Sportwaffe im Sportschützenverein kaputt: Wer zahlt?
Gut versichert ins Schwarze getroffen
Gut versichert ins Schwarze getroffen
Das Schützenfest ist für viele eines der Top-Highlights im sportlichen Jahr. So war auch beim Sportschützenverein in M. die Vorfreude auf das traditionelle Königsschießen beim jährlichen Schützenfestwochenende groß. Doch bevor der neue Schützenkönig ermittelt werden konnte, passierte noch ein kleines Malheur.
Der Waffenwart hatte die eigenen Luftgewehre des Sportschützenvereins aus dem Waffenschrank geholt und zum Schießstand gebracht. Während der Anmeldung der Teilnehmenden fiel durch Unaufmerksamkeit ein Gewehr zu Boden und wurde dadurch beschädigt: Reparaturkosten 500 Euro. Gezahlt hat diese die ARAG.
Zum Glück hatte der Sportschützenverein für seine Sportwaffen – auch für die Luftgewehre – eine Jagd- und Sportwaffenversicherung abgeschlossen, die als Sachversicherung Ersatz bei Verlust und Beschädigung leistet. Ein Anruf im Versicherungsbüro beim LSB/LSV genügte und der Verein erhielt nach eingereichter Rechnung die Reparaturkosten erstattet.
Schützenhilfe im besten Sinne: die ARAG Jagd- und Sportwaffenversicherung
Sportschützen oder Vereine haben die Möglichkeit, ihre Sportwaffen und sonstigen Utensilien bei der ARAG zu versichern. Geschützt sind diese dann vor Verlust, Beschädigung und Zerstörung.
Schützenfeste bestens abgesichert
Damit die Schützinnen und Schützen ihr Brauchtum sorgenfrei pflegen und auch Biathleten und Bogenschützen ihren Sport geschützt ausüben können, haben wir die passenden Versicherungen für die Vereine. So ist die Teilnahme an allen Veranstaltungen, die unter die Bereiche Schießsport, Tradition, Geselligkeit inklusive der Jugendarbeit fallen, vom Versicherungsschutz des jeweiligen Sportversicherungsvertrags des Landessportbunds/Landessportverbands, dem Ihr Fachverband angehört, abgesichert. Hierzu zählen insbesondere auch die schießsportlichen Veranstaltungen, wie die Vereinsmeisterschaft, das Gauschießen, das Bürger- und Öffentlichkeitsschießen sowie Oster- und sonstige Schießen zu besonderen Anlässen.
Hier mehr erfahrenFragen zum Versicherungsschutz beim Schießsport beantworten Ihnen die Profis in Ihrem Versicherungsbüro beim LSB/LSV.
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Jetzt informierenWas müssen Sportschützen- oder Schützenvereine beachten?
- Das Tragen von Feuerwaffen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Ohne Waffenschein oder Waffenbesitzkarte darf keine Feuerwaffe besessen oder getragen werden.
- Das Böllerschießen darf nur von Schützen durchgeführt werden, die hierfür eine besondere Erlaubnis nach § 27 SprengG haben. Böllerpulver ist Sprengstoff und unterliegt daher dem Sprengstoffgesetz. Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrem Fachverband.
- Für Schützenvereine als Schießstandbetreiber gilt die Regelung des § 27a WaffG. Ebenso gibt es die Schießstandordnung für alle Schusswaffen sowie Sicherheitsregeln für Bogensportanlagen. Mehr hierzu erfahren Sie bei Ihrem Fachverband.
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