Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

Hand aufs Herz: Haben Sie sich überlegt, was aus Ihren Kindern wird, falls Sie sich nicht mehr um sie kümmern könnten? Zugegeben, es fällt schwer, sich das vorzustellen. Umso beruhigender ist es deshalb zu wissen, dass Ihre Lieben dann in gute Hände kommen würden. Mit einer Sorgerechtsverfügung stellen Sie das sicher.

Jetzt vorbeugen: Legen Sie schriftlich fest, in wessen Obhut Ihre Kinder kommen sollen, wenn Sie beide als Erziehungsberechtigte ausfallen. Mit einer Sorgerechtsverfügung regeln Sie schnell und unkompliziert, wer das Sorgerecht für Ihre Kinder übernehmen soll und wer nicht als Vormund in Frage kommt.

In aller Regel wird das Gericht Ihren Wünschen entsprechen, wenn die Sorgerechtsverfügung richtig verfasst und unterschrieben ist. Um Fehler zu vermeiden, haben wir Ihnen hier wichtige Tipps zusammengestellt.

Wer kommt als Vormund in Frage?

Nehmen Sie sich Zeit bei der Wahl Ihres Wunschvormunds und überlegen Sie gut. Wer aus Ihrem Freundes- und Verwandtenkreis kommt überhaupt in Frage? Wer wäre auch tatsächlich bereit, das Sorgerecht zu übernehmen? Hier einige Punkte, die Sie in Ruhe abwägen und klären sollten:

Ist mein Wunschvormund volljährig und geschäftsfähig?

Ist mein Kandidat auch finanziell in der Lage, die Versorgung zu gewährleisten?

Wer hat die beste Beziehung zu den Kindern, egal ob ein naher Verwandter oder ein Freund/eine Freundin?

Ist mein Wunschvormund auch bereit, die Kinder aufzunehmen?

Icon Clipboard klein blau

Fühlen sich meine Kinder dort wohl?

Wird diese Person die Kinder nach meinen Vorstellungen erziehen?

Vertraue ich der Person wirklich?

Wird mein Wunschvormund auch in absehbarer Zeit noch in der Lage sein, meine Kinder zu versorgen und großzuziehen?

Können Geschwisterkinder zusammenbleiben?

Das sollten Sie wissen:

Anders als allgemein angenommen, sind Taufpaten nicht automatisch Vormund. Sie hatten ursprünglich die Aufgabe, das Kind im christlichen Sinne mitzuprägen. Mehr aber auch nicht. Die religiöse Taufpatenschaft und das Sorgerecht haben nichts miteinander zu tun.

Wie verfasse ich eine Sorgerechtsverfügung?

Wenn Sie Ihren Wunschvormund gefunden haben und dieser auch bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen, müssen Sie nur noch die Sorgerechtsverfügung verfassen. Im Internet gibt es zur Orientierung eine Reihe von Leitfäden, aber keine Vordrucke. Denn um wirksam zu sein, muss die Verfügung handschriftlich verfasst sein.

Sie haben zwei Möglichkeiten eine Sorgerechtsverfügung rechtskräftig zu machen. Beide Varianten werden vor Gericht als gleichwertig anerkannt!

Im ersten Fall können Sie zusammen mit einem Notar – gegen eine Gebühr – ein Testament aufsetzen. Darin wird dann auch die Vormundschaft geregelt.
Die zweite Variante ist ein selbst verfasstes und unbedingt handgeschriebenes Schriftstück. Dafür brauchen Sie keinen Notar.

Wichtig:
Nur verheiratete Eltern können eine gemeinsame Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Unverheiratete brauchen zwei Verfügungen.

Vormund auswählen

Was sagen die Gerichte?

In der Regel folgt das Gericht der Sorgerechtsverfügung. Ausnahmen gibt es dann, wenn es den gewählten Vormund für ungeeignet hält. Ist aus Sicht des Gerichts das Kindeswohl gefährdet, kann es die Verfügung übergehen und die Vormundschaft an ein anderes Familienmitglied oder das Jugendamt übergeben.

Um kein Risiko einzugehen, sollten Sie Ihre Wahl gut und nachvollziehbar begründen. Je besser die Argumente für den ausgewählten Vormund sprechen, desto wahrscheinlicher wird Ihren Wünschen entsprochen. Für den Fall, dass der gewählte Vormund ausfällt, schreiben Sie am besten einen Ersatzvormund in die Verfügung.

Ohne Verfügung entscheidet das Familiengericht

Liegt keine Sorgerechtsverfügung der Eltern vor, muss das Familiengericht nach Anhörung des Jugendamtes einen geeigneten Vormund auswählen. Sind Verwandte von Ihnen – etwa die Großeltern, ein Onkel oder eine Tante des Kindes – bereit und in der Lage, die Vormundschaft zu übernehmen, werden diese in der Regel vom Gericht beauftragt.

Weil die persönlichen Bindungen des Kindes ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung sind, kann das Gericht aber auch familiennahen Freunden der Eltern den Vorzug geben. Auch die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der in Betracht kommenden Personen sind entscheidend. Nur wenn sich in Ihrem Verwandten- oder Freundeskreis kein passender Vormund findet, bestellt das Gericht einen Vormundschaftsverein oder das Jugendamt als Vormund für Ihr Kind.

Könnte Sie auch interessieren

Nach der Geburt: in sieben Schritten durch den Behörden­dschungel

Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs! Damit Ihr Weg durch die Ämter entspannt verläuft, finden Sie hier eine Step-by-Step-Anleitung für frischgebackene Eltern.

Vorsorge­untersuchungen bei Kindern

Das Baby ist da! In den ersten Tagen lernt es seine Eltern kennen. Doch schon bald stehen auch wichtige Vorsorge­untersuchungen an. Was Sie wissen müssen.

Unsere Absicherung für Ihre Familie

Sichern Sie sich und die Menschen, die Sie am meisten lieben, ab! Mit unserem maßgeschneiderten Familienrechtsschutz helfen wir Ihrer Familie, das Leben gelassen zu genießen. Denn wir tragen das finanzielle Risiko und sind schon lange vor einem Rechtsstreit für Sie da.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services