
Die Pflege im Heim
Sie möchten Ihre Eltern oder Ihren Partner im Pflegefall bestens betreut wissen, können aber nicht selbst aktiv werden? Eine direkte Anbindung an professionelle Pflege bietet Ihnen ein Pflegeheim.
02.10.2015
Teil 1 – Pflege zu Hause
Teil 2 – Pflege ambulant: Pflegedienst
Teil 3 – Pflege im Heim
Ist Pflege in den eigenen vier Wänden nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage, ob die Pflege im Heim eine Alternative ist. Oder eine seniorengerechte Wohnung, in der betreutes Wohnen angeboten wird. Dort kann man peu à peu zusätzliche Pflegeleistungen hinzunehmen. Viele Heime bieten neben der vollstationären Pflege auch eine teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege an.
Für den Umzug in ein Pflegeheim spricht die Garantie auf Hilfe durch Fachkräfte und eine kompetente Versorgung Tag und Nacht, wenn es nötig wird. Durch die vielen Mitbewohner ist die Pflege im Heim für manchen auch die Chance auf mehr Kontakt und Kommunikation, als es in der eigenen Wohnung möglich wäre. Besonders, wenn keine Verwandten in der Nähe leben. Der Wunsch nach Privatsphäre lässt sich ganz leicht durch die Unterbringung in einem Einzelzimmer wahren.
Was hat sich für Pflegebedürftige im Pflegeheim nach der Pflegereform im Januar 2017 geändert?
- Bisher war es so: mit der Einstufung in eine höhere Pflegestufe zahlte die Pflegeversicherung zwar mehr, doch der von den Betroffenen zu zahlende Eigenanteil stieg an. Pflegebedürftige sahen deshalb in einigen Fällen von einer Neubegutachtung ihrer Pflegestufe ab.
- Das Pflegestärkungsgesetz II regelt, dass es in den vollstationären Pflegeeinrichtungen einen einheitlichen pflegebedingten Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 gibt, der von der jeweiligen Einrichtung mit den Pflegekassen/dem Sozialhilfeträger ermittelt wird. Dieser Eigenanteil wird nicht mehr steigen, wenn jemand in seiner Pflegeeinrichtung in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss.
- Dank des Pflegestärkungsgesetz II kann jeder versicherte Pflegebedürftige in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen in den Genuss zusätzlicher Betreuungsangebote kommen. Bisher war dies davon abhängig, ob die Einrichtung das mit der Pflegekasse verhandelt hat. Heute muss jede stationäre Pflegeeinrichtung mit den Pflegekassen entsprechende Vereinbarungen schließen und die zusätzlichen Betreuungskräfte einstellen. Die Finanzierung erfolgt wie bisher vollständig durch die soziale Pflegeversicherung.
Pflege im Heim ist sicherlich die teuerste Variante. Die Kosten müssen auf unbestimmte Zeit Monat für Monat aufgebracht werden. Besprechen Sie daher, wie die Pflege finanziert werden kann. Werden die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt? Sollten die eigenen Mittel nicht reichen, kommen möglicherweise Kosten auf Sie zu.
Ob und wann Sie für die Heimunterbringung Ihrer Eltern zahlen müssen, erklären wir Ihnen ausführlich in unserem Artikel zum Thema Elternunterhalt und Unterhaltspflicht .
- Wie ist die Außendarstellung des Hauses? Recherchieren Sie im Internet oder lassen Sie sich Informationsbroschüren geben. Sehen Sie sich den Heimvertrag und die Hausordnung an.
- Sprechen Sie mit den Heimbewohnern. Wie ist die Atmosphäre?
- Machen Sie sich einen Eindruck vom Pflegepersonal. Wie geht es mit alten Menschen um? Werden die Bewohner immer von derselben Person versorgt? Wie ist die Verteilung von Fachkräften und angelernten Mitarbeitern?
Vor dem Umzug in ein Pflegeheim brauchen die neuen Bewohner die so genannte Erforderlichkeitsbescheinigung, die den Anspruch auf einen Heimplatz bestätigt. Sie wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) erteilt. Auch kann die Heimleitung ein ärztliches Attest verlangen, welches vom behandelnden Arzt ausgestellt wird. Es bestätigt die Diagnose, die Hilfsbedürftigkeit und dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen.
Schließlich bildet ein Heimvertrag die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt. In ihm stehen Art, Inhalt und Umfang der Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Er beinhaltet die Entgelte der einzelnen Leistungen und weist die Investitionskosten aus. Es sollte festgelegt sein, dass Preiserhöhungen für Leistungen, die weder von Pflegekasse noch Sozialhilfeträger übernommen werden, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Heimbewohners möglich sind.
Zudem sollte man versuchen, eine Erstattung der Verpflegungskosten, wenn man beispielsweise im Urlaub ist, schriftlich festzulegen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit bei der Pflege darf nicht ausgeschlossen sein.
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