
Das sind die fünf Pflegegrade
Die Pflegegrade entscheiden über die Höhe des staatlichen Zuschusses zu den Pflegekosten. Die Details erfahren Sie hier.
17.12.2021
Was sind Pflegegrade?
Pflegebedürftigkeit wird in Pflegegraden gemessen. Ihre Höhe entscheidet, welche Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld oder Sachleistungen zur Pflege gibt es.
Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der Grad der Selbstständigkeit. Dabei wird der ganze Mensch betrachtet inklusive seiner geistigen Einschränkungen. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (Gesetzlich Versicherte) oder von MEDICPROOF (Privat Versicherte) beurteilt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit.
Alles über die Details bei der Einstufung durch den Medizinischen Dienst erfahren Sie in unserem Artikel Pflegegrade: Wie funktioniert die Einstufung?
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt fünf Pflegegrade.
- Bei der Einstufung fragt ein Gutachter Kriterien zu sechs Lebensbereichen ab.
- Für die Berechnung der Pflegebedürftigkeit gibt es Punkte, die anhand eines Fragenkatalogs ermittelt werden.
Unser Tipp:
Bei Fragen zu den Pflegegraden können Sie qualifizierte Beratungsmöglichkeiten nutzen, auf Wunsch auch bei sich zu Hause. Als Pflegepflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung wenden Sie sich einfach an den nächsten Pflegestützpunkt.
Für alle privat Pflegepflichtversicherten ist die compass Private Pflegeberatung eine neutrale, unabhängige und kostenlose Anlaufstelle.
Die fünf Pflegegrade:
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Pflegegrad 1
Leichter Pflegefall Geistige und körperliche Fitness sind gegeben. Patient ist geringfügig auf Unterstützung angewiesen. -
Pflegegrad 2
Mittlerer Pflegefall Die Selbstständigkeit ist erheblich eingeschränkt, z. B. durch eingeschränkte Mobilität oder verminderte geistige Fähigkeiten. -
Pflegegrad 3
Mittelschwerer Pflegefall Die Alltagskompetenz ist eingeschränkt, z. B. durch Demenz oder schwere motorische Beeinträchtigungen. -
Pflegegrad 4
Schwerer Pflegefall Die Alltags-Kompetenz ist stark eingeschränkt. Z. B. ist Pflege rund um die Uhr aufgrund fortgeschrittener Demenz ist nötig. -
Pflegegrad 5
Sehr schwerer Pflegefall An die pflegerische Versorgung werden besondere Anforderungen gestellt, darunter auch Grundpflege und Bettlägerigkeit.
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