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Die Tagesmutter kann eine gute Alternative zur Kita sein oder auch eine Möglichkeit, die Wartezeit zu überbrücken. Sie können aber auch gleich selbst Tagesmutter werden und zum eigenen Nachwuchs noch andere Kinder aufnehmen. Lesen Sie hier, was Sie über die rechtliche Seite des Berufs der zweiten Mutter wissen müssen.

Ein- und zweijährige Kinder haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf „frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“Das „oder“ bedeutet, dass dies nicht unbedingt in einer Kita geschehen muss. Sie können Ihr Kind genauso auch von einer Tagesmutter betreuen lassen – dauerhaft oder übergangsweise bis ein Platz in einer Kita frei geworden ist. Das ist durchaus legitim, wie ein Gericht bestätigte: Grundsätzlich können Eltern zwischen den gleichwertigen Arten der frühkindlichen Förderung in einer Kita und bei einer Tagesmutter wählen. Wenn allerdings in der gewünschten Betreuungsform kein Platz mehr vorhanden ist, so die Richter des Oberverwaltungsgerichtes Münster, muss dem Wunsch der Eltern nicht entsprochen werden.

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So werden Sie selbst Tagesmutter oder Tagesvater

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Sie haben sich entschieden, selbst eine Tagesmutter beziehungsweise ein Tagesvater zu werden? Dann werden Sie eine Pflegeerlaubnis brauchen, sofern Sie

ein oder mehrere Kinder
außerhalb des elterlichen Haushalts
mehr als 15 Stunden wöchentlich
länger als drei Monate
gegen Entgelt

betreuen wollen.

Die Pflegeerlaubnis können Sie beim örtlich zuständigen Jugendamt beantragen. Bevor das Jugendamt aber Ihrem Antrag entspricht, prüft es, ob Sie dazu auch persönlich und sachlich geeignet sind. Was das Jugendamt genau von Ihnen verlangt, variiert von Bundesland zu Bundesland. In jedem Fall aber müssen Sie vertiefte Kenntnisse über die Kindertagespflege nachweisen können; häufig wird auch die Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen und Fortbildungsmaßnahmen erwartet. Eine Pflegeerlaubnis bekommen Sie üblicherweise für bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder. Für mehr Kinder nur mit einer pädagogischen Ausbildung. Die Erlaubnis wird auf fünf Jahre befristet erteilt.

kindertagespflege

Geeignete Räume für Kindertagespflege

Sie können Tageskinder im eigenen Haushalt oder – zumindest in den meisten Bundesländern – auch in anderen geeigneten Räumen betreuen. Manchmal mieten Gemeinden Wohnungen mit Gärten in Kita-Nähe an und stellen sie Tagesmüttern zur Verfügung. Auf jeden Fall aber müssen die Räume kindgerecht sein. Das kontrollieren die Jugendämter durch einen persönlichen Besuch. Lassen Sie sich deshalb am besten vorher beraten, was Sie konkret in Sachen Brandschutz, Unfallverhütung oder Hygiene beachten müssen. Denken Sie bei Ihrer Planung auch daran, dass die Kinder ein Außengelände zum Spielen (das kann auch ein benachbarter Spielplatz sein), ausreichend Platz zum Toben bei schlechtem Wetter, einen Ruhebereich für den Mittagsschlaf und einen Ort fürs Mittagessen brauchen!

Verträge und Versicherungen: Tipps für Eltern und Tagesmütter

Wenn Sie als Tagesmutter oder -vater Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern betreuen, sind Sie in der Regel selbstständig tätig. Melden Sie Ihre Tätigkeit deshalb dem Finanzamt und besprechen Ihre Selbstständigkeit mit Ihrem Steuerberater.

Schließen Sie außerdem mit den Eltern detaillierte Verträge über die Betreuung ab. Rechtlich handelt es sich dabei um sogenannte Dienstleistungsverträge.

Das können Sie regeln

  • Beginn und Ende des Vertrags
  • Vertragskündigung
  • Betreuungsort und Betreuungszeiten
  • Betreuungsgeld
  • Feiertagsregelung
  • Ausfall durch Erkrankung des Kindes oder der Tagesmutter
  • Urlaub

Wie sind Kinder eigentlich bei der Tagesmutter versichert?

In Tageseinrichtungen betreute Kinder sind gesetzlich unfallversichert. Das geht aus einem Urteil hervor. Die Eltern eines Kleinkindes hatten geklagt, weil sich ihr Kind während der Betreuung bei seiner Tagesmutter mit heißem Tee den Arm verbrüht und schwere Verletzungen erlitten. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hatte einen Arbeitsunfall anerkannt. Lesen Sie weitere Details zu dem Fall in unserem Rechtstipp.

Unsere Empehlung für Tagesmütter: die private Haftpflichtversicherung

Denken Sie als Tagesmutter daran, sich mit einer Haftpflichtversicherung abzusichern. Sie üben die Aufsichtspflicht über die betreuten Kinder aus und haften deshalb für Personen- oder Sachschäden. Auch dann schon, wenn Sie nur kurz telefonieren und ein Kind währenddessen ein Auto zerkratzt.

Was Sie verdienen

Betreuen Sie Kinder, die trotz Rechtsanspruch keinen Kita-Platz bekommen haben, erhalten Sie diese Leistungen:

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die Erstattung von angemessenen Kosten für Ihren Sachaufwand
eine laufende Geldleistung für die Betreuung der Kinder (je nach Kommune ab 3,60 Euro pro Kind und Stunde/ viele Tagesmütter und -väter verlangen einen privaten Zusatzbetrag von den Eltern)
Beiträge zu einer Unfallversicherung
die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für eine Altersversorgung und eine Kranken- und Pflegeversicherung
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Großtagespflege: Noch mehr Tagesmütter, noch mehr Tageskinder

Während eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder betreuen darf, können sich Kindertagespflegepersonen zusammenschließen und mehr Kinder gleichzeitig beaufsichtigen – eigener Nachwuchs eingeschlossen.

Dabei ist die Großtagespflege in den Bundesländern unterschiedlich geregelt: In Nrw sind es bis zu neun Kinder und in Bayern etwa bis zu zehn gleichzeitig anwesende Kinder, die betreut werden dürfen. In Hamburg können sich sogar bis zu vier Tagesmütter zusammentun und dann bis zu 20 Kinder betreuen.

Das Personal dieser Mini-Kitas muss bestimmte Qualifikationen nachweisen. Teilweise wird verlangt, dass eine der Tagesmütter eine pädagogische Ausbildung hat. Die Räume sollen möglichst im Erdgeschoss liegen, Fluchtwege haben und mit Rauchmeldern und Feuerlöschern ausgestattet sein.

Ihr örtliches Jugendamt weiß, ob die Großtagespflege in Ihrem Bundesland gesetzlich vorgesehen ist und kennt die konkreten Anforderungen.

Kann man den Weg zur Tagesmutter als Fahrtkosten absetzen?

Kinder pendeln häufig. Kosten für Fahrten zu Kita, Schule oder Großeltern sind nicht absetzbar, aber die Fahrtkosten vom Babysitter oder Großeltern und Freunden, die unentgeltlich auf den Nachwuchs achten,

können steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist allerdings, dass sie eine Rechnung stellen, die allerdings nicht bar beglichen werden darf.

Gerichtsurteil: Für die Kinderbetreuung ungeeignet

Für die Kinderbetreuung ungeeignet
Tagesmütter und -väter, die während der Betreuungszeit mit ihren Hunden Gassi gehen oder in der Wohnung der Nachbarin einen Kaffee trinken, während die Tageskinder schlafen, sind zur Kinderbetreuung ungeeignet. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Tagesmutter zu einer kurzen Runde mit ihrem Hund aufbrach und ihre Tageskinder von einer dritten Person beaufsichtigen ließ. Ein anderes Mal besuchte sie eine Nachbarin, die im selben Mehrfamilienhaus direkt unter ihr wohnte, um mit ihr einen Kaffee zu trinken, während ihre Tageskinder schliefen.

Die Überwachung der ihr anvertrauten Kinder übernahm derweil das Babyfon. Die Stadt entzog der Frau die Pflegeerlaubnis, da sie ihre Aufgabe als Tagesmutter nicht höchstpersönlich wahrgenommen hatte. Auch die Richter waren der Ansicht, dass die Frau für ihren Job ungeeignet war und warfen ihr mangelnde Verlässlichkeit vor. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nur ein zwingender Notfall eine Ausnahme für die lückenlose Gewährleistung der Aufsichtspflicht darstellen kann (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 12 B 1966/21).

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