
Das sind die neuen Pflegegrade
Mit der Pflegereform 2017 wurde die bisherige Einteilung von Pflegestufen zu Pflegegraden geändert. Alle Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Was sind Pflegegrade?
Statt der bislang gültigen drei Pflegestufen gibt es seit Januar 2017 fünf Pflegegrade, die eine genauere Differenzierung des Pflegebedarfs ermöglichen sollen.
Die Einstufung Ihrer Pflegebedürftigkeit soll sich nicht mehr am Pflegeaufwand pro Minute orientieren, sondern wird am Grad Ihrer Selbständigkeit gemessen. Im sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden je nach Schwere Ihrer Beeinträchtigung Punkte vergeben, anhand derer die Einteilung in die Pflegegrade erfolgt.Wie genau, steht hier.
Was ist neu? Seit dem 1. Januar 2017 gibt es beispielsweise den neuen Pflegegrad 1. Er deckt bereits geringe Einschränkungen in der Selbstständigkeit ab, die bislang überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Der Pflegegrad 1 wird übrigens nur für neu eingestufte Personen verwendet. Wenn Sie in 2016 Pflegestufe Null hatten, sind Sie ab Januar 2017 im Pflegegrad 2 eingestuft – und zwar ganz automatisch.

Alles über die Details bei der Einstufung durch den Medizinischen Dienst erfahren Sie in unserem Artikel Pflegegrade: Wie funktioniert die Einstufung?
Mit Ihren Fragen zu den alten Pflegestufen und den neuen Pflegegraden lässt der Gesetzgeber Sie nicht allein. Sie können qualifizierte Beratungsmöglichkeiten nutzen, auf Wunsch auch bei sich zu Hause. Als Pflegepflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung wenden Sie sich einfach an den nächsten Pflegestützpunkt.
Für alle privat Pflegepflichtversicherten ist die compass Private Pflegeberatung eine neutrale, unabhängige und kostenlose Anlaufstelle.