Kurz und knapp das Wichtigste zum Thema

  • Mit einer Betreuungsverfügung können Sie frühzeitig festlegen, wer zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll, wenn Sie aufgrund eines Unfalls, einer unerwarteten Krankheit oder Ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln.
  • Sie können eine Betreuungsverfügung auch ohne einen Notar aufsetzen. Wichtig ist, dass Sie sie eigenhändig unterschreiben und von Zeit zu Zeit bestätigen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Ernstfall Ihre Aufgaben übernehmen und für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn ein Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Oder wer keinesfalls dafür in Betracht kommt. Wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens, beispielsweise Ihre Tochter oder Ihren Sohn. Ihre Wahl dient dem Gericht als Anhaltspunkt; es wird Ihrem Wunsch in der Regel entsprechen, muss sich aber nicht unter allen Umständen daran halten. Für diesen Fall ist es klug, einen Ersatzbetreuer zu benennen.

 

Was ist der Inhalt einer Betreuungsverfügung?

In Ihrer Betreuungsverfügung legen Sie Wünsche für Ihren Betreuer und dessen Aufgaben fest. Wählen Sie jemanden, der Sie gut kennt und der für Sie sprechen kann. Soll die Person Ihres Vertrauens bestimmte Aufgaben erledigen, beispielsweise Finanz- und Vermögensangelegenheiten regeln oder sich um Ihre Bestattung kümmern, empfiehlt es sich, das genau schriftlich festzuhalten. Sie könnten auch bestimmen, welcher Arzt Sie medizinisch betreuen soll oder was mit Ihrer Wohnung geschieht, wenn Sie dort ausziehen müssten.

Einige Formalien müssen eingehalten werden. Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich, muss aber nicht handschriftlich erstellt werden. Unterschreiben Sie sie eigenhändig und setzen das Ausstellungsdatum hinzu. Wir empfehlen auch, die Verfügung von Zeit zu Zeit durchzulesen und mit einer weiteren Unterschrift und dem neuen Datum zu versehen.

Wo liegt der Unterschied zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Neben der Betreuungsverfügung gibt es noch weitere schriftliche Dokumente, die Ihre Wünsche für die Versorgung im Ernstfall dokumentieren. Da jeweils andere Aspekte im Vordergrund stehen, ist es durchaus sinnvoll und erlaubt, die verschiedenen Vollmachten und Verfügungen zu kombinieren.

Am bekanntesten ist die Patientenverfügung. Sie hält Ihre Wünsche für Ihre medizinische Versorgung fest für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Mit einer zusätzlichen Betreuungsverfügung bestimmen Sie dann beispielsweise, wer sich um die Durchsetzung Ihrer Wünsche kümmern soll. Es ist also sinnvoll, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zu kombinieren.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer oder mehrere Personen als Bevollmächtigte befähigen, rechtsverbindliche Erklärungen für Sie abzugeben oder inhaltliche Anordnungen zu treffen. Die Vorsorgevollmacht kann auch schon vor einer Betreuungsbedürftigkeit gelten oder auf die Zeit nach dem Tod ausgedehnt werden. Ein Bevollmächtigter kann sofort für Sie handeln.

Eine Vorsorgevollmacht hilft eine gerichtlich angeordnete Betreuung zu vermeiden. Wenn Sie jedoch niemanden haben, dem Sie so sehr vertrauen, dass Sie ihm eine umfassende Vorsorgevollmacht ausstellen wollen, kann eine Betreuungsverfügung die bessere Wahl sein – denn das zuständige Gericht kontrolliert den Betreuer.

 

Für ARAG Kunden:
Musterformular zur Betreuungsverfügung downloaden

Unsere Kunden haben es ganz bequem mit dem ARAG Online Rechts-Service. Dort haben wir eine rechtssichere, vorformulierte Betreuungsverfügung hinterlegt. Diese können Sie jederzeit nutzen, Ihren Bedürfnissen anpassen und ausdrucken. Sie finden außerdem eine Checkliste, mit der Sie prüfen können, ob Sie an alles gedacht haben.

 

Wo wird eine Betreuungsverfügung am besten verwahrt?

Sie können die Verfügung zu Hause aufbewahren, in ein Bankschließfach legen, einem Verwandten oder Freund anvertrauen oder bei einem Rechtsanwalt oder Notar hinterlegen – Hauptsache, das Original ist im Fall des Falles gut auffindbar. In einigen Bundesländern, z. B. in Bayern, kann die Betreuungsverfügung beim Betreuungsgericht hinterlegt werden.

Betreuungsverfügungen können auch beim Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Das hat den Vorteil, dass sie dort von den Betreuungsgerichten abgefragt werden kann. Gespeichert werden alle wesentlichen Daten Ihrer Verfügung. Die Meldung zum Register können Sie per Post oder online vornehmen.

 

Brauche ich einen Notar und was kostet eine Betreuungsverfügung?

Betreuungsverfügungen können, müssen aber nicht durch einen Notar aufgesetzt und beurkundet werden. Auch Zeugen sind nicht vorgeschrieben. In der Regel reicht es, wenn Sie ein Musterformular nutzen.

Andererseits kann der Notar ein wertvoller Ansprechpartner sein und auf Wunsch die von Ihnen gewählten Formulierungen prüfen. Wird eine Betreuungsverfügung bei bestehenden oder sich abzeichnenden körperlichen oder geistigen Einschränkungen erstellt, bestätigt die notarielle Beglaubigung, dass Sie Ihre Unterschrift tatsächlich eigenhändig geleistet haben.

Notargebühren sind im so genannten Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Kosten für die einfache Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder das Aufbewahren Ihrer Betreuungsverfügung sind sehr gering.

Gesetzliche Grundlage: Wann wird eine Betreuung erforderlich?

Das Betreuungsrecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dort steht:

 
„Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag hin oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“
 
 

Das Gericht macht sich zunächst einen eigenen Eindruck und entscheidet dann unter Zuhilfenahme eines ärztlichen Gutachtens über die Anordnung der Betreuung. Schlagen Sie niemanden vor, der die Betreuung übernehmen soll, prüft das Gericht zunächst, ob aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis eine Person zu Ihrer ehrenamtlichen Betreuung bereit ist. Ansonsten kommt ein Berufsbetreuer, der gegen eine Vergütung tätig wird, infrage. Er wird nach Stundensätzen, die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt sind, bezahlt. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) führt ein Qualitätsregister, in dem Sie bei Bedarf einen geeigneten Betreuer suchen können.

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