
Der Kaufvertrag - darauf sollten Sie achten
Alles was Sie über Kaufverträge, Gewährleistung, Minderungen und Mängelrügen wissen müssen. Von uns einfach erklärt.
11.05.2021
Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
Mit einem Kaufvertrag einigen sich die Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand und den Preis dafür. Dabei wird der Verkäufer laut § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dazu verpflichtet, „dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen“. Der Käufer verpflichtet sich seinerseits dazu, „dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen“. Kaufgegenstände können hierbei sowohl Sachen, Rechte und Forderungen als auch sonstige Positionen mit Vermögenswert sein.
Was muss in einem Kaufvertrag für ein Auto stehen?
Der Kauf eines Kraftfahrzeugs ist häufig mit erheblichen Kosten verbunden. Umso wichtiger ist es, dass der Kaufvertrag alle wichtigen Details zur geplanten Transaktion und dem Auto enthält und dementsprechend ‚wasserdicht‘ ist. Definitiv im Kaufvertrag enthalten sein sollten:
- Anschriften von Käufer und Verkäufer, ggf. Personalausweisnummern
- Automarke und Modellbezeichnung sowie amtliches Kennzeichen
- Fahrzeugidentifikationsnummer
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Datum der Erstzulassung und Informationen zu Vorbesitzern
- Datum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) und Kilometerstand
- Informationen zu Zubehör und Sonderausstattung
- Informationen über frühere Schäden und Unfälle
- Kaufpreis
- Sonderabsprachen
- Verpflichtung des Käufers zur Ummeldung
Was bedeutet gekauft wie gesehen? Formulierungen in Kaufverträgen bei Autos & Co.
Wenn Sie etwas kaufen oder verkaufen, wollen Sie Rechtssicherheit haben. Dazu müssen Sie jedoch wissen, was die gängigen Regelungen in einem Kaufvertrag bedeuten. Denn oft führen selbst gängige Klauseln zu Missverständnissen, etwa das viel zitierte „Gekauft wie gesehen“.
„Gekauft wie gesehen“ ist eine gängige Vereinbarung, häufig auch beim Autokauf. Damit werden Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel beim Kauf zwischen Privatpersonen wirksam ausgeschlossen. Versteckte Mängel werden von der Klausel dagegen nicht erfasst. Erhebliche Mängel, die der Verkäufer kennt, darf er nicht verschweigen. Dennoch sind Sie als Käufer verpflichtet, sich einen zumutbaren Eindruck zu verschaffen. Sie können den Verkäufer dementsprechend nicht haftbar machen, wenn Sie erst nach dem Kauf feststellen, dass der Wagen nur im zweiten Gang gefahren werden kann oder eine Scheibe fehlt.
Formulierungen wie ‚fahrbereit‘, ‚Scheunenfund‘ oder ‚Unfallschaden‘ im Kaufvertrag schließen Gewährleistungsansprüche hingegen nicht aus. Prüfen Sie jeden vermerkten Mangel persönlich oder durch einen Sachverständigen. Der Händler muss zwei Jahre Gewährleistung für den Wagen übernehmen. Sie kann beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an Privat im Vertrag auf ein Jahr verkürzt werden. Beim Verkauf von Privat an Privat kann man die Haftung sogar ganz ausschließen.
Auch Formulierungen von Verkaufsangeboten sorgen oftmals für Unsicherheiten. Wenn Sie ein Angebot sehen, das Ihnen zusagt, ist der Händler nämlich – entgegen der landläufigen Meinung – nicht automatisch dazu verpflichtet, zu diesem Preis an Sie zu verkaufen. Es könnte ihm beim Auszeichnen beispielsweise ein Fehler unterlaufen sein oder der Preis ist längst überholt. Im Sinne des Vertragsabschlusses müssen Sie erst Interesse zum genannten Preis bekunden. Dem kann der Händler dann zustimmen oder eben widersprechen.
Gelten Besonderheiten beim Kaufvertrag für Hunde, Pferde oder Katzen?
Beim Kauf von Tieren wie Hunden, Katzen und Pferden gelten keine besonderen Regelungen. Stattdessen greift hier das normale Kaufrecht. Dies rührt daher, dass Tiere qua Gesetz nicht anders behandelt werden als Sachen. Der Kauf einer Katze unterscheidet sich rein rechtlich gesehen also nicht vom Kauf einer Waschmaschine. Dementsprechend gelten hier die existierenden Gewährleistungsrechte bei Feststellung von Mängeln, insofern diese nicht im Vornherein ausgeschlossen wurden. Von einem Mangel kann immer dann gesprochen werden, wenn die „Beschaffenheit“ eines Kaufgegenstands von der im Kaufvertrag vereinbarten Beschaffenheit abweicht. In Bezug auf Tiere kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn ein angeblich reinrassiger Hundewelpe sich später als Mischling herausstellt oder eine Katze an einer schweren Erkrankung leidet, die vom Verkäufer verschwiegen wurde.
Worauf ist beim Kaufvertrag für ein Haus zu achten?
Ein Hauskauf oder Hausverkauf ist für viele Menschen eine gewichtige Entscheidung. Sowohl in finanzieller als auch in emotionaler Hinsicht. Gerade deshalb sollte der Kaufvertrag hier wasserdicht sein und eingehend von beiden Seiten geprüft werden. Da beim Immobilienkauf und -verkauf laut Gesetz stets eine notarielle Beurkundung notwendig ist, ist eine neutrale dritte Partei ohnehin anwesend. Trotzdem sollten Sie selbst genau darauf achten, dass alle wichtigen Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag enthalten sind. Dazu zählen insbesondere:
- Die Anschriften der Vertragsparteien
- Eine detaillierte Beschreibung des Kaufgegenstands (und seiner Ausstattung), inklusive einer Beschreibung seines Zustands und etwaiger Mängel
- Der Kaufpreis, spezielle Zahlungsvereinbarungen und der Termin der Transaktion
- Eine „Gewährleistungshaftung“, mit der der Verkäufer versichert, sich keiner Mängel bewusst zu sein
- Regelungen zu Nebenkosten und Jahresendabrechnung
- Eine Vereinbarung zu etwaigen Verzugszinsen
- Löschung oder Übernahme einer eventuellen Grundschuld
- Belastungsvollmacht, wenn der Käufer den Kaufpreis finanziert
- Bewilligung der Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch
- Einigung über die Eigentumsumschreibung
- Der Übergabetermin bzw. der Termin der Schlüsselübergabe
Was muss in einem privaten Kaufvertrag für eine Küche enthalten sein?
Eine Küche ist oftmals eine der kostspieligeren Anschaffungen von Haus- oder Wohnungsbesitzern. Auch bei einer gebrauchten Küche sollte im Kaufvertrag deshalb auf alle Details geachtet werden, um sich gegen potenzielle Risiken abzusichern. Nicht fehlen darf in dem schriftlichen Vertrag eine genaue Beschreibung der Küche und ihrer Ausstattung (im besten Fall mit den Seriennummern von mitverkauften elektrischen Geräten). Übernehmen Sie eine Küche als Nachmieter, sollte der Zustand der Küche genauestens beschrieben werden, inklusive potenzieller Mängel und Schäden sowie Abnutzungserscheinungen. Zudem müssen auch beim Kaufvertrag für eine Küche die Angaben zu Käufer und Verkäufer, die sogenannte Gewährleistungshaftung und eine genaue Beschreibung der Zahlungsmodalitäten enthalten sein.
Welche Rechte haben Käufer bei Sachmängeln?
Nicht immer kommen Kaufgegenstände so bei ihrem Käufer an, wie sie ursprünglich angepriesen wurden. Um die Rechte von Käufern und Verkäufern möglichst genau abzustecken, unterscheidet das deutsche Kaufrecht sehr detailliert zwischen verschiedenen Mangelarten. Grob unterteilen sich diese in Sachmängel und in Rechtsmängel.
Unter Sachmängel fallen dabei sogenannte Beschaffenheitsmängel, Montagemängel, Falschlieferungen und Minderlieferungen. Immer wenn ein Kaufgegenstand nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht, vom Verkäufer unsachgemäß montiert wurde, vom Käufer wegen einer fehlerhaften Anleitung falsch montiert wurde oder falsch beziehungsweise in falscher Stückzahl geliefert wurde, liegt ein Sachmangel vor. Ein Rechtsmangel ist wiederum beispielsweise dann gegeben, wenn sich herausstellt, dass der Verkäufer einer Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs gar nicht ihr Eigentümer war.
Weist ein Kaufgegenstand Mängel auf – entspricht er also nicht der beim Kauf vereinbarten Beschaffenheit –, ergeben sich daraus für gewöhnlich Gewährleistungsansprüche beziehungsweise Mängelrechte für den Käufer. Welche Rechte das sind, legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) klar fest. Demnach hat der Käufer im Falle eines Sachmangels zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung. Er kann wählen, ob er eine Reparatur oder einen Umtausch in eine mangelfreie Sache vorzieht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann er eine anteilige Kaufpreiserstattung bzw. Minderung des Kaufpreises, eine vollständige Kaufpreiserstattung oder Rückgabe der Kaufsache und einen Ausgleich der Folgekosten sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Letzteres kann etwa der Fall sein, wenn der Käufer ein Auto bereits kostspielig hat reparieren lassen, sich zu einem späteren Zeitpunkt jedoch herausstellt, dass der Kaufvertrag ungültig war.
Wie schreibe ich eine Mängelrüge?
Eine sogenannte Mängelrüge können Sie immer dann aufsetzen, wenn eine gekaufte Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Wenn Sie einen Mangel anzeigen, müssen Sie folgende Punkte schriftlich darlegen:
- Namen der Vertragspartner
- Adressen der Parteien und Datum
- Kaufgegenstand (ggf. mit Vertragsnummer)
- Tag des Kaufs
- Feststellung des Mangels mit Datum und Umfang
- Art des Mangels
- Ihre Forderung (Nachbesserung, Preisnachlass, Rücktritt)
- Frist für Ihre Forderung
Wann ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag ist in der Regel nur möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ein Auto gekauft und den Kaufpreis überwiesen haben, der Händler jedoch im Gegenzug einen falschen Pkw geliefert hat. Haben Sie Ihren Rücktritt von dem Kaufvertrag erklärt, wird daraufhin der Vertrag rückabgewickelt. Dabei geben Sie die Ware an den Verkäufer zurück und dieser muss das von Ihnen gezahlte Geld an Sie zurücküberweisen.
Was ist eine Kaufpreisminderung?
Bei einer Minderung, auch Kaufpreisminderung genannt (§437 BGB), gewährt Ihnen der Verkäufer einen Preisnachlass. Dazu müssen Sie sich über die Höhe einigen. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Umfang des Mangels. Bei einer Minderung verlieren Sie den Anspruch auf Nacherfüllung. Sie akzeptieren folglich den Mangel. Eine Wertminderung liegt hingegen vor, wenn am Kaufgegenstand ein Schaden entsteht, der dessen Wert mindert.
Was ist arglistige Täuschung?
Unter einer sogenannten arglistigen Täuschung versteht man qua Gesetz das vorsätzliche Hervorrufen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen. Von einer solchen Täuschung ist im Hinblick auf Kaufverträge meist dann die Rede, wenn der Verkäufer dem Käufer vorsätzlich einen falschen Eindruck der verkauften Ware vermittelt. Anders als oft angenommen spielt es bei der Beurteilung darüber, ob der Tatbestand der arglistigen Täuschung vorliegt, keine Rolle, ob sich der Beschuldigte mit der Täuschung bereichern wollte oder der Käufer durch diese wirklich geschädigt wurde. Ist davon auszugehen, dass Sie – etwa beim Immobilienkauf – hinsichtlich des Zustands des Kaufgegenstands vorsätzlich getäuscht wurden, können Sie den Kaufvertrag anfechten.
Wie lange kann ich einen Kaufvertrag widerrufen?
Für den Widerruf eines Kaufvertrags, den Sie im Wege des sogenannten Fernabsatzes – also etwa online oder per Telefon – eingegangen sind, haben Sie üblicherweise 14 Tage Zeit. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn Sie von Ihrem Vertragspartner eine gültige Widerrufsbelehrung erhalten haben. Sollte dies nicht geschehen sein, läuft die Frist nicht. Zum Erlöschen des Widerrufsrechts kommt es allerdings spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. Wichtig zu wissen ist, dass die Widerrufsfrist an dem Tag beginnt, an dem Sie den Kaufgegenstand erhalten haben und nicht zum Datum der Bestellung. Zudem kann die Frist nicht an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen enden. In diesem Fall dehnt sie sich automatisch auf den darauffolgenden Werktag aus.
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