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Ob als Entsandter oder auf eigene Faust, ob „für immer“ oder nur für eine begrenzte Zeit – immer mehr Deutsche zieht es zum Leben und Arbeiten ins Ausland. Wird Ihr Wunsch, im Ausland zu arbeiten immer konkreter, stellen sich Ihnen sicher viele wichtige organisatorische Fragen.

Wie komme ich an einen Job im Ausland? Wann brauche ich eine Arbeitserlaubnis, wo beantrage ich diese und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Verschiedene öffentliche Dienststellen wie das Raphaelswerk, der Caritasverband und das Diakonische Werk sowie private Agenturen sind auf die Beratung von Arbeitnehmern mit Fernweh spezialisiert. Autorisiert vom Bundesverwaltungsamt stehen Ihnen dort Spezialisten mit Rat und Tat zur Seite, beantworten Ihre Fragen und helfen bei der Umsetzung.

Nutzen Sie dieses Angebot, es gibt Ihnen das gute Gefühl, nicht alleine zu sein und hilft Ihnen, bei der Planung Fehler zu vermeiden.

Mit einem Stapel an Informationen werden Sie aus der Beratung kommen und feststellen: Es gibt viel zu tun. Packen, gegebenenfalls die Wohnung aufgeben und den Umzug organisieren oder untervermieten. Das Auto verkaufen oder abmelden. Sich selbst ummelden. Visum, Arbeitserlaubnis, Versicherungen und andere Formalitäten regeln.

Aber keine Panik ob all der anstehenden Aufgaben: Erstellen Sie sich eine Checkliste, an der Sie sich Stück für Stück entlanghangeln – so verlieren Sie kein wichtiges „To do“ aus den Augen. Dazu noch einen genauen Zeitplan und Sie bleiben im Rhythmus.

jobsuche-ausland

Tipp

Noch keinen Job?
Sollten Sie noch keinen Arbeitsvertrag in der Tasche haben, helfen internationale Jobbörsen im Internet weiter. Stepstone, Experteer oder Kimeta beispielsweise bieten auch Stellen im Ausland an. Oder Sie fragen bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit nach. Die ZVA vermittelt in Zusammenarbeit mit örtlichen Agenturen weltweit Arbeitskräfte.

Wann brauche ich eine Arbeitserlaubnis?

Haben Sie Ihren Traumjob gefunden, müssen Sie nun noch die formellen Voraussetzungen für den Zugang zum ausländischen Arbeitsmarkt erfüllen.

Die gute Nachricht zuerst: Sie genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit, wenn Sie zwar Deutschland verlassen wollen, aber nicht die EU. Das heißt, Sie haben das Recht, in einem anderen Mitgliedsstaat zu arbeiten. Informationen für Arbeitnehmer im EU-Ausland finden Sie im Netzwerk der EU-Kommission auf der Internetseite „EURES“ (European Employment Services).

Hier geht's zur Greencard

Anders sieht es aus, wenn Sie in den USA arbeiten wollen. Die berühmte „Green-Card", die unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, bekommen Sie nur bei langjährigem, legalem Aufenthalt in den USA oder wenn Sie einen US-amerikanischen Ehepartner haben. Ansonsten können Sie können sich im Lotterieverfahren darauf bewerben.

Doch keine Sorge: Für eine vorübergehende, befristete Beschäftigung können Sie spezielle Visa beim Immigration Service beantragen. Beispielsweise das H-1B Visum für hochqualifizierte Arbeitnehmer in Spezialberufen (Highly Skilled Workers in Speciality Occupations), das H-2B Visum für Facharbeitskräfte auf Zeit (Skilled Temporary Workers) und das J-1 Visum für Teilnehmer an Austauschprogrammen (Exchange Visitors), die ihre Familienangehörigen über ein J-2 Visum mitnehmen können.

Für die Aufnahme einer Arbeit in der Schweiz benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung, die einen Arbeitsvertrag oder einen Auftrag von einem Schweizer Arbeitgeber oder Auftraggeber voraussetzt.

Die Aufenthaltsbewilligung ist unabhängig von einem Visum und muss noch vor der Einreise beantragt werden. Auch das Gesuchsverfahren muss abgeschlossen sein. Wenden Sie sich dazu an die kantonalen Behörden in der Schweiz. Sie selbst sind zuständig für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung.

In Drittstaaten gelten für die Arbeitsaufnahme die landesspezifischen Bestimmungen des Ziellandes.

Andere Länder, andere Sitten

Damit Sie sich auch in Ihrer neuen Umgebung wendig bewegen können und es zu keinem „Kulturschock“ kommt, bieten verschiedene Institutionen interkulturelle Trainings an. Hier lernen Sie alles Wissenswerte über Ihre künftigen Gastgeber, über die „Dos and Don'ts“ im täglichen Umgang miteinander.

Haben Sie zum Beispiel gewusst, dass der hochgestreckte Schumi-Daumen, der hierzulande ein Zeichen für „alles prima“ ist, in vielen Mittelmeerländern, in Russland, im Mittleren Osten sowie in Teilen von Afrika und Australien eine obszöne Beleidigung und Aufforderung zum Sex ist?

Auch Ihre Sprachkenntnisse sollten Sie vorab in einem Sprachkurs noch einmal auffrischen. Nichts ist wichtiger für Ihr Einleben und Wohlfühlen in der neuen Heimat, als mitreden zu können – im wahrsten Sinne des Wortes.

Hajo Brumund

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, rbo-Rechtsanwälte und Notarin GbR
  • ARAG Partneranwalt & Arbeitsrechts-Experte
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2008

Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht in Oldenburg und unterstütze Arbeitnehmende in unserer Kanzlei bei allen rechtlichen Angelegenheiten. Mein Ziel ist es, die oft komplizierte Rechtsprechung im Arbeitsrecht verständlich für jeden aufzubereiten. Ich beantworte gerne Fragen und bin unter folgender Nummer erreichbar:

hb@rbo-rechtsanwaelte.de

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