
Wie kann ich Pflegeleistungen beantragen?
Sie möchten Leistungen beantragen? Wir sagen Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert.
17.12.2021 • 1 min Lesezeit
Pflegegrade beantragen Sie bei Ihrer zuständigen privaten Pflegepflichtversicherung.
Haben Sie das Gefühl, Sie selbst oder ein Angehöriger braucht Unterstützung bei der Pflege, ist es an der Zeit, Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen. Wir sagen Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert.

Relevante Dokumente sammeln
Sie möchten einen Pflegegrad beantragen. Sie haben mit Ihrem Arzt gesprochen. Er unterstützt Sie, die bestmögliche Versorgung zu erhalten. Stellen Sie alles zusammen, was Ihren Pflegebedarf belegt – Arztbriefe, Befunde und Ihren Medikamentenplan. Liegen Sie bereits im Krankenhaus, fragen Sie den Sozialdienst nach Hilfe bei den Formalitäten.
Beratung durch ambulanten Pflegedienst
Nehmen Sie Kontakt mit einem Pflegeberater Ihrer Pflegekasse auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Das ist der Regel kostenlos.
Wertvolle Unterstützung erhalten Sie als gesetzlich Pflegepflichtversicherter bei den sogenannten Pflegestützpunkten. Für alle privat Pflegepflichtversicherten ist die compass Private Pflegeberatung eine neutrale, unabhängige und kostenlose Anlaufstelle.
Tag der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der ein Pflegegutachten erstellt. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des MDK schlägt Ihnen telefonisch oder schriftlich einen Termin vor und besucht Sie dann zu Hause. Unter Pandemie-Bedingungen kann das auch ein Telefontermin sein.
Mehr zum Begutachtungsverfahren und den Kriterien, nach denen entschieden wird, lesen Sie hier. Holen Sie sich für den Tag der Begutachtung Unterstützung von einer Ihrer Pflegepersonen oder Ihres Pflegedienstes.
Warten auf das Gutachten. Anfallende Kosten belegen.
Die Pflegekasse informiert Sie über ihre Entscheidung. Sollten Sie inzwischen schon Pflege benötigen, sammeln Sie unbedingt die Belege über die Kosten. Fällt das Gutachten positiv aus, erhalten Sie das Geld erstattet. Lehnt die Pflegekasse Ihre Einstufung oder Höherstufung ab, haben Sie einen Monat vier Wochen Zeit für einen Widerspruch.

Integration von Social Plugins
Damit Sie spannende Inhalte schnell und einfach mit anderen teilen können, binden wir auf unseren Seiten zeitweise Social Plugins von Facebook und Twitter ein. In der Regel führt der Aufruf einer Seite mit einem solchen Plugin in Ihrem Browser zum Aufbauen einer direkten, kurzen Verbindung mit dessen Servern. Dies dient in erster Linie dazu, den Inhalt des Plugins darzustellen. In diesem Fall erfährt der Anbieter des Sozialen Netzwerks Ihre IP-Adresse. In der Praxis ist Ihnen diese IP-Adresse namentlich nicht ohne weiteres zuzuordnen. Sind Sie aber gleichzeitig bei einem der Anbieter angemeldet, kann dieser ein Surfprofil von Ihnen erstellen. Unter bestimmten Umständen kann der Plattformanbieter hierbei ein Cookie auf Ihrem Rechner speichern. Ob Sie diese Cookies zulassen wollen, entscheiden Sie über die Einstellungen Ihres Internetbrowsers.
Zwei Clicks für mehr Datenschutz
Daher schützen wir Ihre Privatsphäre durch ein zweistufiges Verfahren, das eine Übermittlung persönlicher Daten nur durch Ihre explizite Zustimmung zulässt. Somit werden beim normalen Seitenaufruf keine Daten an Facebook und Co. übermittelt.
Und so funktioniert es
Erst durch Aktivierung des ausgewählten Buttons wird eine Verbindung mit den Betreibern der entsprechenden Sozialen Netzwerke hergestellt. Eine Empfehlung kann dann durch den zweiten Click an Facebook oder Twitter übermittelt werden. Dies geschieht bei Facebook direkt, bei Twitter dagegen kann die Empfehlung in einem Popup-Fenster noch bearbeitet werden. Die Zustimmung gilt immer nur für die aktuell aufgerufene Seite.