Online-Betrug und wie man ihn vermeiden kann
25.11.2024
Fall 1: Hohe Rechnung, keine Trikots
Ein Sportverein in Sachsen bestellte online Laufshirts im Wert von 2.848 Euro und hatte angeklickt, per Vorauskasse zahlen zu wollen. Die Rechnung kam per Mail und der Schatzmeister überwies den Betrag. Was er zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: Die Rechnung war abgefangen und die Bankverbindung manipuliert worden.
Als der Verein die Ware nicht erhielt, fragte der Abteilungsleiter vom Lauftreff beim Verkäufer nach. Dort war kein Geld eingegangen. Die Sportversicherung regulierte den Schaden dank der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Unsere Tipps:
- Schauen Sie sich in Ruhe eingehende E-Mails an. Dem Schatzmeister des Vereins in Sachsen war nicht aufgefallen, dass die E-Mail zahlreiche Rechtschreibfehler enthielt, die auf eine betrügerische Handlungsweise hätten schließen lassen.
- Auch ausländische Sonderzeichen können ein Hinweis darauf sein, dass eine E-Mail manipuliert wurde. Leider werden die betrügerischen Mails inzwischen immer besser und sind oft fehlerfrei.
- Zahlen Sie erst, wenn Sie sich zuvor beim Verkäufer über die dort zugegangene Bestellung rückversichert haben.
Fall 2: Wenn die Bank anruft
Grundsätzlich hellhörig sollten Kassiererinnen und Kassierer sein, wenn jemand aus ihrer Bank anruft. Es könnte sich um Betrug handeln. So täuschte ein angeblicher Mitarbeiter einer Sparkasse einem Kassierer vor, dass vom Vereinskonto unautorisierte Abbuchungen ausgeführt werden sollen, die es gemeinsam am Telefon zu sperren gelte. So sah sich der Vereinskassierer veranlasst, seine Karte in den TAN-Generator zu stecken. Er tauschte zudem mit dem Anrufer entsprechende TAN-Nummern aus. Damit war der angebliche Bankmitarbeiter in den Besitz der Online-Zugangsdaten für das Vereinskonto gekommen. Einige Tage später wurden 1.900 Euro vom Vereinskonto abgebucht. Die ARAG Sportversicherung regulierte den Schaden im Rahmen ihres Vermögensschaden-Haftpflichtschutzes.
Unsere Tipps:
- Bankmitarbeiter fordern Sie niemals weder telefonisch noch schriftlich auf, Authentifikationsdaten preiszugeben. Daher folgen Sie keinesfalls der Anweisung am Telefon, Ihre Anmeldedaten, Ihr Passwort, Freischaltcodes oder andere persönliche Daten zu nennen.
- Beenden Sie solche Telefonate und sagen dem Anrufenden einen Rückruf zu. Erkundigen Sie sich anschließend bei Ihrer Bank, um zu verifizieren, ob Ihre Bankberaterin oder Ihr Bankberater Sie tatsächlich angerufen hat.
- Immer wieder kommt es vor, dass manipulierte Rechnungen als PDF-Datei per E-Mail eingehen. Achten Sie selbst dann, wenn Sie als Kassenwartin oder Kassenwart die weitergeleitete E-Mail von Ihrem Vereinsvorsitzenden erhalten, darauf, ob die pdf-Datei die echte Bankverbindung enthält oder ob diese gegen eine gefälschte Bankverbindung ausgetauscht wurde.
- Seien Sie grundsätzlich misstrauisch, selbst dann, wenn Sie E-Mails von vertrauten Absendern erhalten. Kontrollieren Sie vor der Überweisung des Rechnungsbetrags die mitgeteilten Kontodaten des Zahlungsempfängers.
Fall 3: Fitnessgerätekauf: Bitte zahlen!
Im Juli 2024 verschickten Unbekannte etliche gefälschte Mails an Kassiererinnen und Kassierer von Vereinen und Verbänden mit der Aufforderung, Geld für den Kauf von Sport- oder Fitnessgeräten an eine ausländische Bank zu überweisen.
Unsere Tipps:
- Seien Sie wachsam und prüfen Sie jede Mail sorgfältig – auch wenn sie von scheinbar vertrauten Absendern stammt.
- Am besten fragen Sie vor einer Überweisung beim vermeintlichen Absender der E-Mail, also beispielsweise Ihrem Vereinsvorsitzenden nach, ob die Bezahlung in Ordnung ist. So verhindern Sie den Missbrauch.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt neben Vorstand und Geschäftsführer alle Vereinsmitglieder, die haupt- oder ehrenamtlich im Verein in satzungsgemäßem Auftrag tätig sind. Auch Abteilungsleiter, Jugendwarte und Trainer. Sie tritt ein, wenn durch deren Versäumnisse oder Fehlentscheidungen ein Vermögensschaden entsteht.
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