Steuererklärung 2026: Diese Fristen und Neuerungen gelten
Wie die Fristen in 2026 bei der Steuererklärung aussehen und alles, was Sie noch dazu wissen müssen.
Auf den Punkt
- Eine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht beispielsweise, wenn Sie als Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind oder unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten.
- Die Frist zur freiwilligen Abgabe Ihrer Steuererklärung beträgt vier Jahre zum Jahresende.
- Sofern Sie zur Abgabe verpflichtet sind, müssen Sie Ihre Steuererklärung für 2025 spätestens am 31. Juli 2026 einreichen.
- 2026 wurden der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag angepasst. 2027 kommt der "Digitale Steuerbescheid".
Für wen gilt eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?
Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/ oder Vorauszahlungen während des Jahres von einigen Steuerzahlern zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Sie als Arbeitnehmer unter anderem in folgenden Fällen eine Einkommensteuererklärung abgeben:
- Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.
- Sie hatten unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten (etwa Honorare, Renten oder Mieten).
- Sie haben Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld über 410 Euro erhalten.
- Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist ein Freibetrag eingetragen.
- Sie oder Ihr Ehepartner hatten die Steuerklasse V oder VI.
Sobald Sie kein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis erzielen, dafür jedoch selbstständig sind oder Mieteinnahmen generieren, sieht es etwas anders aus. Die Steuererklärungs-Pflicht besteht für Sie nur dann, wenn diese Einkünfte über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegen. Dazu später mehr.
Auch für Rentner kann eine Steuerpflicht gelten
Übersteigt der steuerpflichtige Teil ihrer Rente – gegebenenfalls auch zusammen mit weiteren Einnahmen – den Grundfreibetrag von 12.348 Euro für Alleinstehende oder 24.696 Euro für Verheiratete, müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben.
Mit der Rentenbezugsbescheinigung, die die Deutsche Rentenversicherung immer Anfang des Jahres verschickt, wird die Steuererklärung deutlich erleichtert. Die Bescheinigung enthält alle wichtigen Informationen zur Rente, die für die Steuererklärung benötigt werden. Die Daten werden automatisch auch an die Finanzämter übermittelt. Damit entfällt das manuelle Ausfüllen der Anlagen „R“ und „Vorsorgeaufwand“.
Wann ist die Frist für die Steuererklärung 2025?
Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung ist abhängig davon, ob Sie diese freiwillig abgeben oder dazu verpflichtet sind.
Allgemeine Abgabefristen für die Steuererklärung
Freiwillige Steuererklärung
Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Steuererklärung freiwillig abzugeben, haben Sie dafür maximal vier Jahre Zeit. Die Frist endet jeweils am 31. Dezember.
Verpflichtung zur Steuererklärung
Wenn Sie zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie diese für das Jahr 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Sollte die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erledigt werden, verlängert sich die Abgabefrist auf den 1. März 2027, weil der eigentliche Abgabetermin 28.2.2027 ein Sonntag ist.
Frist bei Aufforderung
Wenn Sie das Finanzamt zur Einreichung einer Steuererklärung auffordert, wird Ihnen eine individuelle Frist mitgeteilt.
So beantragen Sie eine Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung
Wurde der Abgabetermin verpasst, drohen Verzugszinsen. Steuerzahler sollten sich daher so schnell wie möglich um eine Fristverlängerung bemühen. Wer kurz vor der Abgabefrist eine stillschweigende Fristverlängerung beantragt, kann davon ausgehen, dass das Finanzamt diese akzeptiert. Wenn man vom Finanzamt nichts mehr hört, ist der Antrag genehmigt.
Wer nach verstrichener Frist noch eine Fristverlängerung beantragt, ist auf das Wohlwollen der zuständigen Finanzbehörde angewiesen. Wichtig ist, gute Gründe für den erneuten Aufschub zu nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Steuerzahler nach Auskunft der ARAG Experten in der Regel noch bis zum Jahresende Zeit.
So hoch ist der Verspätungszuschlag beim Finanzamt
Es gilt: Je später die Steuerunterlagen abgegeben werden, desto höher die Verspätungszuschläge. Ab dem 15. Monat nach Ablauf des Besteuerungsjahres darf das Finanzamt für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuernachzahlungen kassieren, mindestens jedoch 25 Euro monatlich. Immerhin: Bei 25.000 Euro ist der Säumniszuschlag gedeckelt. Wenn keine Aufforderung und Erinnerung mehr helfen, übernimmt schließlich das Finanzamt die Steuererklärung und schätzt die Besteuerungsgrundlage. Diese Rechnung fällt jedoch in der Regel nicht zu Ihren Gunsten aus.
Steuererklärung falsch ausgefüllt: Droht eine Strafe?
Wenn Sie beim Eintragen Ihrer Daten in der Zeile verrutscht sind oder einen anderen Flüchtigkeitsfehler gemacht haben, ist das meistens nicht sonderlich schlimm. Berichtigen Sie den Fehler am besten sofort – sofern Sie ihn erkennen. Ist die Steuererklärung einmal abgegeben, schützt aber Unwissenheit bekanntlich nicht vor möglichen Konsequenzen. Demnach richtet sich eine Strafe nach der Schwere Ihres Fehlers. Aber keine Sorge, nur wenn Sie absichtlich falsche Angaben gemacht haben, wird dies in der Regel als Steuerhinterziehung gewertet. Und damit ist dann nicht mehr zu spaßen.
Gut zu wissen: Bei kleineren Fehlern darf das Finanzamt diese bis zu vier Jahre nachverfolgen. Bei Steuerhinterziehung kann ein Strafverfahren sogar bis zu zehn Jahre später eingeleitet werden. Um Fehler zu vermeiden, können Sie sich an einen Steuerberater wenden oder eine App nutzen.
Das sind die wichtigsten Änderungen bei der Steuer
Ab 2027: Digitaler Steuerbescheid wird Standard
Wer seine Steuererklärung ab 2027 über das Portal Elster digital einreicht, erhält automatisch den digitalen Steuerbescheid. Bis dahin ist für die elektronische Bereitstellung weiterhin eine aktive Zustimmung nötig, ab 2027 wird der digitale Bescheid zum Standard. Wer auch danach den klassischen Papierbescheid bevorzugt, muss auf Elster aktiv widersprechen. Sobald der Bescheid bereitsteht, werden Nutzer per E-Mail informiert. Der Bescheid selbst ist ein rechtsverbindliches PDF, das über Elster oder eine kompatible Steuersoftware abgerufen werden kann. Steuerzahler, die ihre Steuererklärung noch auf Papierformularen einreichen, bekommen den Bescheid weiterhin per Post.
Der Kinderfreibetrag wurde erhöht
Eltern steht beim Finanzamt ein steuerlicher Vorteil zu, der sogenannte Kinderfreibetrag. Ab Januar 2026 können sie gemeinsam 6.828 Euro vom Jahreseinkommen abziehen bzw. 3.414 Euro pro Elternteil und damit das zu versteuernde Einkommen mindern. Der Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf beträgt in 2026 2.928 Euro bei Zusammenveranlagung bzw. 1.464 Euro pro Elternteil. Die Freibeträge stehen jedem Elternteil normalerweise zur Hälfte zu.
Wenn Sie alleinerziehend oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, dann stehen Ihnen der hälftige Kinderfreibetrag von 3.414 Euro und der hälftige Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro zu.
Zusätzlich erhalten alleinstehende Alleinerziehende einen steuerlichen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr, wenn Ihr Kind bei Ihnen wohnt und wenn Sie für Ihr Kind Kindergeld oder die Freibeträge erhalten. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro.
Homeoffice Pauschale seit 2023 auf bis zu 210 Tage erhöht
Wenn Sie im Homeoffice arbeiten und kein eigenes Arbeitszimmer besitzen, gibt es seit dem Steuerjahr 2023 gute Nachrichten. Sie können bis zu 210 Homeoffice-Tage steuerlich geltend machen und Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe von sechs Euro pro Tag ansetzen – maximal bis zu 1.260 Euro pro Jahr.
Welcher Grundfreibetrag gilt?
Der Grundfreibetrag im Steuerrecht stellt sicher, dass das Existenzminimum aller Menschen steuerfrei bleibt. Zum 1.1.2026 wurde der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro angehoben. Für Verheiratete gilt der doppelte Freibetrag.
Dieser Grundfreibetrag gilt für die Rente
Für Rentner gilt der gleiche Grundfreibetrag wie für Arbeitnehmer, also 12.348 Euro – auch wenn Sie sich als Rentner nebenbei noch etwas dazuverdienen. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie im Rahmen der neuen Aktivrente außerdem zusätzlich bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Erhöhung des Sonderausgabenabzugs von Kinderbetreuungskosten
Bislang konnten zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung, höchstens 4.000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wurde die Begrenzung auf 80 Prozent der Aufwendungen und der Höchstbetrag auf 4.800 Euro je Kind erhöht.