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Kurz und knapp das Wichtigste zum Thema

  • Wer eine unechte Urkunde erstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder diese Urkunden verwendet, begeht eine Urkundenfälschung.
  • Der Versuch der Urkundenfälschung ist strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Was ist eine Urkunde?

Eine Urkunde ist nichts anderes als der Beweis für eine Erklärung. Zu offiziellen Urkunden zählen daher beispielsweise Zeugnisse, Schüler- und Studentenausweise, aber auch Nummernschilder. Diese Dokumente sollen sicherstellen, dass der jeweilige Aussteller erkennbar ist und er für seine Erklärung einsteht. Dabei muss die Authentizität einer Urkunde belegt sein, zum Beispiel durch einen Stempel und eine Unterschrift mit Datum.

Wann liegt Urkundenfälschung vor?

Eine Urkundenfälschung wird laut § 267 des Strafgesetzbuches (StGB) immer dann begangen, wenn eine unechte Urkunde erstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder wenn diese Urkunden verwendet werden. Reicht beispielsweise ein Bewerber im Vorstellungsgespräch ein gefälschtes Zeugnis ein, verändert einzelne Noten oder verwendet ein gefälschtes Diplom, so begeht er eine Urkundenfälschung.

Was können die Konsequenzen sein, wenn Sie ein Zeugnis fälschen?

Allein der Versuch der Urkundenfälschung ist strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann das Strafmaß sogar auf bis zu zehn Jahre angehoben werden.

Wann spricht man von einem schwerwiegenden Fall? Zunächst, wenn die Urkundenfälschung nicht einmalig, sondern wiederholt und gewerbsmäßig begangen wird. Darüber hinaus, wenn der Täter Teil einer Bande ist, die Fälschungen im großen Stil begeht, um sie gegen Entgelt zu verkaufen.

Das höhere Strafmaß gilt auch, wenn die Fälschung einen Vermögensverlust größer als 50.000 Euro verursacht hat, oder der Täter seine Stellung als Amtsträger hierzu missbraucht. Wird das Vermögen anderer beschädigt oder versucht der Fälscher durch das Delikt einen Vermögensvorteil zu erzielen, kann auch eine Klage wegen Betrugs drohen.

Was können die Folgen eines gefälschten Arbeitszeugnisses sein?

Auch im Job gilt: Wer im Bewerbungsprozess lügt, muss mit Konsequenzen rechnen. Denn wer Lücken im Lebenslauf vertuscht oder gefälschte Zeugnisse vorlegt, den kann der Arbeitgeber auch Jahre später fristlos kündigen.

So geschah es beispielsweise im Fall eines Bewerbers, der seine Arbeitszeugnisse und den Lebenslauf gefälscht hatte. Dabei gab er bewusst Referenzen von Firmen an, die insolvent gegangen waren, um Nachforschungen zu vermeiden. Als der Schwindel aufflog, bedeutete dass das Karriere-Aus für den Mitarbeiter.

Ein Zeugnis zu fälschen, ist eben kein Kavaliersdelikt.

Abiturzeugnis gefälscht für Studienplatz

Das Kassler Amtsgericht verurteilte einen 27-jährigen Mann nach § 267 StGB zu einer Geldstrafe von 600 Euro, weil er sich mit einem gefälschten Abiturzeugnis auf einen Studienplatz bewarb. Zuvor hatte er die Schule abgebrochen, ohne die Hochschulreife zu erlangen. Trotz des fehlenden Abschlusses bekam er zunächst die Zusage für einen Studienplatz an der Universität Kassel. Er flog auf und der Studienplatz wurde ihm entzogen.

Lehrerin verlor Zulassung

In Kiel wurde eine vermeintliche Lehrerin wegen Betrugs- und Urkundenfälschung nach § 263 und § 267 StGB zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Seit Beginn der 1990er legte die Frau gefälschte Zeugnisse vor, die ihr die nötigen Qualifikationen bescheinigten. Mit Hilfe der Fälschungen war es ihr möglich als Lehrerin zu unterrichten. Jedes Mal, wenn ihre Urkundenfälschung aufzufliegen drohte, wechselte sie das Bundesland. 2012 wurde sie auf Lebenszeit vom Schuldienst suspendiert.

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