
Brückentage 2025 – Wie Sie das Beste aus dem Urlaub machen
Brückentage sind begehrt, um mehr aus dem Urlaub zu machen. Diese Tage eignen sich 2025 am besten.
20.01.2025 • 2 min Lesezeit
Noch Resturlaub? Urlaub 2025 planen? Brückentage nutzen?
Wer gerade seinen Urlaub für 2025 plant, kann sich über zwei arbeitnehmerfreundliche Gerichtsurteile zum Thema Verfall von Resturlaub freuen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei Entscheidungen neu ausgelegt. Gut zu wissen: Arbeitgeber müssen zum Urlaub auffordern und Urlaub verjährt nicht automatisch. Mehr zu den Hintergründen steht hier.
Die gesetzlichen Feiertage nutzen
2025 liegen die neun gesetzlichen Feiertage, die in allen Bundesländern gelten, nicht auf einem Samstag oder Sonntag. So lassen sie sich zwecks Urlaubsverlängerung prima kombinieren. Übrigens sind laut Bundesurlaubsgesetz (BurIG) weder Heiligabend noch Silvester Feiertage.
Arbeitgeber sind also nicht verpflichtet, diese freizugeben, erst recht nicht ohne Urlaubstage gegenzurechnen. Gängige Regelung ist, dass beide Tage für jeweils einen halben Urlaubstag freigegeben werden. Dies liegt aber in der Entscheidung der Geschäftsleitung.
So liegen die gesetzlichen Feiertage in 2025
Feiertag |
Datum |
Wochentag |
---|---|---|
Neujahr | 1. Januar | Mittwoch |
Karfreitag | 18. April | Freitag |
Ostermontag | 21. April | Montag |
Tag der Arbeit | 1. Mai | Donnerstag |
Christi Himmelfahrt | 29. Mai | Donnerstag |
Pfingstmontag | 9. Juni | Montag |
Tag der Deutschen Einheit | 3. Oktober | Freitag |
1. Weihnachtstag | 25. Dezember | Donnerstag |
2. Weihnachtstag | 26. Dezember | Freitag |
Christliche Feiertage in 2025 mit und ohne Brückentagspotenzial
Christi Himmelfahrt und der in katholischen Bundesländern sowie dem evangelischen Hessen gefeierte Tag Fronleichnam sind die besten Beispiele: Beide Tage liegen grundsätzlich auf einem Donnerstag und der darauffolgende Freitag ist als Brückentag immer heiß begehrt.
Der Reformationstag, der am 31. Oktober in den vorrangig protestantisch geprägten Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gefeiert wird, liegt heuer mit einem Freitag günstig für ein sehr langes Wochenende, ist aber kein echter „Brückentag“.
Eher katholische Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern und Baden-Württemberg haben mit Allerheiligen 2025 Pech: Es fällt auf einen Samstag.
Die Highlights der Urlaubsverlängerung
Ideal ist Ostern, denn mit nur acht Urlaubstagen kann man vom 18. April bis 4. Mai auf 17 Tage Urlaub kommen.
Integriert man Pfingsten, kann man sich mit vier Urlaubstagen vom 7. Juni bis 15. Juni neun freie Tage verschaffen.
Arbeitnehmer aus Bundesländern, in denen an Fronleichnam frei ist, machen mit acht Urlaubstagen vom 7. bis 22. Juni einen 16-Tage-Urlaub.
16 Tage frei kann man an Weihnachten 2025 mit sieben Urlaubstagen schaffen, wenn man vom 20. Dezember 2025 bis zum 2. Januar 2026 frei nimmt.
Feiertags-Spezialfälle
Heilige Drei Könige am 6. Januar wird in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt gefeiert und hat in 2025 Wochenendverlängerungspotenzial.
Pech in 2025 haben viele Arbeitnehmer in den Bundesländern, die bei Feiertagen aus der Rolle fallen: So wird in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am 8. März der Internationale Frauentag begangen und dieser ist arbeitsfrei. Er liegt in diesem Jahr aber an einem Samstag.
Berlin bekommt 2025 mit dem 8. Mai allerdings einmalig einen neuen Feiertag: den Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Das ist ein Donnerstag und damit Brückentags-Anwärter und in Kombination mit dem Tag der Arbeit interessant als Urlaubsverlängerer.
Glück haben die Bürger der bayrischen Stadt Augsburg mit ihrem Augsburger Friedensfest am 8. August. 2025 ist es an einem Freitag.
Recht auf frei am Brückentag? Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Es lohnt sich, seinen Urlaub frühzeitig zu planen und seine Wunschtermine einzureichen. Dennoch gibt es keine Regel, die besagt, dass derjenige, der mit seinem Urlaubsantrag am schnellsten ist, auch den Zuschlag bekommt. Viele Arbeitgeber achten nämlich auf die sozialen Belange und geben häufig Familien ebenso Vorrang wie Angestellten mit zu pflegenden Angehörigen.
Schlechte Nachricht für alle Singles also? Nicht unbedingt, denn soziale Gerechtigkeit bedeutet auch, dass jeder mal zum Zuge kommt. Und so dürfen die beliebten Brückentage ebenso wie Heiligabend oder Silvester häufig abwechselnd freigenommen werden. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu aber nicht, vielmehr ist dies häufig in Betriebsvereinbarungen geregelt.
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