Sie haben eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten?
Wir unterstützen Sie als Mieter bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche - rückwirkend und ohne Wartezeit!
Jetzt rückwirkend absichernUnser Mietrechtsschutz für die Abwehr einer Eigenbedarfskündigung:
Ihr Vermieter kündigt Ihnen wegen Eigenbedarfs, aber Sie haben keinen Rechtsschutz? Wir sind trotzdem für Sie da - mit dem ARAG Miet-Rechtsschutz Sofort Extra. Schildern Sie uns am Telefon Ihren Fall und wir sagen Ihnen sofort, ob wir Sie versichern können!
Lohnt sich das für mich?
Ein Beispiel
Für Ihre Mietwohnung zahlen Sie eine monatliche Warmmiete von 650 Euro. Ihr Vermieter kündigt Ihnen das Mietverhältnis aufgrund von angeblichem Eigenbedarf. Sie möchten mit anwaltlicher Hilfe dagegen vorgehen - hieraus ergeben sich folgende Kosten für mögliche Ausgänge des Streitfalls:
- Außergerichtlicher Vergleich: 1.500 Euro
- Verlorenes Klageverfahren: 3.700 Euro
- Verlorenes Berufungsverfahren: 7.600 Euro
Diese Kosten übernehmen wir für Sie!
ARAG Experte und Rechtsanwalt Kai Solmecke beantwortet Fragen rund um das Thema Eigenbedarfskündigung.
- Darf mir mein Vermieter bei Eigenbedarf einfach so kündigen?
- Wann ist eine Eigenbedarfskündigung erlaubt?
- Kann ich mich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren?
- Habe ich sonstige Rechte bei einer Eigenbedarfskündigung?
Unterlagen für Sie zum Download
Volle Absicherung für 3 Jahre
Die rückwirkende Leistung ist erst der Anfang! Denn mit Abschluss unserer rückwirkenden Mietrechtsschutzversicherung ist Ihnen unsere Unterstützung auch bei zukünftigen Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter sicher – ohne jede Wartezeit.
Mit diesen Leistungen unterstützen wir Sie nach Vertragsabschluss:
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Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Sie wollen die Miete mindern: Die Heizung Ihrer Mietwohnung ist defekt – trotz mehrfacher Aufforderung an Ihren Vermieter, den Mangel zu beheben. Ihr Anwalt setzt auf unsere Kosten ein Schreiben auf. -
Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie müssen sich wegen angeblicher Lärmbelästigung verantworten? Wir tragen Anwalts- und Gerichtskosten. -
Steuer-Rechtsschutz
Sie haben haushaltsnahe Dienstleistungen aus Ihrer Nebenkostenabrechnung steuerlich geltend gemacht. Das Finanzamt erkennt diese nicht an – mit unserer Hilfe wehren Sie sich juristisch.
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