Ihr Schutz bei Immobilien-Vermietungen
Entscheiden Sie sich für eines unserer drei Leistungspakete:
Basis
Wenn Sie Ihr gutes Recht vor Gericht einfordern müssen, übernehmen wir die Anwalts- und Prozesskosten.
Komfort
Hier tragen wir auch die außergerichtlichen Anwaltskosten, z. B. für Schreiben oder Verhandlungen mit der Gegenseite. Ebenfalls inklusive: Forderungsmanagement für Mietrückstände. Sie übergeben den Fall einfach unserem Dienstleistungspartner für
Forderungsmanagement.
Premium
Ergänzung der Basis- und Komfortleistungen durch einen Rechtsschutz, der Sie bei Vertragsstreitigkeiten (z. B. mit Handwerkern oder Dienstleistern) unterstützt. Auch wenn Sie durch nachträgliche Erschließungsabgaben oder bei Plan- und Feststellungsverfahren benachteiligt werden, können Sie sich wehren: Als Bauherr profitieren Sie von dem integrierten Bauherren-Rechtsschutz.
Unterlagen für Sie zum Download
Wie teuer ist ein Räumungsverfahren?
Mietnomaden vor die Tür setzen – das gelingt in der Regel nur mit Räumungstitel. Die Kosten für ein gerichtliches Räumungsverfahren sind abhängig vom Streitwert. Dieser bemisst sich nach der Jahreskaltmiete des Mietverhältnisses.
Streitwert: 400 € Kaltmiete x 12 Monate = 4.800 € |
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Gerichtskosten | 438 € |
Eigene Anwaltskosten |
1.200 € (inkl. außergerichtliche Tätigkeit) |
Räumungskosten | Individuell abhängig |
Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten bei verlorenem Verfahren |
1.000 € |
Das gibt Sicherheit
Mit unserem Vermieterrechtsschutz entstehen Ihnen bei einem Räumungsverfahren keine Kosten.
Beitrag berechnenInkasso-Verfahren – je nach Variante für Sie kostenlos
Mietrückstände einzufordern, kann sich schwierig gestalten. Keine Sorge: Wir lassen Sie auch damit nicht allein. In den Leistungsvarianten Komfort und Premium wickelt unser externer Dienstleister das Inkasso von unstreitigen Mietforderungen bei Bedarf für Sie ab – bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren und für Sie kostenfrei.
Darum zur ARAG
Wir stehen vor Ort an Ihrer Seite
Dank unserer zahlreichen Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet finden Sie immer einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe. Und wenn Ihnen der telefonische Kontakt lieber ist, erreichen Sie uns rund um die Uhr zum Festnetztarif!
Wir sind unabhängig
Die ARAG ist der größte Versicherer Deutschlands in Familienbesitz – und damit ganz und gar unabhängig. Als echtes Familienunternehmen handeln wir jederzeit vertrauenswürdig und verlässlich.
Wir sind international erfahren
Rund 90 Jahre Erfahrung im Rechtsschutz – das macht uns in Deutschland so schnell keiner nach. International setzen wir ebenfalls Maßstäbe: Als weltweit größter Rechtsschutzversicherer sind wir in insgesamt 20 Ländern aktiv. Und Sie profitieren davon! Wo auch immer auf der Welt Sie Unterstützung benötigen: Wir vermitteln Ihnen anwaltliche Hilfe.
- Bauherren-Rechtsschutz Ihr Bauantrag wird nur mit diversen, zum Teil nicht nachvollziehbaren Auflagen genehmigt. Sie nehmen sich einen Anwalt und legen Widerspruch ein – auf unsere Kosten. Auf Wunsch vermitteln wir auch einen auf dem Gebiet spezialisierten Anwalt.
- Mediation In Ihrem Mietshaus ist zwischen zwei Parteien ein Streit entbrannt, der Sie zum Handeln zwingt. Sie schalten zur Streitbeilegung einen von uns vermittelten Mediator ein.
- Straf-Rechtschutz Ein Bewohner des Nachbarhauses hat sich schwer verletzt. Vor Ihrem Mietshaus sei an besagtem Wintermorgen nicht gestreut worden. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung ein. Sie nehmen sich auf unsere Kosten einen Anwalt, der die Einstellung des Verfahrens erreicht.
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Bei einem Mieter sind die Mietrückstände soweit aufgelaufen, dass Sie eine Räumungsklage erwägen. Ein Fachanwalt übernimmt für Sie die rechtlichen Schritte und erwirkt einen Räumungstitel. Wir tragen die Räumungskosten sowie die Einlagerung von Mieterinventar. Ein Mieter schuldet Ihnen den Mietzins inzwischen schon für mehrere Monate. Dank des Mietausfallschutzes der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG wird Ihnen der Mietausfall ersetzt. Ein neuer Mieter zieht ein und Sie wollen für das Übergabeprotokoll einen Dienstleister dabei haben, vermittelt und bezahlt durch uns. Sie wollen Ihre vermietete Immobilie künftig selbst nutzen. Die Mieter nehmen sich einen Anwalt, um ihre Interessen durchzusetzen. Mit uns können Sie Ihr Vermieterrecht wahren.
Drei Monate Wartezeit gelten für:
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Zusammenhang mit einmaligen Erschließungs- und Anliegerabgaben
- Rechtsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren
Sechs Monate Wartezeit gelten für:
- Bauherren-Rechtsschutz