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Auf den Punkt

 
  • Ehrenamt im Sport mit Sicherheit: Übungsleitende sind bei eigenen Unfällen abgesichert.
  • Risikofrei agieren: Die ARAG Sportversicherung schützt Trainerinnen und Trainer vor Schadensersatzansprüchen, falls Sportlerinnen und Sportler sich verletzen.
  • Wertvolles Engagement auch ohne Mitgliedschaft: Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen nicht zwingend Mitglied im Verein sein.
 

Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind im organisierten Sport unverzichtbar. Schade, dass immer weniger Freiwillige diese verantwortungsvollen und auch anspruchsvollen Aufgaben übernehmen wollen. Trainerinnen, Trainer und Übungsleitende müssen sich aus- und weiterbilden, können für ihre Fehler haftbar gemacht werden und üben ihre Tätigkeit in ihrer Freizeit aus. Dafür leisten sie aber auch einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft und können stolz auf ihr ehrenamtliches Engagement sein.

 

Gut geschützt: Unfall- und Haftpflichtversicherung für Übungsleitende

Übungsleiterinnen und Übungsleiter genießen den vollen Umfang der Sportversicherung. Diese greift, wenn sie einen Unfall erleiden, oder wenn man ihnen vorwirft, dass sie einen Schaden verursacht haben. Wenn sich Sportlerinnen oder Sportler verletzen, richtet sich der Vorwurf schnell gegen die Übungsleitenden, dass sie eine Hilfestellung nicht vorschriftsmäßig ausgeübt, eine Übung falsch erklärt oder ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Die ARAG Sportversicherung stärkt den Übungsleitenden in solchen Fällen den Rücken. Der Schadensersatzanspruch wird geprüft, berechtigte Ansprüche werden befriedigt und unberechtigte Ansprüche werden, nötigenfalls auch gerichtlich, abgewehrt. Übungsleitende können ganz entspannt bleiben: Sie werden von der ARAG von den Schadensersatzansprüchen freigestellt.

 

Was ist, wenn Übungsleitende keine Vereinsmitglieder sind?

Auch Personen, die nicht Mitglied in einem Verein sind, können als Übungsleitende für einen Verein tätig werden. Für den Versicherungsschutz ist dies unproblematisch, denn der Sportversicherungsvertrag besteht auch ausdrücklich dann, wenn der Übungsleiter oder die Übungsleiterin kein Vereinsmitglied ist. Der Vereinsvorstand ist also nicht gezwungen, Übungsleitende – neben ihrer eigentlichen Übungsleitertätigkeit – auch zusätzlich noch für eine Vereinsmitgliedschaft zu gewinnen.

Den genauen Umfang der Sportversicherung Ihres Landessportbunds oder Landessportverbands können Sie auf den Internetseiten Ihres zuständigen Versicherungsbüros nachlesen.

 
 

Haben Sie Fragen?

Hier geht es direkt zu Ihrem Versicherungsbüro

 
 

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