
Zugegeben, die Situation ist frei erfunden. Aber: Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 kg. Im glimpflichen Fall fangen die Rücklehnen den Aufprall ab und der Hund bleibt im hinteren Bereich des Wagens – mit etwas Glück unverletzt. Wird der er jedoch in Richtung Windschutzscheibe geschleudert, können auch Fahrer und Beifahrer verletzt werden.
Fazit: Rücksitze und Beifahrersitze sind für ungesicherte Hunde während der Fahrt tabu!
Szenario 2: Die Katze im Auto transportieren
Frau K. hat mit ihrer Katze Minka lange geübt. Jetzt geht das gelehrige Tier anstandslos in seine Transportbox und kann so bei Bedarf zur Tierärztin oder im Urlaub in die Katzenpension gebracht werden. Heute soll die Assistentin der Tierärztin lediglich Minkas Krallen schneiden. Frau W. stellt die Transportbox samt Katze auf die Konsole, direkt vor die Heckscheibe, damit das Tier auf der zwanzigminütigen Fahrt etwas Abwechslung hat, denn auch zuhause schaut Minka gerne aus dem Fenster.
Es kommt, wie es kommen muss: Frau K. wird von einem überholenden Pkw geschnitten und muss nach rechts auf die Busspur ausweichen. Trotz Bremsung prallt sie dort mit 30 Stundenkilometern auf einen Omnibus. Was nun folgt, unterscheidet sich grundlegend vom ersten Fall. Zwar ist das Tier durch die Transportbox aus Hartplastik theoretisch geschützt. Doch die Box befindet sich in Kopfhöhe von Frau K., die dadurch auch bei Tempo 30 schon schwerste Verletzungen erleiden kann.
Fazit: Transportboxen für Tiere müssen fest installiert oder zumindest mit Sicherheitsgurten gesichert sein.
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